Bereitstellung von Basisdiensten für Sachsen-Anhalt
Auf dieser Seite erhalten Sie relevante Informationen zum BeBaST-Projekt.
Die Grundlage
Das E-Government-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt die Anforderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) an eine zentrale Plattform zur Bereitstellung von Online-Diensten über das so genannte Landesportal Sachsen-Anhalt. In diesem Rahmen werden zur OZG-Umsetzung notwendige Basisdienste zentral über das Land bereitgestellt.
Das Entwicklungsziel
Kommunale Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung haben die Möglichkeit, zukünftig eine bedarfsorientierte und effektive digitale Daseinsvorsorge für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu bieten.
Der Projektauftrag
Zu diesem Zweck hat das MID u.a. den Landes-IT-Dienstleister Dataport AöR beauftragt, Online-Dienste bereitzustellen und an Basisdienste anzubinden. Dieses Vorhaben wird im Projekt „Bereitstellung von Basisdiensten für Sachsen-Anhalt“ (kurz: BeBaST) umgesetzt. Das Angebot des BeBaST-Projektes richtet sich an kommunale Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung in Sachsen-Anhalt. Im BeBaST-Projekt werden mehrere Lösungen für Online-Dienste an die Bedarfe der Kommunen angepasst und weiterentwickelt.
27.06.2025
Gemeinsam Digital für Sachsen-Anhalt: Von der Idee in die Umsetzung
Das Projekt „Gemeinsam Digital für Sachsen-Anhalt“ (GDST) befindet sich 2025 in einer entscheidenden Phase: Nach einer intensiven Konzeptions- und Strukturierungsphase rücken nun Umsetzungsperspektiven in den Mittelpunkt. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales hat sich weiter gefestigt und bildet die Grundlage für ein dauerhaft kooperatives Modell. In den vier Arbeitsgruppen wurden in den vergangenen Monaten zentrale Themen der Verwaltungsdigitalisierung bearbeitet. Dazu gehören unter anderem:
- Informationssicherheit und IT-Basisabsicherung für kleinere Kommunen,
- die Registermodernisierung,
- E-Payment-Lösungen und die Integration von Basisdiensten,
- sowie die Weiterentwicklung des Konzepts einer „Basiskommune“ zur gemeinsamen digitalen Grundausstattung.
Ein besonderer Meilenstein: Erste kommunale Projektideen werden aktuell auf ihre Förderfähigkeit im Rahmen der Förderrichtlinie "Sachsen-Anhalt Digital 2025/2026" geprüft. Die Auswahl der Ideen erfolgte unter Mitwirkung der Arbeitsgruppen und soll konkrete Umsetzungsvorhaben ermöglichen – kollaborativ, skalierbar und übertragbar.
Ergänzt wird die fachliche Arbeit durch das Veranstaltungsformat „Impuls um Drei“, das gezielt innovative Aktivitäten aus Sachsen-Anhalt und darüber hinaus sichtbar macht. Themen reichten zuletzt vom Landesdatennetz (LSN XT) über das Kommunale Softwareregister bis hin zum KI-Einsatz in der Verwaltung. Ziel ist es, Wissen zu teilen und gute Lösungen über kommunale und Ländergrenzen hinweg zu skalieren.
Dass der eingeschlagene Weg Aufmerksamkeit findet, zeigt auch die Nominierung des GDST-Projekts als Finalist beim eGovernment-Wettbewerb 2025. Das Projekt wird am 01. Juli 2025 gemeinsam durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales und die teilnehmenden Kommunen der Jury vorgestellt – ein starkes Zeichen für die Innovationskraft des kooperativen Ansatzes in Sachsen-Anhalt.
In den kommenden Monaten steht die Verfestigung des gemeinsamen Arbeitens an der Digitalisierung im Fokus. GDST zeigt, wie Verwaltung durch Austausch, geteiltes Wissen und gegenseitige Unterstützung zukunftsfähig gestaltet werden kann.