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Breitband-Portal – Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG
(OZG-ID 10725)

Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz bildet die Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1-3, 6-8 Telekommunikationsgesetz (TKG) digital ab. Das „Breitband-Portal“ ermöglicht die digitale, medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung von Verwaltungsleistungen gemäß § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG. Auf Basis dieser als „Software-as-a-Service“-Anwendung (SaaS) bereitgestellten IT-Lösung werden Nutzerinnen und Nutzer sowohl im Rahmen der Antragstellung (auf Seiten der TK-Unternehmen) als auch im Prozess der Zustimmung (auf Seiten der Wegebaulastträger) Schritt für Schritt durch die Beantragung und Bescheidung der Verwaltungsleistung geführt. Rückfragen, Änderungen und die gesamte Kommunikation werden digital und medienbruchfrei über das Portal gesteuert.
 

Status
Juli 2026
Nach der erfolgreichen Pilotierung durch die Stadt Burg und der positiven Entscheidung der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) zur weiteren Nutzung des Online Dienstes, sind die Voraussetzungen für den landesweiten Roll-out des Breitband-Portals geschaffen. Mit der offiziellen Ankündigung auf dem Glasfasertag 2026 beginnt die schrittweise Ausweitung des Nutzerkreises auf weitere Wegebaulastträger in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, den Online-Dienst flächendeckend zu etablieren und die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren nachhaltig voranzutreiben.

Neue Entwicklungen
Juli 2026
Der landesweite Roll-out des Breitband-Portals in Sachsen-Anhalt wurde am 8. Juni 2026 im Rahmen des Glasfasertages in der Johanniskirche Magdeburg offiziell bekanntgegeben. Grundlage hierfür sind die erfolgreichen Pilotierungen der Stadt Burg sowie die positive Entscheidung der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) zur dauerhaften Nutzung des Online-Dienstes. Parallel wird das Breitband-Portal funktional weiterentwickelt. Mit der geplanten universellen Aufgrabegenehmigung soll künftig ein einheitliches digitales Verfahren für verschiedenste Tiefbaumaßnahmen – über den Breitbandausbau hinaus – bereitgestellt werden.