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Newsletter OZG SachsenAnhaltsPunkte Sep/Okt 2025

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wir befinden uns mitten im goldenen Herbst. Ich meine damit nicht nur die bunten Blätter und vereinzelten Sonnenstrahlen, sondern die hervorragende Leistung von „Gemeinsam Digital für Sachsen-Anhalt (GDST)“. Das Projekt belegte beim eGovernment-Wettbewerb 2025 den ersten Platz in der Kategorie „Verwaltungstransformation durch Organisations- und Veränderungsmanagement“. Herzlichen Glückwunsch!

In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters erfahren Sie außerdem Neuigkeiten aus der ZSA-Machbarkeitsstudie, wir berichten über Events mit Beteiligung von Sachsen-Anhalt sowie neue Termine der OZG-Sprechstunden und vieles mehr.

Viel Spaß beim Lesen,
Ihr Frank Bonse

Aktuelles: Standardverordnung OZG

Der IT-Planungsrat hat auf seiner 47. Sitzung am 26. Juni 2025 das Einvernehmen im Sinne von § 6 Abs. 1 Onlinezugangsgesetz zum ihm vorgelegten Entwurf einer Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen (OZSV) erteilt. Die im Bundesgesetzblatt Teil I jetzt veröffentlichte Standardverordnung (Link: Bundesgesetzblatt Teil I - Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen - Bundesgesetzblatt) verleiht der Föderalen IT-Architekturrichtline sowie der DIN SPEC 66336 (Servicestandard) eine höhere Rechtsverbindlichkeit und legt klare Vorgaben für IT-Architekturen, Qualitätsanforderungen und benutzerfreundliche Online-Dienste fest.

Die Inhalte und wie sie sich auf neue und bereits bestehende Onlinedienste auswirken, stellen wir Ihnen am 5. November 2025 in einer neuen Ausgabe der OZG-Sprechstunde näher vor: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/beteiligung/themen/1001801.

Aktuelles: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Sachsen-Anhalt

Der Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Sachsen-Anhalt“ wurde Anfang Oktober 2025 zur Anhörung freigegeben. Die Frist zur Anhörung soll Ende Oktober 2025 enden.

Gemeinsam Digital für Sachsen-Anhalt gewinnt Gold beim eGovernment-Wettbewerb 2025

Das Projekt „Gemeinsam Digital für Sachsen-Anhalt (GDST)“ hat beim 24. eGovernment-Wettbewerb 2025 den ersten Platz in der Kategorie „Verwaltungstransformation durch Organisations- und Veränderungsmanagement“ erhalten. Die Preisverleihung fand am 18. September in Berlin statt.

„Die Auszeichnung bestätigt, dass wir mit GDST einen Weg eingeschlagen haben, der auf Kooperation setzt. Land und Kommunen entwickeln gemeinsam praxistaugliche Lösungen – das macht das Projekt besonders und schafft eine Grundlage für nachhaltige Digitalisierung“, hob Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, hervor.

In den vergangenen zwei Jahren haben mehr als 85 Beteiligte aus über 40 Kommunen gemeinsam mit dem Land gezeigt, wie Digitalisierung in Sachsen-Anhalt abgestimmt gestaltet werden kann. GDST steht für eine neue Form der Zusammenarbeit, die Prozesse übergreifend betrachtet und auf gemeinsame Lösungen setzt. Dieses Prinzip prägte auch die Bewerbung und Präsentation beim Wettbewerb, die Kommunen und das Projektteam des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales gemeinsam erarbeitet haben.

Der eGovernment-Wettbewerb zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen im Bereich Verwaltungsmodernisierung im deutschsprachigen Raum. In diesem Jahr beteiligten sich fast 90 Projekte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

„Der Erfolg von GDST macht deutlich, dass auch in föderalen Strukturen durch verlässliche Zusammenarbeit innovative Lösungen entstehen können, die Verwaltungsarbeit effizienter machen und den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, betonte Hüskens abschließend.

Weitere Informationen zum Projekt „Gemeinsam Digital für Sachsen-Anhalt“ sind unter folgendem Link abrufbar: www.lsaurl.de/GDST2025.

Aktuelles aus den Umsetzungsprojekten: Neues aus der ZSA-Machbarkeitsstudie

Im Rahmen der Merseburger Digitaltage am 27. und 28. August 2025 wurde der aktuelle Sachstand der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Dabei unterstrichen die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen in einer gemeinsamen Diskussionsrunde mit dem MID warum sie sich am Projekt beteiligen: große Chancen zur Entlastung, Fortschritte bei der Digitalisierung und Effizienzgewinne stehen für die Kommunen im Vordergrund. Ebenso wurden klare Erwartungen an eine mögliche Umsetzung und kooperative Lösungen zum gemeinsamen Vorgehen unterstrichen.

Auch im Rahmen anderer Programmpunkte berichteten kommunale Vertreterinnen und Vertreter von ihren Erfahrungen als Partner- bzw. Pilotkommunen und warben für das gemeinsame Vorgehen. Gleichzeitig wurden mögliche Herausforderungen bei der Umsetzung und die Notwendigkeit einer engen gemeinsamen Abstimmung unterstrichen.

Der Abschlussbericht befindet sich derzeit im Review-Prozess und wird zeitnah veröffentlicht.

Wesentliche Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden – ähnlich wie auf den Merseburger Digitaltagen – zudem im Rahmen zweier Veranstaltungen präsentiert:
 

  • Ministerialkongress am 17. September 2025 in Berlin
  • SCCON, Smart Country Convention am 30. September 2025 in Berlin


Bei Fragen oder Anregungen zum Projekt wenden Sie sich gerne jederzeit an zsa(at)sachsen-anhalt.de.

Neue Online-Dienste für Kommunen auf dem eGovernment-Marktplatz Sachsen-Anhalt verfügbar

Digitalisierung leicht gemacht: Entdecken Sie die neuen AFM-ST Onlinedienste für Kommunen

Mit dem Antrags- und Fallmanagement (AFM-ST) steht Kommunen im Land Sachsen-Anhalt eine zentrale und moderne Infrastruktur für digitale Verwaltungsdienste zur Verfügung. AFM-ST ermöglicht es, Verwaltungsverfahren einfach, sicher und medienbruchfrei online anzubieten. Die einheitliche Plattform erlaubt es, neue Online-Dienste über den eGovernment-Marktplatz zu bestellen und ohne großen technischen Aufwand direkt in bestehende Prozesse zu integrieren

AFM-ST reduziert Papier und steigert die Effizienz durch automatisierte Prüfungen und digitale Abläufe. Integrierte IT-Sicherheits-, Datenschutz- und Barrierefreiheitsstandards sorgen für eine gesetzeskonforme Umsetzung. Die digitale Antragsdatenübermittlung und sichere Authentifizierung mit BundID oder Unternehmenskonto ermöglichen flexible und bürgernahe Prozesse.

Diese neuen AFM-Online-Dienste stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung

Anzeige von Anlagen im Rahmen der NiSV
Der Online-Dienst dient der Anzeige des Betriebs von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken. Es werden folgende Daten erfasst: 

  • Personen-, Adress- und Kontaktdaten des Betreibers 
  • Angaben zur Anlage / zum Gerät 
  • Fachkundenachweise 


Boden- und Altlastenkataster - Auskunft beantragen
Der Online-Dienst dient der Beantragung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster für ein oder mehrere Flurstücke. Anhand der getätigten Angaben soll die Zuständigkeit geklärt werden können, sodass die zuständige Behörde die beantragte Auskunft erteilen kann. Es werden folgende Daten erfasst:
 

  • Personen-, Adress- und Kontaktdaten der beantragenden Person 
  • Informationen zu den betreffenden Flurstücken 


Ergänzend können Unterlagen zu Lageplan, Eigentumsnachweis, gutachterlicher Tätigkeit und Geometriedaten hochgeladen werden. Anträge, die in die Zuständigkeit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Sachsen-Anhalt fallen, werden automatisch identifiziert und entsprechend zugestellt.

Hundevorfall melden
Der Online-Dienst dient der Meldung eines durch einen Hund verursachten Vorfalls. Der entsprechende Vorfall wird beschrieben. Es werden folgende Daten erfasst:

  • Angaben zum Ort und zur Zeit des Vorfalls
  • Beschreibung des betreffenden Tieres
  • Wenn möglich: Angaben zur hundeführenden Person
  • Wenn möglich: Angaben zu bekannten Zeugen


Versammlung anmelden
Der Online-Dienst dient der fristgerechten Anmeldung einer Versammlung durch eine anmeldende Person. 

Es werden folgende Daten erfasst:

  • Personen-, Adress-, Kontaktdaten der verantwortlichen Person
  • Art, Thema, Beginn und Ende der Versammlung
  • Informationen zum Ablauf der Versammlung, zur Teilnehmerzahl und zu verwendeten Kundgebungsmitteln


Neben den AFM-Diensten stehen weitere folgende EfA-Dienste den Kommunen zur Nachnutzung bereit

ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) 3.0
Der Onlinedienstes „ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) 3.0“ oder auch „ELiA-Online“ ermöglicht es Anlagenbetreibern, ihre Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG medienbruchfrei zu erstellen und diese elektronisch und rechtsverbindlich an die zuständige Behörde zu übermitteln.

Der Online-Dienst ist in eine eigenständige Webseite integriert: LINK.

Insgesamt werden 12 Verwaltungsleistungen abgebildet, allen voran die 99063009006000 (Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen) und 99063014006000 (Genehmigung zum vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen).

Personenbeförderungsgenehmigung
Der verfügbare Online-Dienst ermöglicht die digitale Beantragung einer Personenbeförderungsgenehmigung.

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, Straßenbahnen und Oberleitungsomnibussen (Obussen) ist genehmigungspflichtig. Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer im Sinne des § 3 PBefG benötigt daher eine Genehmigung zur Personenbeförderung. Darunter fällt der Linienverkehr, zum Beispiel der Verkehr mit Omnibussen und Straßenbahnen, sowie der Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen.

Die digitale Lösung ermöglicht eine erleichterte Antragsstellung und eine automatisierte Übertragung von angegebenen Daten und eingereichten Unterlagen in das entsprechende, angebundene Fachverfahren. Die Antragstellenden Unternehmen können den Online-Dienst zur Antragsstellung mit Hilfe des ELSTER-Unternehmenskontos nutzen und eine Anzahlung auf die anfallenden Gebühren per ePayment in einfacher Form bargeldlos leisten. Ein Präsenztermin für die Antragstellenden ist somit nicht mehr erforderlich.
 

Aktualisierte Nachnutzungsübersicht Stand 13.10.2025 verfügbar

Mit der Nachnutzungsübersicht stehen eine Reihe von Informationen zum Umsetzungsstand aller OZG-​​​​Leistungen bereit. Dazu gehören unter anderem Informationen zu den Leika-​​​​ und OZG-​​​​Eigenschaften, Zuständigkeiten, Rechtsgrundlagen, Themenfeldern und zu den Lebens-​​​​ und Geschäftslagen. Gefiltert kann auch aus der Übersicht entnommen werden, welches Ressort im Land zuständig ist, welche Priorisierung erfolgt und die Angabe in welcher Phase sich ein (Nachnutzungs-​​​​)projekt befindet und welches Umsetzungsmodell Sachsen-​​​​Anhalt anwendet.

Mehr erfahren Sie auf der Seite Nachnutzungsprojekte.

Nachnutzungsübersicht
Stand vom 13.10.2025 (.CSV)

Fokusleistungen: Status & Neue Entwicklungen

Anlagengenehmigung u. –zulassung (ELiA-Online) (August 2025)

ELiA Online ist auf dem EfA-​Marktplatz unter der Bezeichnung „Anlagengenehmigung und -​zulassung (EFA-202405-00149)“ eingestellt. Sachsen-​Anhalt hat die Nachnutzung vereinbart. Die Pilotbehörde Landesverwaltungsamt ist an den Dienst angebunden. Jetzt steht die Anbindung der Kommunen an.

Wohngeld (Oktober 2025)

Status: Die Leistungen des Online-​Dienstes umfassen die 8 Antragsarten „Mietzuschuss“ Erstantrag, Weiterleistungsantrag, Erhöhungsantrag und Änderungsmitteilung, sowie „Lastenzuschuss“ Erstantrag, Weiterleistungsantrag, Erhöhungsantrag und Änderungsmitteilung. Für den Mietzuschuss Erstantrag sowie Lastenzuschuss Erstantrag wurde die Schnittstelle vom Online-​Dienst in das DiWo-​Fachverfahren bereits umgesetzt. Schnittstellen für die anderen Antragsarten sind in Arbeit.

Neue Entwicklungen: In mittlerweile 32 Wohngeldbehörden wurde der Erstantrag auf Mietzuschuss und der Erstantrag auf Lastenzuschuss samt Schnittstelle zum DiWo-​Fachverfahren produktiv gesetzt. Mehr als 100 Anträge wurden erfolgreich gestellt und bearbeitet. Der Roll-​Out für den Mietzuschuss Erstantrag in der letzten Wohngeldbehörde ist in vollem Gange.

Leistungen von föderalem Interesse: Status & Neue Entwicklungen

Aufenthalt im Bündel mit "Aufenthaltstitel" & "Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen" (September 2025)

Der Onlinedienst ist bereits in 6 Landkreisen verfügbar und soll in weiteren 5 Landkreisen und 2 kreisfreien Städten angebunden werden. Die neue Antragsstrecke „Aufenthalt aus humanitären Gründen“ ist jetzt auch anbindungsbereit. Die Kosten des OD für Anbindung und Betrieb sowie für die erstmalige und einmalige Bereitstellung der Schnittstelle an die kommunalen Fachverfahren Axians Infoma – ALW-Systems; Beister - Stranger, HSH - AUSO / VOIS - ADVIS, Kommunix – ADVIS inklusive Softwarewartung für 12 Monate werden voraussichtlich bis zum 31.12.2026 durch das Land Sachsen-Anhalt getragen.

Verpflichtungserklärung (September 2025)

Der Onlinedienst ist bereits in 4 Landkreisen verfügbar und soll in weiteren 7 Landkreisen und 2 kreisfreien Städten angebunden werden. Die neue Antragsstrecke „Aufenthalt aus humanitären Gründen“ ist jetzt auch anbindungsbereit. Die Kosten des OD für Anbindung und Betrieb sowie für die erstmalige und einmalige Bereitstellung der Schnittstelle an die kommunalen Fachverfahren Axians Infoma-ALW-Systems; Beister-Stranger, HSH-AUSO/VOIS-ADVIS, Kommunix-VISITVIS inklusive Softwarewartung für 12 Monate werden voraussichtlich bis zum 31.12.2026 durch das Land Sachsen-Anhalt getragen.

Waffenrechtliche Erlaubnisse und Umgang mit Waffen (September 2025)

Status: Das Umsetzungsprojekt „Waffenrechtliche Erlaubnisse (und Umgang mit Waffen)“ wird durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration geleitet. Ziel ist es, dass das Ministerium für Inneres und Sport in Sachsen-​Anhalt alle 14 nachnutzungsinteressierten unteren Waffenbehörden an den Online-​Dienst „waffenrechtliche Erlaubnisse“ bis Dezember 2025 anbindet.

Neue Entwicklungen: Der Nachnutzungsvertrag der EfA-​Leistung wurde durch alle Vertragsparteien geschlossen. Die KITU eG hat im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Sport entsprechende Schnittstellen-​Lizenzen der Fa. Condition GmbH erworben und stellt diese den unteren Waffenbehörden zur Verfügung. Dies ermöglicht eine medienbruchfreie Antragsbearbeitung. Die EVB-​IT-Überlassungsverträge schließen die einzelnen unteren Waffenbehörden mit der KITU eG selbst. Derzeit sind 7 der 14 unteren Waffenbehörden mit dem Online-​Service live.

OZG-Sprechstunden: Auf diese Themen dürfen Sie sich freuen!

In diesem Jahr stehen noch vier spannende OZG-Sprechstunden an:

  • 05.11 zur Standardverordnung OZG
  • 19.11. zum 1st Level Support Onlinedienste durch die Behördennummer 115 
  • 03.12 mit dem Titel „2. GDST Forum – Gemeinsam digital für Sachsen-Anhalt“
  • und am 10.12 zum Jahresabschluss der „Jahresrückblick 2025“

Jetzt zu den OZG-Sprechstunden anmelden unter: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen?titel=OZG-Sprechstunde.

Rückblick Event: Nordl@nder-Kongress (11.09.2025)

Am 11. September 2025 fand der diesjährige Nordl@nderDigital-Kongress statt, zu dem das Land Sachsen-Anhalt als Gastgeber geladen hatte. Die Veranstaltung war eine Plattform für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen, Kommunen und Unternehmen, um den digitalen Wandel voranzutreiben und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu fördern.

Teilnehmende konnten sich in interaktiven Workshops themenspezifisch einbringen. Ein besonderer Höhepunkt war der Workshop „Gemeinsam Stark, der Weg in die digitale Verwaltung von Morgen“, einem Vorzeigeprojekt vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Das dahinterstehende Projekt „GDST-Gemeinsam Digital Sachsen-Anhalt“ hatte am 18. September 2025 für seinen kooperativen Ansatz den Jury-Preis beim 24. eGovernment Wettbewerb 2025 in Berlin gewonnen.

Weitere Workshops zu Themen wie Künstliche Intelligenz und Registermodernisierung wurden ebenfalls gut besucht. Den Abschluss bildete eine politische Fragerunde.

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