im Browser lesen Newsletter OZG SachsenAnhaltsPunkte 11/2023 |
Hintergrund
Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) wird der Bund ein zentrales Bürgerkonto bereitstellen. Dieses Bürgerkonto hat die Aufgabe, alle natürlichen Personen, die den Portalverbund für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen nutzen möchten, sicher zu identifizieren und authentisieren. Das Bürgerkonto gewährleistet dabei mit der Einbindung der elD, dass Verwaltungsleistungen auf hohem Vertrauensniveau digital abgewickelt werden können. Auch bei grenzüberschreitender Nutzung durch EU-Bürger wird mit Einbindung hierfür notifizierter Identifizierungsmittel gemäß elDAS-VO eine sichere Identifizierung ermöglicht. Das Postfach, das Teil des zentralen Bürgerkontos ist, soll außerdem entsprechend den neuen Anforderungen aus § 2 Absatz 7 OZG schrittweise zu einem vollumfänglichen Kommunikationsmittel ausgebaut werden. Dabei ist die Postfachfunktion untrennbar mit der sicheren Identifizierung und Authentifizierung verbunden. Nutzer werden auf diese Weise vor unberechtigten Zugriffen Dritter auf Ihre Schriftwechsel geschützt und dürfen auf die Sicherheit des Kommunikationskanals vertrauen. Mit der Übernahme dieser Aufgabe durch den Bund geht einher, dass der Betrieb der Landeskonten eingestellt wird. Vor diesem Hintergrund hat sich das Land Sachsen-Anhalt dem entsprechend entschlossen, die explizite Weiterentwicklung des eigenen Landeskontos einzustellen.
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Das BundID-Konto ist das Nutzerkonto des Bundes. Mit diesem Konto können man sich für viele Online-Verwaltungsleistungen einfach und sicher anmelden. Um die BundID verwenden zu können, müssen zunächst ein Konto eingerichtet. Dies funktioniert folgendermaßen
- mit der Online-Ausweisfunktion (via Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürger) oder - mit einem eIDAS-konformen eID-Mittel Ihres EU-Heimatlandes (für Italien zum Beispiel Carta di Identità elettronica) oder - mit einem ELSTER-Zertifikat oder - mit einem Benutzernamen und einem Passwort
Hier gelangen Sie zur Registrierung für ein neues BundID-Konto. Wenn Sie bereits ein Konto haben und sich anmelden möchten, nutzen Sie die BundID-Anmeldung. Weitere Informationen finden sich auf der BundID-Webseite. |
Änderungen für die Nutzer
Das Nutzerkonto Sachsen-Anhalt (oft "Servicekonto" genannt) läuft aus und wird derzeit in den Onlinediensten Sachsen-Anhalts nach und nach durch die BundID ersetzt. Dies betrifft sowohl das einfache Servicekonto als auch das Servicekonto Plus für Privatpersonen. Das Nutzerkonto Sachsen-Anhalt („Servicekonto“) ist noch bis 29.02.2024 erreichbar. Das Servicekonto Business ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Die BundID kommt bereits jetzt bei vielen Onlinediensten Sachsen-Anhalts zum Einsatz. Registrieren Sie sich daher zeitnah für ein BundID-Konto, am besten mit Online-Ausweis. Eine Registrierung mit Online-Ausweis erfüllt das höchste Vertrauensniveau, das für viele Online-Anträge erforderlich ist. Das Nutzerkonto Sachsen-Anhalt wird nicht automatisch in ein BundID-Konto umgewandelt, sondern am 01.03.2024 ersatzlos gelöscht. Die BundID wird auch unter Beteiligung Sachsen-Anhalts stetig weiterentwickelt.
Die Landesverwaltung und die Kommunen sind gefordert
Ab dem 01. November 2023 wird die BundID als alleiniges Authentifizierungsmittel für Bürgerkonten gemäß § 2 Abs. 5 OZG vorgeschrieben. Die entsprechenden Landeskonten (Servicekonto Sachsen-Anhalt und Servicekonto Plus Sachsen-Anhalt) werden mit Ablauf des 29. Februar 2024 geschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bestehende Onlinedienste der Landesverwaltung auf die Kommunikation mit der BundID umzustellen, neue Onlinedienste implementieren die Authentifizierung für Bürgerkonten ausschließlich über die BundID. Bestehende Onlinedienste sind daher auf die Nutzung des zentralen Bürgerkontos umzustellen, kommende Onlinedienste haben verpflichtend das zentrale Bürgerkonto anzubinden. Onlinedienste, die in Verantwortung der Landesverwaltung entwickelt werden, nutzen ausschließlich das zentrale Bürgerkonto des Bundes zur Identifizierung und Authentisierung der Nutzer. |
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://ozg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/wechsel-zur-bundid oder per E-Mail unter bundid(at)sachsen-anhalt.de. |
Am 29.11.2023 findet eine virtuelle Informationsveranstaltung für die interessierten Stellen - insbesondere Sozialämter, IT-Stellen, kommunale/private Beratungsstellen, kommunale Jobcenter und für das Asylbewerberleistungsgesetz zuständige Stellen - zur Umsetzung der EfA-Leistungen der Sozialplattform statt. Informationen zur Veranstaltung und die Einwahldaten finden Sie hier. |
Am 13.12.2023, von 10 -11:30 Uhr ist für die Kommunen eine Infoveranstaltung zur Fokusleistung eWa geplant, zu dem das MI über das LVwA einlädt. |
Wir legen erst wieder im neuen Jahr neue Themen fest. Folgende Termine können Sie sich bereits vormerken:
17.01.2024 07.02.2024 28.02.2024
Immer mittwochs 13 - 14 Uhr
mehr erfahren |
Impressum Herausgeber Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt - Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg - Ansprechpartner Referat 55, Kontakt ozg(at)sachsen-anhalt.de, Webseite: www.ozg.sachsen-anhalt.de |
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