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E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt (EGovG LSA)

Zu den Handlungsschwerpunkten der IKT-Strategie „Sachsen-Anhalt digital 2020“  zählen unter anderem die Einführung einheitlicher IKT-Standards und die konsequente Weiterentwicklung von E-Government.

Seit Dezember 2017 hat Sachsen-Anhalt eine "Digitale Agenda". Dieser 10-Punkte-Plan ist der zentrale Leitfaden, um Sachsen-Anhalt im digitalen Zeitalter modern und zukunftsfest aufzustellen.

Im Juni 2019 wurde das E-Government-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedet, das ein wesentlicher Baustein der Digitalen Agenda und die Grundlage für den elektronisch gestützten Verwaltungsvollzug in Sachsen-Anhalt bildet. Das Gesetz enthält alle wichtigen Bestimmungen, die im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Verwaltung zu einer sicheren, modernen, bürgerfreundlichen und kostensparenden E-Government-Landschaft notwendig sind.

Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Organisations- und Verfahrensgesetz, das das elektronische Verwaltungshandeln und die künftige Organisation und Koordinierung der Informations- und Kommunikationstechnologie für die gesamte Landesverwaltung, insbesondere auch für die Kommunen, regelt. Demzufolge richtet sich das Gesetz - ähnlich wie beim Bund und in anderen Bundesländern - verwaltungsträgerübergreifend an alle Stellen der Landesverwaltung.

Wichtige Inhalte des Gesetzgebungsverfahrens sind u.a.:

  • Pflicht zur Einführung der elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in der unmittelbaren Landesverwaltung bis spätestens 2022
  • Verpflichtung der unmittelbaren Landesverwaltung zum Angebot elektronischer Verwaltungsleistungen über das Landesportal Sachsen-Anhalt. Damit werden auch die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes des Bundes umgesetzt.

E-Government-Projekte in Sachsen Anhalt

  • Behördennummer 115
  • Bürger- und Unternehmensservice (BUS)
  • Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
  • Leistungskatalog (Leika)
  • Föderales Informationsmanagement (FIM)
  • Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren
  • Justizauktionsportal
  • E-Vergabe Portal
  • Vollstreckungsportal
  • Elektronisches Grundbuchabrufverfahren (SOLUM-STAR)
  • Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

Was ist das E-Government?

E-Government steht als Abkürzung für Electronic Government. Durch den verstärkten Einsatz moderner Informationstechnik und elektronischer Medien wird Verwaltungshandeln schneller, kostengünstiger und transparenter.

E-Government ermöglicht Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates, auch ohne den Gang zum Amt. Beispiele für E-Government sind die Online-Steuerklärung oder die Möglichkeit, die Zulassung eines Kfz online zu erledigen. 

Das E-Government soll die Verwaltung moderner und dienstleistungsorientierter machen. Prozesse werden aus Sicht des Bürgers gesehen.