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OZG-Umsetzung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-​Anhalt ist jede Behörde für die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen eigenständig verantwortlich. Das regelt das E-​Government-Gesetz des Landes Sachsen-​Anhalt, da die Digitalisierung eine Querschnittsaufgabe ist und alle Fach-, Politik-​ und Rechtsbereiche umfasst. 

Es gilt der Leitsatz: Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung.

Jedes Ministerium in Sachsen-Anhalt besitzt daher eine eigene OZG-Ansprechpartner:in für die dort jeweils fachlich verantwortlichen Bereiche. 

Handreichung "Stand und Perspektive der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Sachsen-​​​Anhalt"

Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID)

Die Steuerung und Koordinierung der Umsetzungsaktivitäten zum OZG innerhalb der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt obliegt der oder dem Beauftragten der Landesregierung Sachsen-Anhalt für Informations- und Kommunikationstechnologie (CIO), der das Land im IT-Planungsrat vertritt. Die Zuständigkeit des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales (MID) für die zentrale Basisinfrastruktur im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien wie das Landesnetz, das Nutzerkonto, das elektronische Postfach und Bezahlplattform sowie die IT-Strategie, die Informationssicherheit und anderes mehr, soll sicherstellen, dass die zur Umsetzung des OZG nötigen Voraussetzungen „aus einer Hand“ hergestellt und verantwortet werden.

Gleiches gilt auch für die Basisdienste im Sinne des § 17 EGovG LSA. Das MID ist somit auch direkter Ansprechpartner des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das auf Bundesebene für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes federführend zuständig ist. Das MID koordiniert und unterstützt die Landesverwaltung durch Bereitstellung der bei der Umsetzung des OZG und bei der Digitalisierung allgemein erforderlichen Infrastruktur und der Basisdienste im Sinne des § 17 EGovG LSA. In einer modular nutzbaren Gesamtarchitektur werden die lizenzrechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Einbindung der kommunalen Angebote bzw. Nutzung durch die hauptamtlich verwalteten Gebietskörperschaften geschaffen.

Ministerium für Inneres und Sport (MI)

Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) vertritt bereits das Land Sachsen-Anhalt als Mitglied in der durch Beschluss des IT-Planungsrates eingerichteten Unterarbeitsgruppe „Austausch zu Rechtsfragen des OZG und E-Government“.

Das MI ist für die FIM-Landesredaktion zuständig und der Ansprechpartner für die Anwendung des IT-Planungsrates FIM sowohl innerhalb der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts als auch in den Gremien des Planungsrates ist. Die FIM-Landesredaktion ist gleichzeitig der zentrale Ansprechpunkt innerhalb der gesamten Landesverwaltung Sachsen-Anhalt für alle Fragen zu Leistungsbeschreibungen und zur Prozess- und Formularmodellierung im Kontext der OZG-Umsetzung. Sie koordiniert die ressortübergreifenden FIM-Schulungen.

Mit dem Informationsdienst Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS LSA) sowie ARIS4FIM für die Prozess- und Datenfeldmodellierung existieren bereits zwei Basisdienste, die für die Umsetzung des OZG genutzt werden können.

Das MI stellt den Kommunen zentral erstellte Beschreibungen zu Verwaltungsleistungen sowie die technischen Plattformen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung.

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