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Änderungen des EGovG LSA

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist das EGovG LSA zum 30. Mai 2026 an neue Bundes- und EU-Vorgaben zur elektronischen Verwaltung angepasst worden.

Die Änderungen betreffen vor allem das Anbieten und die Abwicklung elektronischer Verwaltungsleistungen im Land Sachsen-Anhalt. Im Wesentlichen hat sich Folgendes geändert:

  • Wegfall des Landesbürgerkontos: Bürgerkonten werden - ebenso wie Organisationskonten - künftig nur noch vom Bund bereitgestellt.
  • Bereitstellung von Onlinediensten durch das Land: Elektronische „Antragsassistenten“ sollen das Ausfüllen und Übermitteln von Formularen für elektronische Verwaltungsleistungen des Landes erleichtern.
  • Ende-zu-Ende-Digitalisierung (E2E): Die Landesregierung kann bestimmen, welche Verwaltungsleistungen vollständig elektronisch abgewickelt werden. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt die klassische Antragstellung aber weiterhin möglich.
  • Online-Beratung: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können sich vom Land beraten lassen, wenn sie ein elektronisches Leistungsangebot in Anspruch nehmen wollen. Die dafür zuständige Stelle des Landes wird per Verordnung festgelegt.
  • Anbindung der Kommunen an den Portalverbund: Das Land ist verpflichtet, die Anbindung von Gemeinden und Landkreisen sowie anderer Stellen der mittelbaren Landesverwaltung an den Portalverbund sicherzustellen. Diese Aufgabe ist künftig Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
  • Weitere IT-Komponenten: Neue IT-Komponenten ermöglichen die elektronische Verkündung kommunaler Satzungen und Verordnungen sowie den Einsatz qualifizierter elektronischer Siegel.
  • EU-weite Nachweise: Bestimmte Verwaltungsleistungen müssen EU-weit elektronisch erbracht werden. Dafür erforderliche Nachweise müssen die Mitgliedstaaten untereinander elektronisch austauschen. Das Landesrecht regelt diesbezüglich den Datenschutz.
     

Hier geht’s zum aktuellen Gesetzestext: Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt (E-Government-Gesetz ... | gültig ab: 31.07.2019

Grußwort CIO des Landes Sachsen-Anhalt

Liebe OZG-Interessierte,

ich begrüße Sie auf der Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz (OZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Als ich im Jahr 2021 das "CIO-Amt" übernommen habe, wurde bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, wie wichtig die Digitalisierung und damit einhergehend der digitale Wandel aller Lebensbereiche geworden ist. Meine Motivation ist, den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben und allen Menschen zugänglich zu machen.

Ihr Bernd Schlömer
Staatssekretär im Ministerium Infrastruktur und Digitales und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO)