Menu
menu

Digitalisierungsprogramme

Das Digitalisierungsprogramm ist ein großer Teil der OZG-Umsetzung. Ziel des Digitalisierungsprogramms ist es, die 575 OZG-Leistungen der öffentlichen Verwaltung bis Ende 2022 online verfügbar zu machen. Das betrifft sowohl Leistungen des Bundes als auch Leistungen der Länder und Kommunen – für ein effizientes, arbeitsteiliges Vorgehen bei der OZG-Umsetzung wurden zwei Programme gebildet: Das Digitalisierungsprogramm Bund beinhaltet alle Leistungen, die im Aufgabenbereich des Bundes liegen. Hier ist der Bund in alleiniger Verantwortung zuständig. Die OZG-Leistungen, die von den Ländern und Kommunen erbracht werden, fallen ins Digitalisierungsprogramm Föderal. Hier arbeiten Bund, Länder und Kommunen arbeitsteilig zusammen.

Die technische Koordination des Digitalisierungsprogramms auf föderaler Ebene übernimmt der IT-Planungsrat, der mit der FITKO eine Organisation etabliert hat, die die entsprechenden Kompetenzen und Ressourcen in sich vereint. Sie arbeitet eng mit der Anwendung Föderales Informationsmanagement (FIM) zusammen, mit dem Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen effizient standardisiert digitalisiert werden können.

Digitalisierungsprogramm Bund

Im Zuge des Onlinezugangsgesetztes muss der Bund 115 Leistungen digitalisieren und trägt die Verantwortung für diese sogenannten Typ 1-Leistungen sowohl in der Rechtsetzung als auch im Vollzug. Auf Basis der "Dienstekonsolidierung" kann der Bund diese Typ 1-Leistungen alleinverantwortlich digitalisieren, ohne die Länder einbeziehen zu müssen. Hierfür hat der Bund ein Programm-Management im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) etabliert, das die Umsetzung im Einvernehmen mit den Ressorts steuert.

Zum Digitalisierungsprogramm des Bundes

Digitalisierungsprogramm Föderal

Ins föderale Digitalisierungsprogramm fallen die OZG-Leistungen, die in der Gesetzgebung und im Vollzug bei den Ländern und Kommunen liegen. Das Ziel ist es, die Verwaltungsleistungen trotz aufgesplitterter Verantwortlichkeiten überall gleich schnell, nutzerfreundlich und bürgernah zu digitalisieren.

Zum Digitalisierungsprogramm Föderal

Grußwort CIO des Landes Sachsen-Anhalt

Liebe OZG-Interessierte,

ich begrüße Sie auf der Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz (OZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Als ich im Jahr 2021 das "CIO-Amt" übernommen habe, wurde bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, wie wichtig die Digitalisierung und damit einhergehend der digitale Wandel aller Lebensbereiche geworden ist. Meine Motivation ist, den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben und allen Menschen zugänglich zu machen.

Ihr Bernd Schlömer
Staatssekretär im Ministerium Infrastruktur und Digitales und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO)