Anlagengenehmigung u. –zulassung
Um mögliche Umweltauswirkungen zu regulieren, sind Genehmigungen für Anlagen, die Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen erzeugen, erforderlich. Dies gilt insbesondere für als gefährlich eingestufte Anlagen, wenn Inbetriebnahme oder Änderungen geplant sind. Hierfür hat Schleswig-Holstein das ELiA Online Projekt aufgesetzt und stellt einen EfA-Dienst zur Nachnutzung (OZG-ID 10462) bereit.
Status
August 2025
ELiA Online ist auf dem EfA-Marktplatz unter der Bezeichnung „Anlagengenehmigung und -zulassung (EFA-202405-00149)“ eingestellt. Sachsen-Anhalt hat die Nachnutzung vereinbart. Die Pilotbehörde Landesverwaltungsamt ist an den Dienst angebunden. Jetzt steht die Anbindung der Kommunen an.