Das Themenfeld Bildung im OZG-Kontext
Mit dem Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Jahr 2017 wurde die Grundlage für die gesetzliche Verpflichtung zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland geschaffen.
Damit dies gelingt wurden die einzelnen Leistungen thematisch in unterschiedliche Lebens- und Geschäftslagen (sog. Themenfelder) untergliedert. Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, übernahm hierbei gemeinsam mit dem damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Federführung für das Themenfeld Bildung.
Inzwischen konnten die primären Aufgaben des Themenfeldes weitestgehend abgeschlossen werden. Die vollständige Überführung der verbleibenden Zuständigkeiten an die Gremien der Kultusministerkonferenz (KMK) wird bis Ende 2026 erfolgen.
