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Anlagengenehmigung u. –zulassung
Um mögliche Umweltauswirkungen zu regulieren, sind Genehmigungen für Anlagen, die Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen erzeugen, erforderlich. Dies gilt insbesondere für als gefährlich eingestufte Anlagen, wenn Inbetriebnahme oder Änderungen geplant sind. Hierfür hat Schleswig-Holstein das ELiA Online Projekt aufgesetzt und stellt einen EfA-Dienst zur Nachnutzung (OZG-ID 10462) bereit.

Status
Februar 2026
ELiA-Online ist auf dem EfA‑Marktplatz unter der Bezeichnung „Anlagengenehmigung und ‑zulassung (EFA‑202405‑00149)“ eingestellt. Das Landesverwaltungsamt wurde erfolgreich auf der Produktivumgebung angeschlossen. Aktuell können nur Anträge für Anlagenstandorte in Sachsen‑Anhalt, für die das Landesverwaltungsamt sowie die Landkreise Mansfeld‑Südharz, Saalekreis und Stendal als Genehmigungsbehörden zuständig sind, digital über ELiA‑Online eingereicht werden.

Neue Entwicklungen
Februar 2026
In Zusammenarbeit zwischen der Projektleitung Schleswig-Holsteins und der ELiA-Kooperation wurden Prioritäten hinsichtlich der Funktionalitäten klassifiziert, die im Rahmen der Releases zu berücksichtigen sind.