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Unternehmensanmeldung und –genehmigung
Die Leistungen der OZG-ID 10294 werden als Leistungspaket auf der Wirtschaftsserviceplattform (WSP.NRW) gebündelt. Derzeit beinhaltet die OZG-Leistung 26 verschiedene Online-Dienste in Landes- und kommunaler Zuständigkeit.

Die Umsetzung des Gesamtprojekts WSP.NRW in Sachsen-Anhalt wird zentral durch die Landeskoordination OZG im MID koordiniert und gesteuert.
 

Status
April 2024
Zur Umsetzung einer Nachnutzung müssen pro Online-Dienst grundsätzlich zwei Schritte durchlaufen werden:
1. Die fachliche Freigabe der digitalen Antragsformulare (gesteuert über die fachlich zuständigen obersten Landesbehörden)
2. Die Vorbereitung und Vertestung der technischen Diensteanbindung (gesteuert über die Gesamtkoordination des MID/ Dataport)
Da das WSP.NRW eine Vielzahl von Diensten bereitstellt, kann der Roll-Out aus Kapazitätsgründen nur schrittweise erfolgen. Aktuell liegt der Fokus daher auf den Diensten „Gewerbemeldung“, „Pharmaberater“ und „Bezirksschornsteinfeger“.

Neue Entwicklungen
April 2024
Derzeit werden die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zur Nachnutzung zwischen den Ländern abgeklärt. Das bereitstellende Land Nordrhein-Westfalen hat die Betriebsbereitschaft des WSP.NRW erklärt. In Sachsen-Anhalt laufen die Vorbereitungen für die erste Pilotanbindung mit einem Gewerbeamt zum Online-Dienst „Gewerbemeldung“. Für den Onlinedienste „Bezirksschornsteinfeger“ wird aktuell die Anbindung des Landesverwaltungsamtes verprobt.