E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt (EGovG LSA)
Stand: 09.02.2026
Zu den Handlungsschwerpunkten der IKT-Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ zählen unter anderem die Einführung einheitlicher IKT-Standards und die konsequente Weiterentwicklung von E-Government.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat im September 2023 die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ beschlossen. Mit über 150 Zielen treibt das Land in den kommenden Jahren die digitale Transformation von Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung voran. Für die Umsetzung von „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ hat sich die Landesregierung auf eine neue ressortübergreifende Zusammenarbeit verständigt. Das Vorgehen orientiert sich an zehn Grundsätzen, die unter anderem den Menschen in den Mittelpunkt der Digitalisierung stellen und einen klaren gesellschaftlichen Mehrwert der Planungen vorsehen. Mehr Informationen finden Sie unter Sachsen-Anhalt Digital 2030.
Im Juni 2019 wurde das E-Government-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedet, das ein wesentlicher Baustein der Digitalen Agenda und die Grundlage für den elektronisch gestützten Verwaltungsvollzug in Sachsen-Anhalt bildet. Das Gesetz enthält alle wichtigen Bestimmungen, die im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Verwaltung zu einer sicheren, modernen, bürgerfreundlichen und kostensparenden E-Government-Landschaft notwendig sind.
Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Organisations- und Verfahrensgesetz, das das elektronische Verwaltungshandeln sowie die Organisation und Koordinierung der Informations- und Kommunikationstechnologie für die gesamte Landesverwaltung, insbesondere auch für die Kommunen, regelt. Demzufolge richtet sich das Gesetz – ähnlich wie beim Bund und in anderen Bundesländern – verwaltungsträgerübergreifend an alle Stellen der Landesverwaltung.
Es berücksichtigt dabei bereits bestehende Regelungen auf dem Gebiet der elektronischen Verwaltung und schließt verbleibende Regelungslücken. Es regelt:
- Die Ausweitung des Geltungsbereichs des E-Government-Gesetzes in Bezug auf die Anwendung von Landesrecht.
- Verpflichtung der unmittelbaren Landesverwaltung zum Angebot elektronischer Verwaltungsleistungen über das Landesportal Sachsen-Anhalt. Damit werden auch die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes des Bundes umgesetzt.
- Vorgaben für elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung.
- Vorgaben für die elektronische Kommunikation und elektronische Beteiligungsverfahren.
- Vorgaben für die Erbringung elektronischer Verwaltungsleistungen nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetzes: Anforderungen an Portale, Nutzerkonten und Datenschutz.
- Die verwaltungsträgerübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Mit dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes im Jahr 2023 sind neue elektronische Zugangsmöglichkeiten geschaffen worden. Ferner ist das Gesetz an zwischenzeitlich erfolgte Änderungen des Onlinezugangsgesetzes angepasst worden. Im Jahr 2024 sind weitere zahlreiche bundesrechtliche Vorschriften zur elektronischen Verwaltung geändert worden. Aufgrund dieser Änderungen muss das Landesrecht u.a. das eGovG LSA noch entsprechend angepasst werden. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu ist noch nicht abgeschlossen.
Verordnungen auf Grundlage des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt
Auf Grundlage des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung folgende Verordnungen beschlossen:
Elektronische Aktenverordnung Sachsen-Anhalt (EAktVO LSA)
Diese Verordnung trifft für Landesbehörden und Einrichtungen des Landes ergänzende Regelungen zur elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung.
Portalverordnung Sachsen-Anhalt (PortVO LSA)
Diese Verordnung regelt den technischen Betrieb und die Nutzung des Landesportals Sachsen-Anhalt als Verwaltungsportal und der dort bereitgestellten Basisdienste sowie die Verknüpfung zu einem Portalverbund im Sinne des Onlinezugangsgesetzes.
E-Government-Projekte in Sachsen-Anhalt
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Leistungskatalog (Leika)
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Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren
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Justizauktionsportal
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Vollstreckungsportal
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Elektronisches Grundbuchabrufverfahren (SOLUM-STAR)
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Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

