Wichtige Begriffe rund um das OZG
- Antrags- und Fallmanagementsystem (AFMS)
- Basisdienste
- Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS)
- Digitalisierungslabor (Digilab)
- Einer für Alle (EfA)
- Elektronische Verwaltungsleistungen
- E-Government-Angebote
- Fachreferent:in (FR)
- Föderales Informationsmanagement (FIM)
- FIM-Informationsmanager
- FIM-Methodenexperte
- FIM-Repositories
- FIT-Store
- Integrator
- IT-Sicherheits-Standards
- Klick-Dummy
- Kommunikationsstandards
- Landesportal Sachsen-Anhalt
- Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa)
- Marktplatz der Nachnutzung
- Nachnutzung
- Nachnutzungsallianz
- Nachnutzungsmodell
- Nutzer
- Nutzerkonto
- Once-Only-Prinzip
- Online-Dienst
- Online-Dienst-Plattform
- Online-Service-Infrastruktur (OSI-Plattform)
- eingebundener Online-Dienst (in OSI)
- angebundener Online-Dienst (an OSI)
- OZG-Leistung
- OZG (Onlinezugangsgesetz)
- OZG-Ressortkoordinator:in (OZG-R)
- Organisationskonto
- Parametrisierung
- Portalverbund
- Referenzimplementierung
- Reifegradmodell
- Reifegrad 0 (Offline-Leistung)
- Reifegrad 1 (Informations-Dienst)
- Reifegrad 2 (Formular-Assistent)
- Reifegrad 3 (Online-Leistung)
- Reifegrad 4 (Online-Transaktion)
- ServiceConnector
- Servicekonto
- Standards für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen
- Umsetzungsallianz
- Verantwortliche öffentliche Stelle
- Verwaltungsleistung
- Verwaltungsportal
- Verwaltungsverfahren
- Vollzugsverantwortliche:r (VV)
Antrags- und Fallmanagementsystem (AFMS)
Ein Antrags- und Fallmanagementsystem ist eine IT-Lösung, mit der Online-Dienste entwickelt und bereitgestellt werden können. Durch das AFMS werden spezifische Hilfestellungen für die Entwicklung von formularbasierten Online-Dienste wie beispielsweise die grafische Definition der Formularfelder oder Bearbeitungsprozesse des Online-Dienstes bereitgestellt.
Basisdienste
Basisdienste (§ 16 Abs. 1 Satz 3 EGoVG LSA) sind verfahrens- und fachunabhängige Systeme und Komponenten, die Voraussetzung für die Schaffung entsprechender E-Government-Angebote sind.
Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS)
Der BUS ist ein elektronischer Behördenwegweiser, der Bürger sowie Unternehmen Informationen zur Erledigung von Verwaltungsleistungen bietet. Mit dem BUS stehen den Kommunen Leistungsbeschreibungen zu Verwaltungsleistungen für eine Nachnutzung zur Verfügung. Darüber hinaus ist durch die Nutzung des im Landesportal integrierten Bürger- und Unternehmensservice für die Kommunen die Anbindung an den Portalverbund sichergestellt. Weitere Informationen zum BUS.
Digitalisierungslabor (Digilab)
In Digitalisierungslaboren finden sich interdisziplinäre Teams aus Fachleuten der Verwaltung mit teilweise fachfremden Experten zusammen, die neue Perspektiven zur Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen konzipieren und gestalten. Hierbei handelt es sich um Designer, Techniker, Projektmanager, aber auch um Bürger bzw. Nutzer, die gemeinsam mit Behördenmitarbeitern Lösungen entwickeln. Die Akteure aus den Bereichen Technik, Organisation und Recht erarbeiten mit agilen und kreativen Arbeitsmethoden wie Design-Thinking und SCRUM erste Prototypen, die durch Endverbraucher getestet werden. Mithilfe der Erkenntnisse der Nutzertests entwirft das Digitalisierungslabor eine Beta-Version, die in den nächsten Testlauf geht. Der Prozess wird fortgeführt, bis die Leistung „marktfähig" ist. Im Ergebnis der Digitalisierungslabore entstehen somit Konzepte, die die Umsetzung eines Online-Dienstes ermöglichen.
Einer für Alle (EfA)
Prinzip, nach dem Online-Dienste einmal nutzerzentriert konzipiert, entwickelt, fachlich betreut und technisch betrieben werden und anderen Ländern zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Begriff leitet sich von der flächendeckenden Bereitstellung des Dienstes an alle Bundesländer ab, wobei ihn mindestens 8 Bundesländer nachnutzen sollten. Daher wird gelegentlich auch von „Einer für Viele“ gesprochen.
Elektronische Verwaltungsleistungen
Die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren einschließlich der dazu erforderlichen Informationen und die elektronische Kommunikation mit Stellen der Landesverwaltung über allgemein zugängliche Netze. Elektronische Verwaltungsleistung setzen entsprechende Basisdienste voraus. (Elektronische Verwaltungsleistungen gem. § 2 Abs. 3 OZG i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 2 EGovG LSA)
E-Government-Angebote
Elektronische Verwaltungsleistungen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 EGovG LSA.
Fachreferent:in (FR)
FR übernehmen die fachliche und rechtliche Beratung für die Digitalisierung von OZG-Leistungen in ihrem Fachbereich. Sie unterstützen die Vollzugsebene bei der Kommunikation und der Entscheidung zu Nachnutzungen.
Föderales Informationsmanagement (FIM)
Methode zur einheitlichen Beschreibung von Leistungen, Formularen und Prozessen. FIM unterstützt die koordinierte und standardisierte Bereitstellung von Leistungstexten, -prozessen und - formularen durch Bund, Länder und Kommunen und ermöglicht die Bereitstellung von Stammtexten, Stammprozessen und Stammformularen für Leistungen unter einer bestimmten Oberfläche. Zu diesem Zweck liefert FIM nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen (Antrags-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren). Diese Informationen sind für alle Stellen der Verwaltung direkt nutzbar. Ein Redaktionssystem schafft die Grundlage, die Informationen immer auf dem aktuellsten Stand vorhalten zu können.
FIM-Informationsmanager
Koordinierung der Arbeit in den Fachressorts und Gewinnung von Fachexperten, die den FIM-Methodenexperten unterstützen.
FIM-Methodenexperte
- Ansprechpartner für Föderales Informations-Management in der Landesverwaltung
- Koordinierung der Abstimmung der obersten Landesbehörden in Bezug auf leistungsbegründende Gesetze und Verordnungen des Landes bei der Bereitstellung von Prozess- und Formularinformationen sowie von allgemeinen Leistungsinformationen in standardisierter Form
- Qualitätssicherung der Stamminformationen.
- Unterstützung bei der Nutzung der Redaktionssysteme
FIM-Repositories
Als Repositories werden die Bibliotheken/Datensammlungen der einzelnen FIM-Bausteine (Leistungen, Datenfelder und Prozesse) bezeichnet.
FIT-Store
Digitaler Marktplatz der FITKO AöR, über den Online-Dienste zu standardisierten Vertragsbedingungen von Bund und Ländern verkauft und eingekauft werden können.
Integrator
Das neue OSI-Feature "Integrator" ist die Bezeichnung für die entkoppelte Integrationsschicht (API-Gateway, ESB).
IT-Sicherheits-Standards
Standards für die im Portalverbund und für die zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten, die zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erforderlich sind (§ 5 OZG).
Klick-Dummy
Ein interaktiver Prototyp eines Online-Dienstes, der im Rahmen eines Digitalisierungslabors unter Nutzerbeteiligung erstellt wird.
Kommunikationsstandards
Standards (§ 6 OZG) für
- die Kommunikation zwischen den im Portalverbund genutzten informationstechnischen Systemen,
- die Anbindung von Verwaltungsverfahren, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen, an die im Portalverbund genutzten informationstechnischen Systeme oder
- die Anbindung der der Ausführung sonstiger Verwaltungsverfahren dienenden informationstechnischen Systeme an im Portalverbund genutzte informationstechnische Systeme.
Landesportal Sachsen-Anhalt
Gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 EGovG LSA ein Portal, das über standardisierte Schnittstellen die Integration und den Austausch von Daten mit den Portalen anderer Verwaltungsträger ermöglicht.
Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa)
Einheitliches und umfassendes Verzeichnis der öffentlichen Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen.
Marktplatz der Nachnutzung
Austausch-Plattform für die Länder und den Bund mit Informationen zu den OZG-Leistungen, die nach dem Nachnutzungsmodell als „Einer für Alle/Viele“ und „zentral entwickelt, dezentral betrieben“ in der Umsetzung sind. Der Marktplatz der Nachnutzung ist über die OZG-Informationsplattform abrufbar.
Nachnutzung
Nutzung von Ergebnissen (z.B. Referenzimplementierungen oder FIM-Stamminformationen) der Themenfeld-Federführer, IT-Dienstleister oder anderen öffentlichen Stellen für Anpassungen oder die eigene Entwicklung von Online-Diensten bei eigenem Betrieb. Wird gelegentlich auch als Mitnutzung bezeichnet.
Nachnutzungsallianz
Fachliche Gruppe innerhalb der Nachnutzungssteuerungskreise zu den Dimensionen und nächsten Schritten wie Abschluss Verwaltungsabkommen und Finanzierung.
Nachnutzungsmodell
Formen der Mit- und Nachnutzung, die sich nach Art des Betriebs (zentral und dezentral) und der Entwicklung (lokal und übergreifend) unterscheiden.
Nutzer
Gem. § 2 Abs. 4 OZG i.V.m. § 16 Abs. 3 Satz 1 EGovG LSA natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie Verwaltungsträger, die elektronische Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen.
Nutzerkonto
Ein Konto, über das sich natürliche (Bürgerkonto) sowie juristische Personen des Privatrechts oder Verwaltungsträger (Organisationskonto) freiwillig für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren können.
Die Verarbeitung der im Nutzerkonto gespeicherten, personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 18 EGovG LSA.
Die OSI-Plattform bietet folgende Nutzer-Konten an:
Bürgerkonten:
Servicekonto - light
- Nutzung der Online-Dienste ohne Identitätsnachweis.
- Für die Registrierung ist lediglich eine gültige Mailadresse erforderlich.
Servicekonto - plus
- Nutzung von Online-Diensten möglich, die einen Identitätsnachweis erfordern.
Organisationskonten:
Servicekonto - Business
Servicekonto - Behörde
Once-Only-Prinzip
Das Once-Only-Prinzip verfolgt das Ziel, dass die Bürger sowie Unternehmen notwendige Daten und Dokumente nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen. Nachweisdokumente werden schrittweise durch Registerabfragen und zwischenbehördliche Datenaustausche ersetzt. Mit dem Einverständnis der Nutzer dürfen diese Daten für andere Anliegen später wiederverwendet werden, wenn dies notwendig ist.
Online-Dienst
Eine elektronische Verwaltungsleistung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 EGovG LSA. Der Begriff Online-Dienst ist der bisher bekannten Bezeichnung „elektronische Antragsstellung einer Leistung“ oder „elektronisches Verfahren“ gleichzusetzen. Über einen Online-Dienst werden Online-Verfahren aufgerufen, die der elektronischen Bearbeitung von einer oder mehreren Verwaltungsleistungen dienen.
Online-Dienst-Plattform
Ist eine Anwendungsebene auf der die Online-Dienste zentral ausgeführt werden. Neben einer URL zum Aufruf werden zusätzliche Daten für die elektronische Abwicklung eines Anliegens benötigt.
Online-Service-Infrastruktur (OSI-Plattform)
Eine einheitliche Digitalisierungsplattform für die öffentliche Verwaltung mit der das Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt werden kann. OSI wird durch eine Kooperation mehrerer Bundesländer entwickelt. Die Plattform ist modular aufgebaut. Die Module bieten Behörden die Bausteine, mit denen sie ihre Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnnen und Bürger digitalisieren können. OSI ist der informationstechnische Ersatz für das Government-Gateway.
eingebundener Online-Dienst (in OSI)
Ist ein Dienst, der auf demselben WebServer wie die Plattform in einem Unterverzeichnis installiert ist. Er verwendet die Sicherheitsinfrastruktur des ServiceConnectors. Auch bei direktem Aufruf (über einen sog. Deep-Link) wird die Authentifizierung über die Subkomponente ServiceConnector vorgenommen.
angebundener Online-Dienst (an OSI)
Ist ein Online-Dienst, der extern gehostet wird. Er hat keinen Zugriff auf Benutzerdaten. Es muss eine Integration in die Sicherheitsinfrastruktur der OSI-Plattform vorgenommen werden. Er ist im ServiceConnector nur als Link hinterlegt.
OZG-Leistung
Aus Nutzersicht zusammenhängendes Leistungsbündel, das aus mehreren LeiKa-Leistungen bestehen kann und zur Planung und Umsetzung im OZG-Kontext verwendet wird.
OZG (Onlinezugangsgesetz)
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, das den Bund und die Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
OZG-Ressortkoordinator:in (OZG-R)
Die OZG-R schaffen auf Ebene ihres Landesressorts die notwendige Aufmerksamkeit für die OZG-Umsetzung und treiben die OZG-Umsetzung im eigenen Ressort voran.
Organisationskonto
Synonym für Nutzerkonto im Sinne des § 2 Abs. 5 OZG i.V.m. § 16 Abs. 3 Satz 1 EGovG LSA.
Parametrisierung
Übergabe von Parametern an einen bereits bestehenden, spezifischen Online-Dienst, damit dieser die Funktionen, das Verhalten oder das Aussehen auf die besonderen Anforderungen der individuellen Verwaltungsleistung anpasst.
Portalverbund
Eine technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern, über den der Zugang zu Verwaltungsleistungen auf unterschiedlichen Portalen angeboten wird.
Der Portalverbund (§ 2 Abs. 1 OZG) stellt sicher, dass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen dieser Verwaltungsträger erhalten (§ 3 Abs. 1 OZG).
Bund und Länder stellen im Portalverbund Nutzerkonten bereit, über die sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren können (§ 3 Abs. 2 Satz 1 OZG). Die besonderen Anforderungen einzelner Verwaltungsleistungen an die Identifizierung ihrer Nutzer sind zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 OZG).
Referenzimplementierung
Die Erstentwicklung eines Online-Dienstes durch die Themenfeld-Federführer, die bestimmten OZG-Standards des OZG genügen sollen und somit als Referenz von anderen Ländern oder Kommunen für die Nachnutzung verwendet werden kann.
Reifegradmodell
Modell zur Messung der Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen. Das Modell misst die Online-Verfügbarkeit auf einer Skala von 0 (die Leistung ist nur offline verfügbar) bis 4 (die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden).
Reifegrad 0 (Offline-Leistung)
Auf Verwaltungsportalen sind keine Informationen zur Leistung vorhanden.
Reifegrad 1 (Informations-Dienst)
Auf Verwaltungsportalen sind Informationen zur Leistung vorhanden.
Reifegrad 2 (Formular-Assistent)
Es wird eine Funktion angeboten, die beim Ausfüllen des Formulars o.ä. unterstützt. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich.
Reifegrad 3 (Online-Leistung)
Die Beantragung der Leistung kann einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden. OZG Verpflichtungen sind erfüllt.
Reifegrad 4 (Online-Transaktion)
Die Verwaltungsleistung kann vollständig digital abgewickelt werden. Für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt. OZG Verpflichtungen sind erfüllt.
ServiceConnector
Der ServiceConnector stellt als Modul der Plattform (eine ASP.NET basierte) Laufzeitumgebung für Online-Dienste zur Verfügung.
Servicekonto
Synonym für Nutzerkonto im Sinne des § 2 Abs. 5 OZG i.V.m. § 16 Abs. 3 Satz 1 EGovG LSA.
Standards für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen
Standards für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die der Durchführung unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union oder der Ausführung von Bundesgesetzen dienen (§ 4 OZG).
Verantwortliche öffentliche Stelle
Eine öffentliche Stelle, die für die Einrichtung, die Registrierung und den Betrieb von Nutzerkontern zuständig und datenschutzrechtlich verantwortlich ist (§ 7 OZG i.V.m. § 19 Satz 2 Nr. 6 EGovG LSA).
Verwaltungsleistung
Ist das Ergebnis öffentlichen Verwaltungshandelns, das nach außen gerichtet ist und auf das die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie freie oder gemeinnützige Träger einen Anspruch haben oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen genutzt oder geduldet werden müssen.
Verwaltungsportal
Ein bereits gebündeltes elektronisches Verwaltungsangebot eines Landes (einschließlich der Kommunen) oder des Bundes mit entsprechenden Angeboten einzelner Behörden (§ 2 Abs. 2 OZG).
Verwaltungsverfahren
Die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist und den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschuss des öffentlich-rechtlichen Vertrages einschließt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i.V.m. § 9 VwVfG).
Vollzugsverantwortliche:r (VV)
Ein Fach- und/oder IT-Verantwortlicher auf der föderalen Vollzugsebene entsprechend des LeiKa-Typs. Er/Sie kann innerhalb des eigenen Ermessens das Nachnutzungsmodell wählen. Diese operative Rolle ist für den Einsatz der digitalen Verwaltungsleistung verantwortlich.