Menu
menu

Fragen und Antworten

Wir antworten Ihnen auf häufig gestellte Fragen aus dem BeBaST-Projekt. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. 

BeBaST-Projekt

Was kann ich unter dem BeBaST-Projekt verstehen?    
Die Abkürzung BeBaST steht für die Bereitstellung von Basisdiensten für Sachsen-Anhalt. Das Angebot des BeBaST-Projektes richtet sich an alle kommunalen Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung in Sachsen-Anhalt.

Welches Ziel verfolgt das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt mit dem BeBaST-Projekt?    
Das Ziel ist nachnutzbare und bedarfsorientierte Online-Dienste und OZG-relevante Lösungen anzubieten, damit flächendeckende Implementierungen ermöglicht werden.

Ich habe Fragen zum Projekt. An wen kann ich mich wenden?     
Sie können sich jederzeit über das Kontaktformular BeBaST an uns wenden.

Woher bekomme ich Informationen zum Projekt BeBaST?    
Auf der BeBaST-​Projektseite finden Sie stets aktuelle und weiterführende Informationen zu den Projektinhalten.

Ich möchte einen Termin mit einer verantwortlichen Person vereinbaren. An wen kann ich mich wenden?    
Sie können sich jederzeit über das Kontaktformular BeBaST an uns wenden.

Kommunikation & Rollout

Was kann ich unter dem Projekt Kommunikation & Rollout des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt verstehen?    
Das Projekt Kommunikation & Rollout des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt plant und setzt Kommunikationsmaßnahmen um und führt neue Projekte, Online-Dienste oder Fachverfahren ein. 

Wie halte ich mich zum Projekt 'BeBaST' auf dem aktuellen Stand?    
Mit dem regelmäßigen Besuch auf der BeBaST-​Projektseite und der Kontaktaufnahme halten Sie sich auf dem aktuellen Stand.

eGovernment-Marktplatz

Im FAQ Bereich des eGovernment-Marktplatzes Sachsen-Anhalt erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen, die u.a. im Zusammenhang mit der Anmeldung, Auswahl von Diensten und Bestellungen gestellt werden.

Antrags- und Fallmanagement für Sachsen-Anhalt

Was kann ich unter dem Projekt AFM-ST verstehen?
Das Projekt AFM-ST steht für "Antrags- und Fallmanagement für Sachsen-Anhalt". Im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt entwickelt die Dataport AöR gemeinsam mit mehreren Pilotkommunen Online-Dienste, die allen interessierten Kommunen des Landes zur Verfügung gestellt werden. Die Entwicklung der Online-Dienste umfasst typischerweise die Schritte der Anforderungsklärung und Entwicklung, technische und fachliche Freigabe sowie die Produktivsetzung. Parallel dazu werden IT-Sicherheitskonzepte, Datenschutzkonzepte und Barrierefreiheitsprüfungen erstellt.

Was kann ich unter einem Online-Dienst verstehen?
Eine elektronische Verwaltungsleistung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 EGovG LSA. Der Begriff Online-​Dienst ist der bisher bekannten Bezeichnung „elektronische Antragsstellung einer Leistung“ oder „elektronisches Verfahren“ gleichzusetzen. Über einen Online-​Dienst werden Onlineverfahren aufgerufen, die der elektronischen Bearbeitung von einer oder mehreren Verwaltungsleistungen dienen.

Was kann ich unter einem AFM Online-Dienst verstehen?
Ein AFM Online-Dienst ist ein Online-Dienst basierend auf der Technologie AFM (Antrags- und Fallmanagement), hat eine einheitliche Infrastruktur und wird bei der Dataport AöR betrieben. Alle entwickelten AFM Online-Dienste erfüllen definierte Standards, wie die Anbindung der BundID, die digitale Zustellung von Antragsdaten an die zuständige Behörde über individuell wählbare Zustellungskanäle oder ein einheitliches Design. AFM Online-Dienste sind so parametrisiert, dass sie kommunenspezifische Informationen aus dem Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS) abfragen können.

Was möchte das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) im Projekt AFM-ST umsetzen und welche Ziele verfolgt es dabei?
Das MID verfolgt mit diesem Projekt mehrere Ziele:

  1. AFM Online-​Dienste gemeinsam mit den Kommunal-​ und Landesverwaltungen des Landes Sachsen-​Anhalt entwickeln
  2. Bestehende AFM ​Online-Dienste aus anderen Bundesländern nachnutzen
  3. Einmal entwickelte AFM Online-​Dienste sollen auf kommunaler Ebene nachgenutzt werden können
  4. Einführung einheitlicher Prozesse für z.B. Anforderungsklärung, Entwicklung und Bereitstellung von AFM Online-Diensten
  5. Berücksichtigung relevanter Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Systemen

Welche AFM Online-Dienste gibt es bereits und welche sind in Planung?
Zwischen Frühjahr 2023 und Sommer 2024 wurden den Kommunen mehrere AFM Online-Dienste für eine gemeinsame Entwicklung vorgestellt. Während der Entwicklung der ausgewählten Dienste wurden Prozesse sowie grundlegende Anforderungen an die Infrastruktur definiert. Hieraus sind 17 AFM Online-Dienste entstanden, die nach diesen definierten Standards entwickelt wurden und den Kommunen über den eGovernment-Marktplatz angeboten werden. Im Jahr 2024 werden durch Kommunal- und Landesbehörden Online-Dienste aus einem bestehenden Produktkatalog ausgewählt. Es ist geplant, ca. 200 AFM Online-Dienste aus dem Produktkatalog im eGovernment-Marktplatz zur Nachnutzung anzubieten.

Wie kann ich meine AFM Online-Dienste im BUS finden?
Damit Sie Ihren AFM Online-Dienst im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS) finden können, müssen Sie sich diesen Dienst zunächst im BUS zuordnen. Die Information darüber, wie diese korrekte Zuordnung erfolgt, erhalten Sie mit Ihrer Bestellung des AFM Online-Dienstes im eGovernment-Marktplatz.

Aus welchen nachnutzbaren AFM Online-Diensten kann ich auswählen?
Bereits produktive AFM Online-Dienste können Sie über den eGovernment-Marktplatz einsehen, auswählen und bestellen.
Alle weiteren AFM Online-Dienste können Sie dem Produktkatalog (Download .xls) entnehmen. Dieser steht Ihnen als Download auf der Website des Projektes AFM-ST zur Verfügung.

Wie kann ich mein Interesse zur Mitwirkung an AFM Online-Diensten aus dem Produktkatalog mitteilen?
Über eine Umfrage im Jahr 2024 wurde unter Beteiligung interessierter Kommunen eine Auswahl an AFM Online-Diensten definiert. Diese Auswahl kann dem Produktkatalog (Download .xls) entnommen werden. Ihr Interesse zur Mitwirkung an der fachlichen Prüfung oder Nachnutzung können Sie über das Kontaktformular bekunden.

Zum Seitenanfang