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Elterngeld
Das Elterngeld kompensiert fehlendes Einkommen, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes die Betreuung übernehmen. Es steht beiden Elternteilen insgesamt bis zu 14 Monate lang zu, die sie nach Belieben aufteilen können. Darüber hinaus ermöglicht das Elterngeldplus eine Teilzeitarbeit während des Bezugszeitraums von bis zu 28 Monaten, ohne dass sich der Gesamtbetrag ändert.

Die flächendeckende Umsetzung in allen Kommune in Sachsen-Anhalt ist abgeschlossen. Die letztmalige Aktualisierung der Informationen erfolgte im Mai 2024.

Status
Mai 2024
Im Themenfeld „Familie & Kind“, welches unter der Federführung der Freien Hansestadt Bremen und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend operiert, wurde der Online-Dienst „ElterngeldDigital“ pilotiert. Der Online-Dienst bietet den Nutzern eine volldigitale Abwicklung des Elterngeldantrages, inklusive dem Upload aller Nachweise und der digitalen Bescheidzustellung. Für die digitale Übermittlung der Antragsdaten wurde in Sachsen-Anhalt auf das Fachverfahren ELGiD-Web umgestellt.

Neue Entwicklungen
Mai 2024
In Sachsen-Anhalt erfolgte das Rollout des Fachverfahrens ELGiD-Web an alle 14 Elterngeldstellen durch den IT-Dienstleister DVZ im Oktober 2023. Die Anbindung des Fachverfahrens an den Onlinedienst erfolgte im Dezember 2023, so dass die volldigitale Abwicklung des Elterngeldantrages, inklusive dem Upload aller Nachweise und der digitalen Bescheidzustellung für alle Bürger in Sachsen-Anhalt möglich ist.