Einbürgerung
Der Online-Dienst „Einbürgerung“ digitalisiert die Antragstellung auf Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland. Antragstellende sind Ausländer:innen mit mehrjährigem Inlandsaufenthalt. Derzeit müssen Antragstellende in der Regel drei persönliche Termine bei der Einbürgerungsbehörde wahrnehmen. Mit der Digitalisierung des Einbürgerungsantrages kann die Anzahl persönlicher Vorsprachen auf zwei Vor-Ort-Termine reduziert werden. Bei dem Projekt handelt es sich ausschließlich um Typ 2/3-Leistungen.
Der Reifegrad 3 wird nicht vollständig erreicht, da im Rahmen der persönlichen Vorsprache wesentliche Voraussetzungen vor Ort geprüft werden (Echtheit ausländischer Urkunden, Sprachkenntnisse, Bekenntnis freiheitlich demokratischer Grundordnung, Identitätsklärung/-prüfung) und zum erfolgreichen Abschluss des Einbürgerungsverfahrens die Einbürgerungsurkunde durch die zuständige Verwaltungsbehörde auszuhändigen ist. Dies stellt eine faktische Unmöglichkeit dar.
Die Online-Lösung soll ein Web-Frontend für Antragstellende zur Bearbeitung und Abgabe des Antrags sein. Der Einbürgerungsantrag soll zentral über eine spezifische Domain gestellt werden können. Zur Datenübertragung in die Fachverfahren wird ein XÖV-Standard, XEinbürgerung entwickelt, der an die Online-Lösung angebunden werden soll. Es ist zusätzlich ein Quick-Check zu den Einbürgerungsvoraussetzungen geplant, der Ausländer eine Orientierung bieten soll.
Status
Dezember 2024
Mit dem digitalen Einbürgerungsantrag können Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, zeitgemäß per Web-Formular das Einbürgerungsverfahren initiieren. Ein Quick-Check eröffnet Interessierten die Möglichkeit sich transparent darüber zu informieren, ob sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Einbürgerungsbehörden werden dadurch von der Beantwortung häufig gestellter Fragen entlastet und können ihre Zeit und Expertise auf die anspruchsvolle und hochwertige Beratung und Bearbeitung des konkreten Einzelfalls fokussieren.
Neue Entwicklungen
Dezember 2024
Jüngst wurde der Vertrag mit der KITU zur einmaligen Fachverfahrensanbindung an den Online-Dienst geschlossen. Die KITU wird auf die Behörden diesbezüglich zukommen. Seitens der Einbürgerungsbehörden ist nichts weiter zu veranlassen. Einbürgerungsbehörden, welche zum aktuellen Zeitpunkt noch kein Fachverfahren beauftragt haben, werden zeitnah über das weitere Vorgehen der Fachverfahrensanbindung mittels KITU informiert.