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E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt (EGovG LSA)

Zu den Handlungsschwerpunkten der IKT-Strategie „Sachsen-Anhalt digital 2030“  zählen unter anderem die Einführung einheitlicher IKT-Standards und die konsequente Weiterentwicklung von E-Government.

Die Landesregierung von Sachsen-​Anhalt hat im September 2023 die Strategie „Sachsen-​Anhalt Digital 2030“ beschlossen. Mit über 150 Zielen treibt das Land in den kommenden Jahren die digitale Transformation von Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung voran. Für die Umsetzung von „Sachsen-​Anhalt Digital 2030“ hat sich die Landesregierung auf eine neue ressortübergreifende Zusammenarbeit verständigt. Das Vorgehen orientiert sich an zehn Grundsätzen, die unter anderem den Menschen in den Mittelpunkt der Digitalisierung stellen und einen klaren gesellschaftlichen Mehrwert der Planungen vorsehen. Mehr Informationen finden Sie unter https://mid.sachsen-anhalt.de/digitales/strategie-sachsen-anhalt-digital-2030

Im Juni 2019 wurde das E-Government-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedet, das ein wesentlicher Baustein der Digitalen Agenda und die Grundlage für den elektronisch gestützten Verwaltungsvollzug in Sachsen-Anhalt bildet. Das Gesetz enthält alle wichtigen Bestimmungen, die im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Verwaltung zu einer sicheren, modernen, bürgerfreundlichen und kostensparenden E-Government-Landschaft notwendig sind.

Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Organisations- und Verfahrensgesetz, das das elektronische Verwaltungshandeln und die künftige Organisation und Koordinierung der Informations- und Kommunikationstechnologie für die gesamte Landesverwaltung, insbesondere auch für die Kommunen, regelt. Demzufolge richtet sich das Gesetz - ähnlich wie beim Bund und in anderen Bundesländern - verwaltungsträgerübergreifend an alle Stellen der Landesverwaltung.

Wichtige Inhalte des Gesetzgebungsverfahrens sind u.a.:

  • Pflicht zur Einführung der elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in der unmittelbaren Landesverwaltung bis spätestens 2022
  • Verpflichtung der unmittelbaren Landesverwaltung zum Angebot elektronischer Verwaltungsleistungen über das Landesportal Sachsen-Anhalt. Damit werden auch die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes des Bundes umgesetzt.

E-Government-Projekte in Sachsen Anhalt

  • Behördennummer 115
  • Bürger- und Unternehmensservice (BUS)
  • Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
  • Leistungskatalog (Leika)
  • Föderales Informationsmanagement (FIM)
  • Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren
  • Justizauktionsportal
  • E-Vergabe Portal
  • Vollstreckungsportal
  • Elektronisches Grundbuchabrufverfahren (SOLUM-STAR)
  • Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

Was ist das E-Government?

E-Government steht als Abkürzung für Electronic Government. Durch den verstärkten Einsatz moderner Informationstechnik und elektronischer Medien wird Verwaltungshandeln schneller, kostengünstiger und transparenter.

E-Government ermöglicht Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates, auch ohne den Gang zum Amt. Beispiele für E-Government sind die Online-Steuerklärung oder die Möglichkeit, die Zulassung eines Kfz online zu erledigen. 

Das E-Government soll die Verwaltung moderner und dienstleistungsorientierter machen. Prozesse werden aus Sicht des Bürgers gesehen.