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Fragen und Antworten

Wir antworten Ihnen auf häufig gestellte Fragen aus dem BeBaST-Projekt. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. 

BeBaST-Projekt

Was kann ich unter dem BeBaST-Projekt verstehen?    
Die Abkürzung BeBaST steht für die Bereitstellung von Basisdiensten für Sachsen-Anhalt. Das Angebot des BeBaST-Projektes richtet sich an alle kommunalen Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung in Sachsen-Anhalt.

Welches Ziel verfolgt das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt mit dem BeBaST-Projekt?    
Das Ziel ist nachnutzbare und bedarfsorientierte Online-Dienste und OZG-relevante Lösungen anzubieten, damit flächendeckende Implementierungen ermöglicht werden.

Ich habe Fragen zum Projekt. An wen kann ich mich wenden?     
Sie können sich jederzeit über das Kontaktformular BeBaST an uns wenden.

Woher bekomme ich Informationen zum Projekt BeBaST?    
Auf der BeBaST-​Projektseite finden Sie stets aktuelle und weiterführende Informationen zu den Projektinhalten.

Ich möchte einen Termin mit einer verantwortlichen Person vereinbaren. An wen kann ich mich wenden?    
Sie können sich jederzeit über das Kontaktformular BeBaST an uns wenden.

Kommunikation & Rollout

Was kann ich unter dem Projekt Kommunikation & Rollout des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt verstehen?    
Das Projekt Kommunikation & Rollout des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt plant und setzt Kommunikationsmaßnahmen um und führt neue Projekte, Online-Dienste oder Fachverfahren ein. 

Wie halte ich mich zum Projekt 'BeBaST' auf dem aktuellen Stand?    
Mit dem regelmäßigen Besuch auf der BeBaST-​Projektseite und der Kontaktaufnahme halten Sie sich auf dem aktuellen Stand.

eGovernment-Marktplatz

ALLGEMEINES

Wofür wird der eGovernment-Marktplatz bereitgestellt?    
Der Marktplatz bietet kommunalen Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung eine einfache Darstellung und eine effiziente Nachnutzung verfügbarer Online-Dienste, Basisdienste und perspektivisch weiterer Angebote, inklusive aller zugehörigen Informationen, durch einen standardisierten Bestellprozess.

Wer ist für den eGovernment-Marktplatz verantwortlich?
Die Inhalte der Plattform verantwortet das Ministerium für Inneres und Digitales Sachsen-Anhalt (MID). Für die technische Umsetzung ist der IT-Dienstleister Dataport AöR beauftragt.

Müssen die Angebote zwingend über den eGovernment-Marktplatz für die Nutzung/Nachnutzung bestellt werden?    
Ja, ein systematischer Umgang mit den Bestellvorgängen über die zentrale Plattform sorgt für mehr Übersichtlichkeit, Transparenz bei den kommunalen Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung und beschleunigt und standardisiert die notwendigen Prozessschritte bei der Nachnutzung von Online-Diensten und Basisdiensten.

Wie verbindlich ist die Bestellung eines Angebots im eGovernment-Marktplatz?    
Die Nutzung der im Marktplatz angebotenen Online-Dienste und Basisdienste ist optional. Die kommunalen Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung haben die Freiheit, die angebotenen Dienste nach Bedarf auszuwählen und zu nutzen, ohne an eine feste Verpflichtung gebunden zu sein.

Was für Dienste kann ich auf dem eGovernment-Marktplatz zur Nachnutzung bestellen?    
Zurzeit können Sie Basisdienste, Online-Dienste und Sonstiges, wie z. B. Geodaten und Karten über den Marktplatz zur Nachnutzung mit Hilfe eines standardisierten Bestellprozesses beziehen. Der Umfang des Angebots inklusive aller zugehörigen Informationen wird kontinuierlich erweitert. 

ANMELDUNG

Wie kann ich mich für den eGovernment-Marktplatz registrieren?
Um den Registrierungsprozess erfolgreich abzuschließen, ist es erforderlich, das Registrierungsformular auszufüllen sowie den Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Nach Prüfung der Angaben Ihrer Kommune kommunalen Vollzugsbehörde/Vollzugsbehörde der unmittelbaren Landesverwaltung wird der Zugang durch unser Team freigeschaltet und Sie werden entsprechend per E-Mail benachrichtigt. Sobald alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, können alle verfügbaren Angebote im eGovernment-Marktplatz bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung nur zu den Geschäftszeiten erfolgen kann und dass bis zur vollständigen Freischaltung noch keine Bestellungen aufgegeben werden können.

Wie viele Personen einer Kommune können sich registrieren? 
Es kann pro Kommune nur eine Person registriert bzw. ein zentrales Funktionspostfach genutzt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sämtliche Dokumente zentral verwaltet und eingesehen werden können.

Erhalte ich nach der Anmeldung eine Bestätigung?
Sobald die Registrierung auf dem eGovernment-Marktplatz durchgeführt wurde und die Prüfung der Beitrittserklärung erfolgt ist, werden Sie per E-Mail über die Freischaltung informiert. 

Ich suche einen Basisdienst oder Online-Dienst, dier nicht im eGovernment-Marktplatz bereitgestellt wird. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich an folgenden Kontakt marktplatz(at)sachsen-anahalt.de.

AUSWAHL VON DIENSTEN

Kann vor Bestellung eines Angebots eine Demoversion z.B. über einen Stage-Link zur Ansicht aufgerufen werden?

In den Details zum Dienst ist immer - sofern vorhanden - auch ein Stage-Link mit angegeben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an folgenden Kontakt: marktplatz(at)sachsen-anahalt.de

Fallen Kosten für angebotene Leistungen Dienste an?
Für die verfügbaren Dienste fallen keine Kosten an. 

Kann ich mehrere Dienste gleichzeitig bestellen?
Ja, im Regelfall können mehrere Dienste gleichzeitig bestellt werden. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, erhalten Sie eine Hinweismeldung im Warenkorb und Sie werden darum gebeten, den nicht gleichzeitig bestellbaren Dienst zu entfernen und nach dem Vorgang erneut zu bestellen.

BESTELLABSCHLUSS

Wie schließe ich eine Bestellung ab? 
Nachdem Sie die gewünschten Dienste in den Warenkorb gelegt haben, bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen und klicken auf „Jetzt bestellen“. Sie erhalten im Anschluss eine Bestellbestätigung und können die Bestellung sofort im Kundenkonto einsehen. 


NACH DER BESTELLUNG

Wie funktioniert die Einbindung oder Aktivierung der bestellten Leistung Dienste aus dem eGovernment-Marktplatz nach erfolgreicher Bestellung?
Dies ist von dem jeweiligen Dienst abhängig. Die Beschreibung zu einer nötigen Einbindung oder Aktivierung ist auf der jeweiligen Detailseite im Marktplatz einzusehen. Zudem werden nach der Bestellung in Ihrem Kontobereich zu dem jeweiligen Dienst passende ausführliche Anleitungen zum Download bereitgestellt. 

Wo können zurückliegende Bestellungen eingesehen werden?
Die zurückliegenden Bestellungen können im in Ihrem Kundenkonto im Menüpunkt „Bestellungen“ eingesehen werden. Zudem sind bereits bestellte Dienste im Marktplatz als „bereits bestellt“ markiert, sodass eine versehentliche Doppelbestellung vermieden wird.

Wie erhalte ich notwendige Dokumente nach einer Bestellung?
Die benötigten Dokumente sind im Anschluss an die Bestellung in Ihrem Kundenkonto unter dem Menüpunkt „Downloaddokumente“ einsehbar und können heruntergeladen und so ggf. innerhalb Ihrer Kommune oder Landesbehörde geteilt werden.  

SONSTIGES

Können kommunal entwickelte Dienste auch im eGovernment-Marktplatz angeboten werden?
Kommunal entwickelte Dienste können derzeit nicht im eGovernment-Marktplatz angeboten werden, da noch rechtliche Fragen geklärt werden müssen. Es ist jedoch grundsätzlich vorgesehen, diese Möglichkeit in Zukunft zu schaffen.

 

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