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Digitalisierungsprogramme

Stand 02-2026

Zur strukturierten initialen Umsetzung des 2017 in Kraft getretenen OZG wurden alle zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen (LeiKa) im OZG-Umsetzungskatalog erfasst, 575 Leistungsbündeln (OZG-Leistungen) zugeordnet und nach thematischem Zusammenhang wie Lebens- und Geschäftslagen in 14 Themenfeldern kategorisiert. Für die effiziente Umsetzung wurde 2018 durch die Bundesregierung mit dem OZG-Umsetzungskonzept entschieden arbeitsteilig vorzugehen. Dazu wurden zwei OZG-Digitalisierungsprogramme (Bund und Föderal) gebildet mit dem Ziel die 575 OZG-Leistungen der öffentlichen Verwaltung bis Ende 2022 online flächendeckend verfügbar zu machen. Das betrifft sowohl Leistungen des Bundes als auch Leistungen der Länder und Kommunen.

Das Digitalisierungsprogramm Bund beinhaltet alle Leistungen, die im Aufgabenbereich des Bundes liegen. Hier ist der Bund in alleiniger Verantwortung zuständig. Die OZG-Leistungen, die von den Ländern und Kommunen erbracht werden, fallen ins Digitalisierungsprogramm Föderal. Hier arbeiten Bund, Länder und Kommunen arbeitsteilig zusammen.

Die technische Koordination des Digitalisierungsprogramms auf föderaler Ebene übernimmt der IT-Planungsrat, der mit der FITKO eine Organisation etabliert hat, die die entsprechenden Kompetenzen und Ressourcen in sich vereint. Sie arbeitet eng mit der Anwendung Föderales Informationsmanagement (FIM) zusammen, mit dem Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen effizient standardisiert digitalisiert werden können.

Digitalisierungsprogramm Bund

Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes muss der Bund 115 priorisierte OZG-Leistungen digitalisieren und trägt die Verantwortung für diese sogenannten Typ 1-Leistungen sowohl in der Rechtsetzung als auch im Vollzug. Auf Basis der "Dienstekonsolidierung" kann der Bund diese Typ 1-Leistungen alleinverantwortlich digitalisieren, ohne die Länder einbeziehen zu müssen. Hierfür hat der Bund ein Programm-Management im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) etabliert, das die Umsetzung im Einvernehmen mit den Ressorts steuert. Die einzelnen Ressorts arbeiten dann gemeinsam mit dem BMI an der Digitalisierung der Leistungen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Das Digitalisierungsprogramm Bund umfasst auch politische und organisatorische Maßnahmen, um die Umsetzung entscheidend voranzutreiben.

Gebündelte Aufgaben des Digitalisierungsprogramms wurden offiziell zum Ende des Jahres 2023 in die Linie überführt. Das Programm hat wichtige organisatorische und technische Grundstrukturen sowie effiziente Formen der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesressorts geschaffen und so den Weg geebnet für die weitere Digitalisierung der Verwaltung auf Bundesebene. Denn die wird als Daueraufgabe auch in Zukunft noch Herausforderungen bereithalten.

Der Abschlussbericht (Stand: 09-2024) steht hier zum Download bereit: Digitale Verwaltung - Startseite - OZG Abschlussbericht Digitalisierungsprogramm OZG Bund Anlage.

Digitalisierungsprogramm Föderal

Die Mehrheit der OZG-Leistungen wurde dem Digitalisierungsprogramm Föderal zugeordnet.

Ins föderale Digitalisierungsprogramm fallen die OZG-Leistungen, die in Regelungskompetenz beim Bund und in Vollzugskompetenz auf Landesebene oder kommunaler Ebene liegen (sogenannte "Typ 2/3-Leistungen") sowie um Verwaltungsleistungen, die in Regelungskompetenz beim Land (Typ 4-Leistungen) oder den Kommunen (Typ 5-Leistungen) liegen. Das Ziel ist es, die Verwaltungsleistungen trotz aufgesplitterter Verantwortlichkeiten überall gleich schnell, nutzerfreundlich und bürgernah zu digitalisieren.

Um eine nutzerfreundliche und effiziente Umsetzung zu gewährleisten, wurden die OZG-Leistungen in 14 Themenfelder unterteilt und darin wiederum in Lebens- und Geschäftslagen zusammengefasst. Diese Aufteilung ermöglicht es, ähnliche Leistungen zu bündeln, auch wenn sie in der Zuständigkeit verschiedener Behörden liegen. Jedes Themenfeld wird federführend von einem Tandem aus Bundesland und zuständigem Bundesressort vorangetrieben. Dort erarbeiten beide Seiten gemeinsam digitale Lösungen für die Leistungen des Themenfelds. Diese Arbeitsteilung spart Zeit und Ressourcen, denn so müssen nicht 16 Länder gleichzeitig unzählige Online-Anwendungen entwickeln. Die Ergebnisse aus einem Themenfeld werden zudem den anderen Ländern zur Verfügung gestellt und können im Sinne der Nachnutzung übernommen werden (nach dem sogenannten „Einer für Alle“-Prinzip). Sachsen-Anhalt hat bei der Umsetzung die Verantwortung für das Themenfeld „Bildung“ übernommen. Nähere Informationen zur Umsetzung des Themenfelds finden Sie hier: Themenfeld Bildung.

Der Abschlussbericht zum Digitalisierungsprogramm Föderal (Stand: 08-2025) ist hier veröffentlicht:

Grußwort CIO des Landes Sachsen-Anhalt

Liebe OZG-Interessierte,

ich begrüße Sie auf der Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz (OZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Als ich im Jahr 2021 das "CIO-Amt" übernommen habe, wurde bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, wie wichtig die Digitalisierung und damit einhergehend der digitale Wandel aller Lebensbereiche geworden ist. Meine Motivation ist, den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben und allen Menschen zugänglich zu machen.

Ihr Bernd Schlömer
Staatssekretär im Ministerium Infrastruktur und Digitales und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO)