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Anlagengenehmigung u. –zulassung
Um mögliche Umweltauswirkungen zu regulieren, sind Genehmigungen für Anlagen, die Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen erzeugen, erforderlich. Dies gilt insbesondere für als gefährlich eingestufte Anlagen, wenn Inbetriebnahme oder Änderungen geplant sind. Hierfür hat Schleswig-Holstein das ELiA Online Projekt aufgesetzt und stellt einen EfA-Dienst zur Nachnutzung (OZG-ID 10462) bereit.

Status
November 2025
ELiA-Online ist auf dem EfA-Marktplatz unter der Bezeichnung „Anlagengenehmigung und -zulassung (EFA-202405-00149)“ eingestellt. Das Landesverwaltungsamt wurde erfolgreich auf der Produktivumgebung angeschlossen. Anträge für Anlagenstandorte in Sachsen-Anhalt, für die das Landesverwaltungsamt als Genehmigungsbehörde zuständig ist, können seit dem 01.11.2025 über ELiA-Online eingereicht werden.