Reifegradmodell
Stand 02-2026
Wann eine Verwaltungsleistung gesetzeskonform elektronisch angeboten wird, ist im OZG nicht konkret festgelegt worden. Das Verwaltungsleistungsangebot für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollte jedoch so gestaltet werden, dass Online-Leistungen möglichst durchgängig digital und nutzerfreundlich genutzt werden können.
Für ein gemeinsames bundeseinheitliches Verständnis zur gesetzeskonformen Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung und Monitoring sowie Evaluierung des Digitalisierungsgrads nach § 11 OZG-Änderungsgesetz wird auf das OZG-Reifegradmodell zurückgegriffen.
Das im Juni 2020 eingeführte Reifegradmodell 1.1. (Skalenmessung Stufe 0 bis 4) wurde im Juli 2025 durch das Reifegradmodell 2.0 (Stufe 0 bis 7) abgelöst. Der Digitalisierungsgrad von Verwaltungsleistungen wird in dem Modell nach auf einer Skala von 0 (die Leistung ist nur offline verfügbar) bis 7 (die Leistung kann vollständig Ende-zu-Ende digitalisiert abgewickelt werden) und 13 Reifegradkriterien bewertet. Dabei beschreiben die Stufen 0 bis 3 die Anforderungen an die Frontend-Digitalisierung (Online Antragsdienst) und die Stufen 4 bis 6 die Anforderungen an die Prozessorientierung und Datenzentrierung sowie den Grad der durchgängigen digitalen Umsetzung innerhalb der Verwaltung. Es findet zunächst als Orientierungshilfe Anwendung. Einige Kriterien des Reifegradmodell, vor allem der Reifegrad 6, kann erst mit der Verfügbarkeit der entsprechenden Basiskomponenten des Reifegradmodell (DeutschlandID und das Organisationskonto inkl. Postfächer, NOOTS, Statusmonitor, E-Akte, Zahlungs- und HKR-Systeme) erreicht werden.
Das Reifegradmodell 2.0 finden Sie hier zum Download (PDF).
Nähere Informationen zum Reifegradmodell stellt der Bund über seine Website bereit: Digitale Verwaltung - Reifegradmodell.

