Föderales Informationsmanagement (FIM)
Das Föderale Informationsmanagements (FIM) dient dazu, leicht verständliche Informationen für Bürger und Unternehmen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben zu erstellen. Damit wird der Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben gesenkt.
Im Mittelpunkt von FIM steht der Aspekt der Nachnutzbarkeit von Informationen. Länder und Kommunen sollen – bezogen auf die redaktionelle und organisatorische Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens – nicht mehr für sich alleine agieren müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten zurückgreifen.
Alle – Behörden, Fachverfahrenshersteller, die öffentliche Verwaltung, unterstützende IT-Dienstleister usw. – sollen auf die einmal erstellten FIM-Informationen zugreifen und diese mitnutzen können. Wenn Behörden ihre Erkenntnisse über die zuständige FIM-Landesredaktion in die FIM-Bausteine einfügen, sparen andere Behörden, die vor der gleichen Digitalisierungsaufgabe stehen, dank der Nach- und Mitnutzungsmöglichkeit eigenen Entwicklungsaufwand.
Sie wollen mehr über FIM erfahren oder darüber, wie man es anwendet?
Dann schauen Sie doch in die Webcast-Reihe zum Föderalen Informationsmanagement (FIM), bereitgestellt von der FIM-Landesredaktion des Landes Sachsen-Anhalt.