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Fragen und Antworten

Wir antworten Ihnen auf häufig gestellte Fragen aus dem BeBaST-Projekt. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. 

BeBaST-Projekt

Was kann ich unter dem BeBaST-Projekt verstehen?    
Die Abkürzung BeBaST steht für die Bereitstellung von Basisdiensten für Sachsen-Anhalt. Das Angebot des BeBaST-Projektes richtet sich an alle kommunalen Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung in Sachsen-Anhalt.

Welches Ziel verfolgt das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt mit dem BeBaST-Projekt?    
Das Ziel ist nachnutzbare und bedarfsorientierte Online-Dienste und OZG-relevante Lösungen anzubieten, damit flächendeckende Implementierungen ermöglicht werden.

Ich habe Fragen zum Projekt. An wen kann ich mich wenden?     
Sie können sich jederzeit über das Kontaktformular BeBaST an uns wenden.

Woher bekomme ich Informationen zum Projekt BeBaST?    
Auf der BeBaST-​Projektseite finden Sie stets aktuelle und weiterführende Informationen zu den Projektinhalten.

Ich möchte einen Termin mit einer verantwortlichen Person vereinbaren. An wen kann ich mich wenden?    
Sie können sich jederzeit über das Kontaktformular BeBaST an uns wenden.

Kommunikation & Rollout

Was kann ich unter dem Projekt Kommunikation & Rollout des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt verstehen?    
Das Projekt Kommunikation & Rollout des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt plant und setzt Kommunikationsmaßnahmen um und führt neue Projekte, Online-Dienste oder Fachverfahren ein. 

Wie halte ich mich zum Projekt 'BeBaST' auf dem aktuellen Stand?    
Mit dem regelmäßigen Besuch auf der BeBaST-​Projektseite und der Kontaktaufnahme halten Sie sich auf dem aktuellen Stand.

eGovernment-Marktplatz

ALLGEMEINES

Wofür wird der eGovernment-Marktplatz bereitgestellt?    
Der Marktplatz bietet kommunalen Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung eine einfache Übersicht   über verfügbare Online-Dienste (§2 Abs.8 OZG iVm §16 Abs. 1 S. 2 EGovG LSA), Basisdienste (§16 Abs. 1 S.2, §17 EGovG LSA) und weitere Angebote. Diese Angebote umfassen auch alle zugehörigen Informationen. Die Nachnutzung erfolgt effizient über einen standardisierten Bestellprozess.

Wer ist für den eGovernment-Marktplatz verantwortlich?
Die Inhalte der Plattform verantwortet das Ministerium für Inneres und Digitales Sachsen-Anhalt (MID). Für die technische Umsetzung ist der IT-Dienstleister Dataport AöR beauftragt.

Müssen die Angebote zwingend über den eGovernment-Marktplatz für die Nutzung/Nachnutzung bestellt werden?    
Ja, ein systematischer Umgang mit den Bestellvorgängen über die zentrale Plattform sorgt für mehr Übersichtlichkeit und Transparenz bei den kommunalen Vollzugsbehörden sowie den Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung. Gleichzeitig werden die notwendigen Prozessschritte bei der Nachnutzung von Online-Diensten und Basisdiensten beschleunigt und standardisiert.

Wie verbindlich ist die Bestellung eines Angebots im eGovernment-Marktplatz?    
Die Nutzung der im Marktplatz angebotenen Online-Dienste und Basisdienste ist optional. Die kommunalen Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung haben die Freiheit, die angebotenen Dienste nach Bedarf auszuwählen und zu nutzen, ohne an eine feste Verpflichtung gebunden zu sein.

Welche Dienste kann ich auf dem eGovernment-Marktplatz zur Nachnutzung bestellen?    
Zurzeit können Sie Basisdienste, Online-Dienste und Sonstiges, wie z. B. Geodaten und Karten über den Marktplatz zur Nachnutzung mit Hilfe eines standardisierten Bestellprozesses beziehen. Der Umfang des Angebots inklusive aller zugehörigen Informationen wird kontinuierlich erweitert. 

ANMELDUNG

Wie kann ich mich für den eGovernment-Marktplatz registrieren?
Um den Registrierungsprozess erfolgreich abzuschließen, ist es erforderlich, das Registrierungsformular auszufüllen sowie der Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Nach der Prüfung der Angaben wird der Zugang freigeschaltet und Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die verfügbaren Angebote im eGovernment-Marktplatz bestellen. Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung nur während der Geschäftszeiten erfolgt und bis dahin keine Bestellungen aufgegeben werden können. Hier im Marktplatz registrieren.

Erhalte ich nach der Anmeldung eine Bestätigung?
Sobald die Registrierung auf dem eGovernment-Marktplatz durchgeführt wurde und die Prüfung der Beitrittserklärung erfolgt ist, werden Sie per E-Mail über die Freischaltung informiert. 

Ich suche einen Basisdienst oder Online-Dienst, dier nicht im eGovernment-Marktplatz bereitgestellt wird. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich an folgenden Kontakt marktplatz(at)sachsen-anhalt.de.

AUSWAHL VON DIENSTEN

Kann vor Bestellung eines Angebots eine Demoversion z.B. über einen Stage-Link zur Ansicht aufgerufen werden?

Ja, in den Details zum Dienst ist, sofern vorhanden, ein Stage-Link angegeben, über den eine Demoversion zur Ansicht aufgerufen werden kann. Bei Unsicherheiten oder weiteren Fragen können Sie sich gerne an den Kontakt: marktplatz(at)sachsen-anhalt.de wenden.

Fallen Kosten für angebotene Leistungen Dienste an?
Für die verfügbaren Dienste fallen keine Kosten an. 

Kann ich mehrere Dienste gleichzeitig bestellen?
Ja, im Regelfall können mehrere Dienste gleichzeitig bestellt werden. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, erhalten Sie eine Hinweismeldung im Warenkorb und Sie werden darum gebeten, den nicht gleichzeitig bestellbaren Dienst zu entfernen und nach dem Vorgang erneut zu bestellen.

Sind die Online-Dienste auf dem eGovernment-Marktplatz des Landes Sachsen-Anhalt fachlich geprüft und freigegeben?
Ja, alle angebotenen Online-Dienste (AFM- und EfA-Dienste) auf dem eGovernment-Marktplatz des Landes Sachsen-Anhalt wurden fachlich vom zuständigen Ministerium geprüft und freigegeben. Die Inhalte der Plattform verantwortet das Ministerium für Inneres und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID).

BESTELLABSCHLUSS

Wie schließe ich eine Bestellung ab? 
Nachdem Sie die gewünschten Dienste in den Warenkorb gelegt haben, bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen und klicken auf „Jetzt bestellen“. Sie erhalten im Anschluss eine Bestellbestätigung und können die Bestellung sofort im Kundenkonto einsehen. 


NACH DER BESTELLUNG

Wie funktioniert die Einbindung oder Aktivierung der bestellten Leistung Dienste aus dem eGovernment-Marktplatz nach erfolgreicher Bestellung?
Dies ist von dem jeweiligen Dienst abhängig. Die Beschreibung zu einer nötigen Einbindung oder Aktivierung ist auf der jeweiligen Detailseite im Marktplatz einzusehen. Zudem werden nach der Bestellung in Ihrem Kontobereich zu dem jeweiligen Dienst passende ausführliche Anleitungen zum Download bereitgestellt. 

Wo können zurückliegende Bestellungen eingesehen werden?
Die zurückliegenden Bestellungen können im in Ihrem Kundenkonto im Menüpunkt „Bestellungen“ eingesehen werden. Zudem sind bereits bestellte Dienste im Marktplatz als „bereits bestellt“ markiert, sodass eine versehentliche Doppelbestellung vermieden wird.

Wie erhalte ich notwendige Dokumente nach einer Bestellung?
Die benötigten Dokumente sind im Anschluss an die Bestellung in Ihrem Kundenkonto unter dem Menüpunkt „Downloaddokumente“ einsehbar und können heruntergeladen und so ggf. innerhalb Ihrer Kommune oder Landesbehörde geteilt werden.  

SONSTIGES

Können kommunal entwickelte Dienste auch im eGovernment-Marktplatz angeboten werden?
Kommunal entwickelte Dienste können derzeit nicht im eGovernment-Marktplatz angeboten werden, da noch rechtliche Fragen geklärt werden müssen. Es ist jedoch grundsätzlich vorgesehen, diese Möglichkeit in Zukunft zu schaffen.

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Antrags- und Fallmanagement für Sachsen-Anhalt

Was kann ich unter dem Projekt AFM-ST verstehen?
Das Projekt AFM-ST steht für "Antrags- und Fallmanagement für Sachsen-Anhalt". Im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt entwickelt die Dataport AöR gemeinsam mit mehreren Pilotkommunen Online-Dienste, die allen interessierten Kommunen des Landes zur Verfügung gestellt werden. Die Entwicklung der Online-Dienste umfasst typischerweise die Schritte der Anforderungsklärung und Entwicklung, technische und fachliche Freigabe sowie die Produktivsetzung. Parallel dazu werden IT-Sicherheitskonzepte, Datenschutzkonzepte und Barrierefreiheitsprüfungen erstellt.

Was kann ich unter einem Online-Dienst verstehen?
Eine elektronische Verwaltungsleistung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 EGovG LSA. Der Begriff Online-​Dienst ist der bisher bekannten Bezeichnung „elektronische Antragsstellung einer Leistung“ oder „elektronisches Verfahren“ gleichzusetzen. Über einen Online-​Dienst werden Onlineverfahren aufgerufen, die der elektronischen Bearbeitung von einer oder mehreren Verwaltungsleistungen dienen.

Was kann ich unter einem AFM Online-Dienst verstehen?
Ein AFM Online-Dienst ist ein Online-Dienst basierend auf der Technologie AFM (Antrags- und Fallmanagement), hat eine einheitliche Infrastruktur und wird bei der Dataport AöR betrieben. Alle entwickelten AFM Online-Dienste erfüllen definierte Standards, wie die Anbindung der BundID, die digitale Zustellung von Antragsdaten an die zuständige Behörde über individuell wählbare Zustellungskanäle oder ein einheitliches Design. AFM Online-Dienste sind so parametrisiert, dass sie kommunenspezifische Informationen aus dem Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS) abfragen können.

Was möchte das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) im Projekt AFM-ST umsetzen und welche Ziele verfolgt es dabei?
Das MID verfolgt mit diesem Projekt mehrere Ziele:

  1. AFM Online-​Dienste gemeinsam mit den Kommunal-​ und Landesverwaltungen des Landes Sachsen-​Anhalt entwickeln
  2. Bestehende AFM ​Online-Dienste aus anderen Bundesländern nachnutzen
  3. Einmal entwickelte AFM Online-​Dienste sollen auf kommunaler Ebene nachgenutzt werden können
  4. Einführung einheitlicher Prozesse für z.B. Anforderungsklärung, Entwicklung und Bereitstellung von AFM Online-Diensten
  5. Berücksichtigung relevanter Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Systemen

Welche AFM Online-Dienste gibt es bereits und welche sind in Planung?
Zwischen Frühjahr 2023 und Sommer 2024 wurden den Kommunen mehrere AFM Online-Dienste für eine gemeinsame Entwicklung vorgestellt. Während der Entwicklung der ausgewählten Dienste wurden Prozesse sowie grundlegende Anforderungen an die Infrastruktur definiert. Hieraus sind 17 AFM Online-Dienste entstanden, die nach diesen definierten Standards entwickelt wurden und den Kommunen über den eGovernment-Marktplatz angeboten werden. Im Jahr 2024 werden durch Kommunal- und Landesbehörden Online-Dienste aus einem bestehenden Produktkatalog ausgewählt. Es ist geplant, ca. 200 AFM Online-Dienste aus dem Produktkatalog im eGovernment-Marktplatz zur Nachnutzung anzubieten.

Wie kann ich meine AFM Online-Dienste im BUS finden?
Damit Sie Ihren AFM Online-Dienst im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS) finden können, müssen Sie sich diesen Dienst zunächst im BUS zuordnen. Die Information darüber, wie diese korrekte Zuordnung erfolgt, erhalten Sie mit Ihrer Bestellung des AFM Online-Dienstes im eGovernment-Marktplatz.

Aus welchen nachnutzbaren AFM Online-Diensten kann ich auswählen?
Bereits produktive AFM Online-Dienste können Sie über den eGovernment-Marktplatz einsehen, auswählen und bestellen.
Alle weiteren AFM Online-Dienste können Sie dem Produktkatalog entnehmen. Dieser steht Ihnen als Download auf der Website des Projektes AFM-ST zur Verfügung.

Wie kann ich mein Interesse zur Mitwirkung an AFM Online-Diensten aus dem Produktkatalog mitteilen?
Über eine Umfrage im Jahr 2024 wurde unter Beteiligung interessierter Kommunen eine Auswahl an AFM Online-Diensten definiert. Diese Auswahl kann dem Produktkatalog (Download) entnommen werden. Ihr Interesse zur Mitwirkung an der fachlichen Prüfung oder Nachnutzung können Sie über das Kontaktformular bekunden.

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