Unterhaltsvorschuss
Der Online-Dienst Unterhaltsvorschuss Online (UVO) bietet den Nutzern eine volldigitale Abwicklung des Unterhaltsvorschuss-Erstantrags und auch der jährlichen Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen an, inkl. digitaler Signatur und dem Upload aller Nachweise. Die Eingabemasken erzwingen die Vollständigkeit der Daten und plausibilisieren diese, ohne die Nutzenden zu überfrachten – dank dynamischer Fragestellungen und Zwischenspeicherungsmöglichkeit. Die Unterhaltsvorschuss-Stelle empfängt den ausgefüllten digitalen Antrag automatisiert und medienbruchfrei in ihrem Fachverfahren über den Standard XFamilie. Für Unterhaltsvorschuss-Stellen ohne Fachverfahrensschnittstelle ist eine Zwischenlösung über den Erhalt eines PDF-Antrags verfügbar. Auch der Erhalt von Änderungsmitteilungen über UVO ist möglich.
Die flächendeckende Umsetzung in allen Kommune in Sachsen-Anhalt ist abgeschlossen. Die letztmalige Aktualisierung der Informationen erfolgte im Mai 2024.
In Sachsen-Anhalt sind die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte am Wohnort des Kindes für das Antrags-, Bewilligungs- und Zahlungsverfahren zuständig. Nutzen Sie für die Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss den Online-Antrag über das Serviceportal "Unterhaltsvorschuss Online“ Startseite - Unterhaltsvorschuss online (unterhaltsvorschuss-online.de).
Link zum Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS): https://buerger.sachsen-anhalt.de
Status
Mai 2024
Der Online-Dienst Unterhaltsvorschuss-Online(UVO) aus dem Themenfeld „Familie & Kind“, wurde unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt. Alle 14 UV-Stellen der Kommunen in Sachsen-Anhalt sind an den Online-Dienst angeschlossen. Damit können die Leistungen online beantragt werden. Den UV-Stellen wurden diese Anträge zunächst über den Online-Dienst als PDF-Datei zugeleitet.
Neue Entwicklungen
Mai 2024
Das Land Sachsen-Anhalt hat für UVO ein Projekt zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung (Anbindung des Online-Dienstes an die Fachverfahren in den Kommunen) initiiert. Alle 14 Kommunen haben hierfür eine Förderung vom Land bewilligt bekommen. Derzeit laufen die Prozesse zur Anbindung
an die Fachverfahren in Abstimmung zwischen dem Anbieter des Online-Dienstes, den nachnutzenden Kommunen sowie den Herstellern. Stand 16.04.2024 konnte bereits in 12 Kommunen die UVO-seitigen Vorarbeiten zur Anbindung umgesetzt werden. In fünf dieser 12 Kommunen wurde darüber hinaus bereits erfolgreich das Fachverfahren angeschlossen. Anträge gehen damit direkt im Fachverfahren ein.