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Energiepreispauschale für Studierende

Der Online-Dienst „Energiepreispauschale für Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler “ ( OZG-ID 10771) aus Sachsen-Anhalt ist vollautomatisiert und entspricht dem EfA-Prinzip. Die EPPSG-Plattform, eine Ende-zu-Ende entwickelte Plattform für eine neue Verwaltungsleistung, wird in allen Bundesländern verwendet. Die Auszahlung erfolgte zentral über die Bundeskasse und das Fachverfahren ist hoch automatisiert. Die Projektumsetzung auf bundeseinheitlicher Ebene wurde durch das MID, OZG-Referat im Themenfeld Bildung in Zusammenarbeit mit dem BMBF gesteuert.

Bis zum 2. Oktober 2023 konnte in allen Bundesländern ein Online-Antrag auf eine Einmalzahlung gestellt werden. Zum Online-Dienst "Einmalzahlung beantragen".

Status
Okt 2023
Federführer im Bund ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung, federführendes Land ist Sachsen-Anhalt. In allen Bundesländern konnte der Online-Antrag auf Einmalzahlung bis zum Ende der gesetzlichen Frist, den 02.10.2023 gestellt werden.  Der vollautomatisierte Online-Dienst ist EfA-fähig. Bei der EPPSG-Plattform handelt es sich um eine Ende-zu-Ende-entwickelte Plattform für eine neue Verwaltungsleistung. Die Auszahlung erfolgte zentral über die Bundeskasse. Das Fachverfahren wurde mit einem hohen Automatisierungsgrad umgesetzt. Während des Zeitraums vom 28. Februar 2023 bis zum 02. Oktober 2023 wurden über 2,8 Millionen Anträge auf eine einmalige Energiepreispauschale bearbeitet, wodurch die Bundesregierung insgesamt 568 Millionen Euro zur Unterstützung von Studierenden und (Berufs-)Fachschülern bereitstellen konnte.

Neue Entwicklungen
Okt 2023
Für dieses Projekt werden keine weiteren Entwicklungen vorgenommen.