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Föderales Informationsmanagement (FIM)

Das Föderale Informationsmanagements (FIM) dient dazu, leicht verständliche Informationen für Bürger und Unternehmen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben zu erstellen. Damit wird der Übersetzungs-​ und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben gesenkt.

Im Mittelpunkt von FIM steht der Aspekt der Nachnutzbarkeit von Informationen. Länder und Kommunen sollen – bezogen auf die redaktionelle und organisatorische Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens – nicht mehr für sich alleine agieren müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten zurückgreifen. 

Alle – Behörden, Fachverfahrenshersteller, die öffentliche Verwaltung, unterstützende IT-​Dienstleister usw. – sollen auf die einmal erstellten FIM-​Informationen zugreifen und diese mitnutzen können. Wenn Behörden ihre Erkenntnisse über die zuständige FIM-​Landesredaktion in die FIM-​Bausteine einfügen, sparen andere Behörden, die vor der gleichen Digitalisierungsaufgabe stehen, dank der Nach- und Mitnutzungsmöglichkeit eigenen Entwicklungsaufwand. 

Sie wollen mehr über FIM erfahren oder darüber, wie man es anwendet?

Dann schauen Sie doch in die Webcast-Reihe zum Föderalen Informationsmanagement (FIM), bereitgestellt von der FIM-Landesredaktion des Landes Sachsen-Anhalt.