Portalverbund
Der Portalverbund stellt neben dem Digitalisierungsprogramm das zweite Kernprojekt für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes dar. Gem. § 1 Abs. 2 OZG werden Bund und Länder verpflichtet, einen Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen zu schaffen. Der Portalverbund ist eine technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern (einschließlich ihrer Kommunen). Der Austausch von Leistungsbeschreibungen und der Aufruf einer Online-Leistung erfolgen im Portalverbund über eine Vermittlung. Diese Online-Gateway Portalverbund ermöglicht den Informationsaustausch der dezentralen Datenbestände über alle Portale und deren Aktualisierung. So können über jedes Portal alle Leistungsbeschreibungen gefunden und Online-Dienste aufgerufen werden.
Dadurch können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen elektronische Verwaltungsleistungen deutschlandweit nutzen, unabhängig davon, welches Einstiegsportal sie wählen. Mit der Suchen- und Finden-Funktion wird der Anfragende zu der Stelle geleitet, die für eine bestimmte Verwaltungsleistung zuständig ist. Um eine gemeinsame Basis für einen Portalverbund zu schaffen, hat der IT-Planungsrat entschieden (Entscheidung 2018/40), dass in diesen Verwaltungsportalen folgende Funktionen integriert sein müssen:
- ein Nutzerkonto mit einer Postfachfunktion
- eine elektronische Bezahlmöglichkeit,
- eine Suchfunktion.
In Sachsen-Anhalt können kommunale Portale durch die Beteiligung am Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Landesportal Sachsen-Anhalt verknüpft werden. Das Landesportal wird wiederum die Anbindung der kommunalen Portale und der Fachportale an den Portalverbund sicherstellen.
Über den Portalverbund wird auch die Anbindung an das EU-Portal Your Europe sichergestellt. So werden Informationen zu Verwaltungsleistungen europaweit verfügbar und die Vorgaben der Single Digital Gateway Verordnung erfüllt.