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Newsletter OZG SachsenAnhaltsPunkte 05/2023

©Franciska Lück Photo by Paul Siewert on Unsplash
Grußwort OZG-Themenfeldführer

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ich freue mich sehr, Ihnen eine neue Ausgabe des Newsletters OZG SachsenAnhaltsPunkte zukommen zu lassen. Auf Wunsch der Kommunen legen wir in dieser Ausgabe den Fokus auf die Kommunikation von Projektständen ausgewählter Online-Dienste - mit Blick auf die Nachnutzung der verfügbaren kommunalen EfA-Dienste Baugenehmigung, Führerschein, iKfZ und Wohngeld und der Plattformdienste Sozialplattform und Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Viel Spaß beim Lesen und viele Grüße,

Ihr Frank Bonse

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Newsletter OZG SachsenAnhaltsPunkte 05/2023

OZG - Fokusleistungen in der Übersicht

Die 16 Fokusleistungen* sind: 

Anlagengenehmigung u. -zulassung (SH)
Arbeitslosegeld II (Bürgergeld) (HE, NRW) 
Bauvorbescheid u. Baugenehmigung (MV)
Einbürgerung (NRW)    
Eheschließung (HB)
Elterngeld (HB)
Energiepreispauschale für Studierende (ST)
Führerschein (HE)
Handwerksgründung, -register u. -karte (HB, NRW) 
Kfz-An- u. Ummeldung (BW, HE) 
Personalausweis (BE)
Ummeldung (HH)    
Unterhaltsvorschuss (HH)
Unternehmensanmeldung u. -genehmigung (NRW, HB)
Wohngeld (SH)
Öffentliche Vergabe (HB)
 

* Der Bund hat sich Anfang des Jahres dazu entschieden, zu 16 OZG-Leistungen eine fokussierte Begleitung vorzunehmen. Ziel ist es, attraktive flächendeckende Onlineangebote für zentrale Leistungen und Vorbildfunktion dieser Leistungen im föderalen Programm sowie für weitere Digitalisierungsvorhaben zu schaffen. Mögliche Hürden im Flächenrollout sollen frühzeitiger identifiziert und unter möglichen Mitigationsmaßnahmen eingeleitet werden. 

Beschluss des Bundeskabinetts zum OZG-Änderungsgesetz und der begleitenden Eckpunkte

Am 24. Mai 2023 hat das Bundeskabinett den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Entwurf zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll nicht nur den rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung schaffen, sondern wird auch durch ein politisches Eckpunktepapier begleitet. Beide Dokumente (Link) können auf der OZG-Informationsseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) abgerufen werden.

Veröffentlichung der aktualisierten Nachnutzungsübersicht steht bevor

Die Nachnutzungsübersicht wird am 6. Juni 2023 in der aktualisierten Fassung veröffentlicht. Die Übersicht steht in einem CSV-Format bereit und enthält weitere Informationen wie z.B. Fokusleistungen, welche Onlinedienste aus den Themenfeldern bereits fertig gestellt sind und in welchem Marktplatz die Dienste bestellt werden können. Zusätzlich wurde die Übersicht um Informationen zu vorhandene und nachnutzbare Eigenentwicklung angereichert.  

Quelle: Nachnutzungsübersicht (Stand 14. April 2023) auf https://ozg.sachsen-anhalt.de/online-dienste/nachnutzungsprojekte

Nachnutzung der verfügbaren kommunalen EfA-Dienste

Projektstand vom 31.05.2023

Im Rahmen der Projektumsetzung des Onlinedienstes „Baugenehmigung“ wurde die „Verordnung über die elektronische Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen sowie die Bekanntgabe von Bescheiden (Elektronische Bauverfahrensverordnung - EBauVO)“ überarbeitet und die Verordnung vom 19.04.2023 trat mit Gültigkeit ab 27.04.2023 in Kraft. Damit konnten die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des Onlinedienstes für Sachsen-Anhalt geschaffen werden.
Aus technischer Sicht befinden sich die eingerichteten Vorgangsräume in einer finalen Überprüfung. Für die sichere Übertragung der Antragsdaten aus den Vorgangsräumen in die Fachverfahren der Kommunen und Landkreise, finden die Planungen zur Anbindung an das Landesnetz und den kommunalen Fachverfahren derzeit statt.

Im Monat Mai stand im MID bei der OZG-Gesamtkoordination die Nachnutzung der verfügbaren kommunalen EfA-Dienste für die Fahrerlaubnisbehörden und Kfz-Zulassungsstellen im Fokus. Den Auftakt machte die Informationsveranstaltung mit den 14 kommunalen Fahrerlaubnisbehörden am 11.05.2023 zum Onlinedienst „Führerschein“ aus Hessen. Am 23.05.2023 folgte in Magdeburg dann der Kick-Off-Termin mit den 14 Kfz-Zulassungsstellen zum Onlinedienst „i-KfZ Stufe 4“ aus Baden-Württemberg. 11 Zulassungsstellen folgten der Einladung.
Zu beiden Onlinediensten, die auch zu den Fokusleistungen des Bundes zählen, stellt das Land Sachsen-Anhalt zunächst für eine Übergangszeit die Finanzierung für die Anbindung und den Betrieb der Onlinedienste sicher. Beide Online-Dienste gehen jetzt mit den nachnutzungsinteressierten Kommunen in die Umsetzungsphase der Nachnutzung über. Der Onlinedienst „i-Kfz Stufe 4“ soll bis 01.09.2023 in den Kommunen nachnutzbar sein. Auch für den Onlinedienst „Führerschein“ ist die Anbindung der Kommunen in der 2. Jahreshälfte 2023 vorgesehen.

Im Monat Mai ist für den Onlinedienst „Wohngeld“ die Umsetzung der Eingangs-Schnittstelle vom Onlinedienst zum DiWo-Fachverfahren auf der Testumgebung für den Mietzuschuss Erstantrag erfolgt. Durch die Pilotkommune Halle (Saale) werden gegenwärtig verschiedene Tests zur Erprobung der Schnittstelle und der Übernahme von Online-Anträgen in das DiWo-Fachverfahren zur weiteren Bearbeitung durchgeführt. Mit einer Rückmeldung und Auswertung der ersten Testergebnisse wird bis Ende Juni gerechnet. In Abhängigkeit der Testergebnisse erfolgt die weitere Planung für eine produktive Pilotierung des Onlinedienstes und der weiteren Rollouts in Sachsen-Anhalt. Parallel dazu laufen die Vorbereitungen für die Analyse der notwendigen Schnittstellen für die weiteren Antragsarten im Wohngeldbereich.

Nachnutzung der EfA-Onlinedienste Sozialplattform und Wirtschafts-Service-Portal.NRW

Projektstand vom 31.05.2023

Ein weiterer Themenschwerpunkt war die Nachnutzung der EfA-Onlinedienste der sogenannten Plattformdienste aus Nordrhein-Westfalen (Sozialplattform und Wirtschafts-Service-Portal.NRW). Das Land Nordrhein-Westfalen bietet über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) derzeit 87 EfA-Onlinedienste als Gesamtpaket den Ländern zur Nachnutzung an. Die OZG-Gesamtkoordination im MID hat in Abstimmung mit den Landesressorts im März 2023 die Gesamtkoordinierung für das WSP.NRW übernommen. Sachsen-Anhalt wird nach aktuellem Stand 61 Onlinedienste nachnutzen. Einige Onlinedienste betreffen kommunale und Kammerzuständigkeiten. Die Zeichnung des Nachnutzungsvertrags mit der FITKO AöR durch das Land Sachsen-Anhalt und die Ansprache sowie Schaffung eines Informationskanals zu den Kommunen und Kammern steht jetzt zeitnah an. Für die Sozialplattform, die bislang landesintern in der Koordinierungsverantwortung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung lag, ist zum 01. Mai die Koordinierungsverantwortung auf die OZG-Gesamtkoordination im MID übertragen worden. Schwerpunkt bei der Nachnutzung der Sozialplattform bildet derzeit im Zusammenwirken mit NRW und den anzubindenden Pilotbehörden das Herausarbeiten einer geeigneten technischen Lösung zur Anbindung der Onlinedienste des Sozialbereiches an die verschiedenen Fachverfahren der Kommunen sowie der Sozialagentur des Landes. 

Der Stand und die Möglichkeiten zur Nachnutzung von Onlinediensten des WSP.NRW für die Kommunen werden in der außerplanmäßigen OZG-Sprechstunde am 14. Juni 2023 den Kommunen vorgestellt.

9. Teilnehmerkonferenz der 115-Verbundes vom 25. Mai

Die 9. Teilnehmerkonferenz der 115-Verbundes hat am 25.05.2023 als Hybridveranstaltung stattgefunden. Alle zwei Jahre treffen sich die Mitglieder des 115-Verbundes aller Verwaltungsebenen u.a. zum gemeinsamen Austausch über die Weiterentwicklungsthemen der Behördennummer 115. Die bundesweit einheitliche Behördennummer 115 für Bürger und Unternehmen ist ein bürgernaher und direkter Kanal in die Verwaltung zur Beauskunftung von Fragen zu allen Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Eines der Hauptpunkte der Teilnehmerkonferenz die dieses Jahr unter dem Motto „Zusammen in die Zukunft“ stand, bildete die Neuwahl der Gremien Lenkungsausschuss und Zentrale Arbeitsgruppe (ZAG). Beide Gremien dienen der Mitgestaltung und Weiterentwicklung der 115. Sachsen-Anhalt wird in den kommenden zwei Jahren als einer von 8 Ländervertretern in der Zentralen Arbeitsgruppe mitarbeiten. Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt der kommenden beiden Jahre wird die vom IT-Planungsrat am 29.03.2023 beschlossene „Umsetzungskonzeption“, die einen Meilenstein in der strategischen Weiterentwicklung und Platzierung der 115 im Onlinezugangsgesetz abbildet, sein. Bürger in Deutschland sollen ab 2025 die Behördennummer 115 bundesweit bei Fragen zu Online-Verwaltungsdienstleistungen nutzen können.

OZG-Sprechstunden

19.04.
Vorstellung EfA-Dienste HH
und
Folien_HH_KAM-2023-04-19_Sachsen-Anhalt (zu den Präsentationen)

31.05. 
Vorstellung Online-​Dienst "Beistandschaft und Hilfen zur Erziehung“

(zu den Präsentationen)

Geplante Termine unserer nächsten OZG-Sprechstunden: 

14.06. Nachnutzung der Onlinedienste des Wirtschafts-Service-Portals NRW (WSP.NRW)
- AUßERPLANMÄßIG, 13-14 Uhr
21.06. Sprechstunde entfällt wegen der
5. Themenfeldkonferenz am 22.06.2023 (Anmeldung)
23.08. Erste Sprechstunde nach der Sommerpause geplant, 13-14 Uhr
Link zu den Terminen und Präsentationen aller OZG-Sprechstunden

Online-Veranstaltungen im Juni

7. bis 8. Juni - "Die FITKO stellt vor"
14 - 15 Uhr (7. Juni); 10 - 11 Uhr (8. Juni)
Thema: Mindestanforderungen an den Betrieb von "Einer-für-Alle"-Services
Hintergrund ist ein im März getroffener Beschluss des IT-Planungsrats, nach dem das Dokument „Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services“ als Richtlinienempfehlung anzuwenden ist. Hier werden die Mindestanforderungen aufgeführt, die jeder Betrieb von EfA-Onlinediensten erfüllen muss, damit er als „EfA-konform“ gelten kann. Im Rahmen des einstündigen Online-Termins, welcher über das Videokonferenztool BDBOS stattfindet, wird vermittelt, was die EfA-Mindestanforderungen sind, welche Zielsetzung die Anforderungen haben und wie die Betriebsstrukturen von Einer für Alle-Services mitgedacht werden müssen, um als EfA-konform zu gelten. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungsseite der FITKO.

 

16. Juni - Das "MID Digitalisierungswerk 2023" am Bundesweiten Digitaltag
10 - 12.30 Uhr
Veranstaltungsinformationen: https://ozg.sachsen-anhalt.de/veranstaltungen/bundesweiter-digitaltag und https://digitaltag.eu (Webseite Digitaltag 2023)

 

20. Juni - XPlanung in Sachsen-Anhalt
10 - 12 Uhr
Veranstaltungsinformationen: Sondertermin aus dem CIO-Projekt/AG Strategie und Umsetzung heraus initiiert. Onlineveranstaltung für Fachbereiche in den Kommunen.

Agenda
1. XPlanung in Sachsen-Anhalt
Einführung Referat 42, Herr Dürrwald
Unterstützungsleistungen des Landes: Infrastrukturelle Maßnahmen für die Kommunen (XPlanungsplattform, Beteiligungsportal) Referat 42, Herr Wiesner; Konvertierung der Altpläne und Neuaufstellung von Bauleitplänen in XPlanung Referat 44, Herr Hintzen

2. Freiflächenpotentiale (Deeplearning Projekt) Referat 44, Herr Hintzen

Zur Teilnahme senden Sie eine Mail an mathias.heldt(at)sachsen-anhalt.de.

 

22. Juni - 5. Themenfeldkonferenz im Bereich Bildung
9 - 15.30 Uhr
Veranstaltungsinformationen: https://lsaurl.de/5Themenfeldkonferenz 


Impressum
Herausgeber Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt - Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg - Ansprechpartner Referat 55, Kontakt ozg(at)sachsen-anhalt.de, Webseite: www.ozg.sachsen-anhalt.de

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