Häufig gestellte Fragen zum OZG Themenfeld Bildung
Umsetzung des OZG - Bildung und digitale Kompetenzen
// Zusammenarbeit und Zuständigkeiten
Wer arbeitet im Themenfeld Bildung mit?
Im Themenfeld Bildung arbeiten das Land Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusammen. Sie übernehmen die Federführung für eine breite Palette von Verwaltungsdienstleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dies umfasst von Grundschulaufnahme bis Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sieben Projekte, aufgeteilt in 11 OZG-Leistungen. Die Kooperation zwischen Bundesländern, das Einer-für-Alle-Prinzip, Nutzerzentrierung und Transparenz sind Schlüsselprinzipien. Etwa 340 Leistungen (LeiKa-Leistungen) in den Bereichen Schule, Studium, Berufsausbildung und Weiterbildung werden angeboten. Einige Projekte, wie "Bildungsgutschein und Weiterbildungsförderung", "Untersuchungsberechtigungsschein" und "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen", werden in Kooperation mit Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Wie sind die Aufgaben und Zuständigkeiten im Land verteilt? Wie werden die Kommunikation- und der Informationsfluss zwischen den verschiedenen Ebenen im Land sichergestellt?
Die Zuständigkeiten zwischen den Ministerien zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt wurden in einem Kabinettsbeschluss 09/2019 abgegrenzt.
// Kommunale OZG-Leistungen
Welche sind die kommunalen OZG-Leistungen und wie geht das Land Sachsen-Anhalt mit den OZG-Leistungen in eigener Regelungs- und Vollzugskompetenz um?
Im OZG-Katalog wurden 90 Leistungen vom Typ 4/5 identifiziert. Die Regelungs- und Vollzugskompetenz für diese Leistungen liegt beim Land bzw. den Kommunen. Dazu kommen 370 OZG-Leistungen, bei denen die Regelungskompetenz zwar beim Bund, die Vollzugskompetenz jedoch bei Land und Kommunen liegt.
Die Priorisierungskriterien orientieren sich daran, ob eine Verwaltungsleistung in einer der beiden Top 100-Studien (Top 100 - Verwaltungsleistungen für Bürger; Top 100 - Verwaltungsleistungen für Unternehmen), in der EU- Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) oder in den am häufigsten bei der 115 nachgefragten Leistungen gehört.
Das Land Sachsen-Anhalt möchte bei der Umsetzung den kooperativen und engen Austausch mit anderen Bundesländern fortführen. In verschiedenen Pilotprojekten mit der kommunalen Ebene sollen Lösungen entwickelt werden, die dann im Land ausgerollt werden können.
Wann werden standardisierte Leistungen bereitgestellt?
Die Bereitstellung standardisierter Leistungen erfolgt, sobald Lösungsansätze existent sind. Als Dataport-Trägerland wird Sachsen-Anhalt grundsätzlich bei jeder von Dataport entwickelten Anwendung prüfen, inwieweit diese auf Sachsen-Anhalt anwendbar ist. Sachsen-Anhalt wird bereits bestehende gute Lösungen nachnutzen, um Aufwände möglichst gering zu halten. Aktuell werden in verschiedenen Pilotierungsprojekten mögliche Lösungen getestet, um sie anschließend landesweit zur Verfügung zu stellen.
Was sind die Konsequenzen, wenn die Kommunen es zeitlich nicht schaffen, alle OZG-Leistungen umzusetzen?
Das OZG fordert, dass Bund und Länder alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale digital anbieten und die Portale zu einem Portalverbund verknüpfen müssen. Alle föderalen Ebenen sind an der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und der Bereitstellung dieser Leistungen auf Digitalisierungsplattformen beteiligt. Das OZG sieht keine Sanktionierungen vor.
// Finanzielle Unterstützung
Welche finanzielle Unterstützung bietet das Land Sachsen-Anhalt den Kommunen?
Gemäß § 3 Abs. 4 eGovG LSA gewährt das Land den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen, die ihre Verwaltung bis zum 1. Januar 2022 den Absätzen 1 bis 3 entsprechend modernisieren, Zuwendungen im Rahmen der im Haushalt für diese Zwecke bereitgestellten Mittel.
Im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung gibt es bereits Zuwendungen zur Umsetzung der "Digitalen Agenda".
Im Rahmen von Pilotierungsprojekten wird das Ministerium der Finanzen hierzu bereite Modellkommunen bei der Implementierung gemeinsamer Basisinfrastrukturen unterstützen.
Für die OZG-Umsetzung erforderliche Basiskomponenten wird das Land Sachsen-Anhalt allen Kommunen kostenfrei zur Verfügung stellen.
// Anforderung und Finanzierung
Was kann aus Bundesmitteln bezahlt werden? (Betrieb, länderspezifischen Anpassungen, …)
Landesspezifische Anpassungen im Online-Dienst können aus Bundesmitteln bezahlt werden. Anpassungen im landeseigenen Fachverfahren müssen aus Mitteln des jeweiligen Landes bezahlt werden.
Wie werden notwendige Änderungen an den Online-Diensten zukünftig finanziert?
Die erstmalige Bereitstellung des Online-Diensts wird über Bundesmittel finanziert. Der Betrieb sowie zukünftige Änderungen an den Online-Diensten werden durch die Mitnutzungsallianz (Gruppe der mitnutzenden Länder) finanziert, dessen Länder über das Weiterentwicklungsbudget entscheiden. Dies gilt ebenfalls, wenn der Online-Dienst bereits im FIT-Store verfügbar ist.
// Kosten und Betrieb
Ist der Betrieb des Redaktionssystems in den Kosten enthalten?
Nein, die Pflege des Redaktionssystems liegt in den Ländern.
Ist es möglich, nur einen Teil eines Online-Dienstes nachzunutzen und auch nur diesen kleineren Teil des Online-Dienstes zu bezahlen? (z.B. nur die Anmeldung an berufsbildenden Schulen im Online-Dienst zur Anmeldung zur weiterführenden Schule)
Es gibt immer jeweils eine Variante eines Online-Dienstes, der zu dem genannten Preis nachgenutzt werden kann. Man kann innerhalb des Online-Dienstes Funktionen ausschalten (z.B. beim Online-Dienst Anmeldung zur weiterführenden Schule nur die Auswahl der Anmeldung zur allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule aktivieren) jedoch verringern sich dadurch nicht die Kosten für den Online-Dienst.
// Mitnutzung und rechtliche Verbindlichkeit
Welche rechtliche Verbindlichkeit besteht nach Abgabe der Anforderungen?
Eine rechtliche Verbindlichkeit entsteht erst mit der Unterzeichnung eines Nachnutzungsvertrages.
Kann sich ein Land auch später noch für eine Mitnutzung an einem Online-Dienst entscheiden?
Ja, das ist möglich. Jedoch können bei späterem Mitnutzungsinteresse keine nachträglichen länderspezifischen Anpassungen in der ersten Entwicklungsstufe sowie Finanzierung des Online-Dienstes berücksichtigt werden. Ab nächstem Jahr wird ein Gremium von mitnutzenden Ländern entscheiden, welche weiteren Anpassungen vorgenommen werden und wie die Kosten dafür getragen werden. Bei neu hinzukommenden Ländern muss das hinzukommende Land unter Umständen die gewünschten Änderungen selbst finanzieren.
// Steuerung und Projektvorgehen
Wer entscheidet über die Besetzung der Steuerungskreise?
Die Besetzung der Steuerungskreise obliegt dem entsprechenden Land. Sie muss stimmberechtigt sein.
// Anbindung und Kommunikation
Wie kommen die Antragsdaten zu den Schulen?
Durch die Parametrisierung wird festgelegt, an welche Adresse der Antrag übermittelt wird. Im Themenfeld Bildung bieten wir zwei verschiedene Zustellungsvarianten an:
- FIT-Connect (bevorzugte Variante bei Nutzung von Software-Lösungen auf Verwaltungsseite)
- EGVP/beBPo (bevorzugte Variante, wenn noch keine Software-Lösung im Einsatz ist)
An welcher Stelle kommunizieren die Online-Dienste mit dem Portalverbund?
Die Kommunikation findet zum Abruf der länderspezifischen Parametrisierung und der Zuständigkeitsfindung statt.
Gibt es einen digitalen Rückkanal für die Kommunikation mit den Antragstellenden?
Im OZG-Kontext steht die Entwicklung der Online-Dienste im Fokus und nicht die Weiterentwicklung der Fachverfahren, welche für den Rückkanal verantwortlich sind. Es wird ein "Postkorb-Handle" übermittelt, über dieses können Fachverfahren Informationen in das Postfach der BundID übertragen.
Wie können Länder den Antragstellenden Rückmeldung geben, wenn es im Land (noch) kein Fachverfahren gibt?
Da der Online-Dienst kein Fachverfahren-Äquivalent anbietet, müssen hier die Rückmeldungen auf dem bisherigen Weg erfolgen (z.B. postalischer Versand der Rückmeldung).
Wie viele Versionen der Online-Dienste wird es geben?
Es gibt immer nur jeweils einen Online-Dienst, welcher durch die Länder mit Hilfe der Parametrisierung zugeschnitten wird. Bestimmte Migrationspfade können es zukünftig notwendig machen, dass mehrere Versionen der Online-Dienste gleichzeitig betrieben werden.
Wie wird im Online-Dienst sichergestellt, dass die Version des Online-Dienstes für das richtige Bundesland aufgerufen wird?
Für die Online-Dienste bekommt jedes mitnutzende Land eine eigene landesspezifische URL (oder auch Link). In dieser URL ist der amtliche Regionalschlüssel (ARS) enthalten, der festlegt, für welches Bundesland der Online-Dienst genutzt werden soll.
Der Amtliche Regionalschlüssel (ARS) ist ein 12-stelliger Schlüssel zur eindeutigen Identifizierung einer Gemeinde mit den folgenden Bestandteilen: Bundesland (2 Stellen), Regierungsbezirk (1 Stelle, wenn nicht vorhanden 0), Kreis (2 Stellen), Gemeindeverband (4 Stellen) und Gemeinde (3 Stellen).
Beispiel für einen ARS: 150820015015 (Bitterfeld-Wolfen). Für eine gröbere Zuordnung werden aber auch Teilangaben des ARS unterstützt, z.B. 150000000000 (Sachsen-Anhalt).
// Redaktionssysteme
Was genau ist ein Redaktionssystem? Was macht ein Redaktionssystem?
In einem Redaktionssystem werden im OZG-Kontext die einzelnen Verwaltungsleistungen hinterlegt und für Bürger:innen über die Portale der Kommunen, des Landes und des Bundes durchsuchbar. Gefüllt werden die Redaktionssysteme u.a. durch die FIM-Informationen. Die Daten der Redaktionssysteme werden dann im Portalverbund Online-Gateway (PVOG) gesammelt, damit ein zentraler Ort zur Suche nach Verwaltungsdienstleistungen in allen Ländern und Kommunen existiert.
Warum wird nicht das Bildungseinrichtungsregister anstatt einzelner länderspezifischer Redaktionssysteme genutzt?
Das Bildungseinrichtungsregister ist aktuell noch nicht verfügbar. Wir befinden uns in Abstimmung mit dem BMBF und dem BMI, um eine Lösung zu finden. Für den Feldtest des digitalen Schulzeugnisses planen wir derzeit jedoch ein Bildungsinstitutionenverzeichnis, welches Daten, speziell für diesen Anwendungsfall, enthält.
Wie wird die "Zuständigkeit" in den Redaktionssystemen gepflegt?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Landesredaktion und stimmen diese Frage ab. Zuständigkeiten setzen sich nach dem XZuFi-Standard aus der Kombination aus Leistung (meist LeiKa-ID) und Gebiet (ARS) zusammen und können für Organisationseinheiten und Online-Dienste definiert werden.
Woher weiß ich, ob es in meinem Land bereits eine bestehende Datenbank der Behörden / Schulen gibt?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Landesredaktion und stimmen diese Frage ab.
Wenn als Zustellpunkt für Anträge nur eine zentrale Stelle im Land zuständig ist (z.B. ein Landesschulamt), muss dann für jede einzelne Behörde / Schule (z.B. einzelne Schule) die ID für die Zustellung manuell gepflegt werden?
In diesem Fall kann die Zustellinformation zentral am Online-Dienst-Objekt im Redaktionssystem hinterlegt werden, gilt dann aber automatisch für jede zuständige Behörde / Schule. Optional kann die gleiche ID für jede Behörde / Schule hinterlegt werden.
Wie lange wird man die landesspezifischen Parameter anpassen können?
Sie werden die Texte zukünftig jederzeit anpassen können, da stets die aktuelle Version Ihrer Parameter vom Online-Dienst abgerufen wird.
Was sind Bereiche, die nicht über eine Parametrisierung angepasst werden können?
Standardinformationen, die wir als Voraussetzungen erwarten, z.B. Name und Adresse, werden nicht parametrisiert und sind standardgemäß in den Online-Diensten vorhanden. Auch bestimmte Texte, die sich nicht aufgrund einer Landesgesetzgebung unterscheiden müssen, sind statisch.
Gibt es Einschränkungen bei der Parametrisierung?
Wir haben festgestellt, dass für einen Parameter (z.B. ein Text aus einem Landesredaktionssystem) im Linie-6-Plus-System nicht mehr als 1000 Zeichen genutzt werden können. Weitere Beschränkungen können durch andere Landesredaktionssysteme bestehen.
Können Redaktionssysteme, die nicht dem Standard (Linie6) entsprechen, angebunden werden?
Die Redaktionssysteme müssen den Standard XZuFi 2.2 unterstützen.
// Fachverfahren und Datenübertragung
Wenn ein Fachverfahren über FIT-Connect angebunden wird, wird dann trotzdem eine PDF versandt?
Beim Antrag zur Ausstellung einer digitalen Schulzeugnisausfertigung wird in diesem Fall kein PDF mit verschickt. Bei anderen Online-Diensten ist das PDF als Anhang enthalten.
Ist es möglich, einen Online-Dienst auch ohne ein Fachverfahren zu nutzen?
Ja, das ist möglich, die Zustellung der Anträge erfolgt dann mithilfe des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) oder über das besondere Behördenpostfach (BeBPo).
Kann ein Fachverfahren die benötigten Daten direkt ins PVOG übertragen?
Für jedes Bundesland ist normalerweise ein einziger Mandant im PVOG vorgesehen. Möglicherweise bietet das Redaktionssystem aber eine Schnittstelle, um die Daten aus dem Fachverfahren zu übertragen.
// Schule
Anmeldung zur Grundschule: Muss für jede Grundschule das zugeordnete Einzugsgebiet manuell gepflegt werden?
Der Abruf der zum Wohnort zugeordneten Grundschule über das PVOG ist in der aktuellen Version nicht möglich. Im Moment müssen die Eltern die richtige Schule auswählen.
Kann die Liste der Schulen über eine Schnittstelle in das Redaktionssystem eingepflegt werden (z.B. per Rest API)?
Sprechen Sie am besten mit Ihrer zentralen Landesredaktion, um eine Automatisierungslösung zu finden.
Können variable Felder existieren, die die Schulen selbst in den Redaktionssystemen ausfüllen können, so dass wir die Anforderungen nicht zentral abfragen müssen?
Grundsätzlich sind vom aktuellen XZuFi-Standard (2.2.0) keine Parameter pro Organisationseinheit vorgesehen, sondern nur durch die Kombination von Gebiet und Leistung als Zuständigkeit an einem Online-Dienst. Eine Lösung ist hier abhängig von der konkreten Anforderung. Eine Duplizierung eines Online-Dienstes pro Organisationseinheit zum Halten von spezifischen Parametern ist möglich, führt aber möglicherweise zu verwirrenden Darstellungen in den Portalen. Auch die Interimslösung Jesaja unterstützt organisationseinheitsspezifische Parameter, kann diese aber nicht zentral aus dem PVOG beziehen. Hier arbeiten wir strategisch an einer Lösung über die XZuFi-Standardisierung.
// Schulzeugnis
Beim AAD für das digitale Schulzeugnis gibt es bei der Zustellung des Antrags den Kommentar, dass nur die Zustellung über FIT-Connect möglich sein wird. Ist das in dieser Form beabsichtigt?
Aufgrund der Besonderheit, dass bei einer digitalen Zeugnisausfertigung zwingend die digitale Form für die Antragstellenden eingehalten werden muss, wird das sogenannte Postfach-Handle (eindeutiger Identifikator des Postfachs des Nutzerkontos) ausgehend vom Online-Dienst mit übergeben, an welches die Rückübertragung der digitalen Zeugnisausfertigung erfolgen soll. Die Nutzung des beBPO ist für die Anwendungsfälle vorgesehen, in denen ein Bescheid zum Antrag in physischer Form zugestellt wird. Aufgrund der digitalen Form der Zeugnisausfertigung mit eingebetteten maschinenlesbaren Daten und der digitalen Siegelung entfällt die Möglichkeit einer physischen Zustellung und es ist nur eine Anbindung per FIT-Connect vorgesehen.
// Anpassung von Datenschutzbestimmungen
Wann müssten mitnutzende Länder ihre Datenschutzbestimmungen anpassen?
Ein generelles Datenschutzkonzept wird MID erstellt und mit den mitnutzenden Ländern geteilt.
// Datenschutzkonzepte und Datenschutzfolgeabschätzung
Sind die Datenschutzkonzepte zukünftig in der Leistungsbeschreibung im FIT-Store enthalten?
Ja, die Datenschutzkonzepte werden Bestandteil der FIT-Store Unterlagen sein. Zudem werden die Dokumentationen auch über den govdigital-Marktplatz zur Verfügung gestellt.
Ist bereits eine Datenschutzfolgeabschätzung für die Online-Dienste erfolgt?
Die Datenschutzfolgeabschätzung ist aktuell in Bearbeitung und zum Teil abgeschlossen. Aktuell wird auf übergeordnete Dokumente der Plattform (OSI) gewartet, um die Datenschutzfolgeabschätzung abzuschließen.
Mit wem müssen die Datenschutzkonzepte und -vereinbarungen durchgesprochen werden?
Die Datenschutzkonzepte sollten mit den Datenschutzbeauftragten des mitnutzenden Landes durchgesprochen werden.
Ist die Einwilligung der Antragstellenden zur Verarbeitung ihrer Daten rechtlich bindend?
Ja, das ist richtig.
Gibt es eine eindeutige juristische Klärung der Begrifflichkeit "gemeinsame Verantwortung" im Kontext des OZG bzw. ein Gutachten, welches die Datenschutz-Verantwortlichkeiten im OZG-Kontext eindeutig klärt?
Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (auch bekannt als OZG 2.0) wurde der Begriff „datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit“ konkretisiert. (vgl. § 8a Abs. 4 i.V.m. § 2 lit.d) Abs. 8 OZGÄndG / vgl. Anhang B. Besonderer Teil, zu Nummer 2, zu Buchstabe d, Zu Absatz 8 ff.)
Was kann ich als mitnutzendes Land tun, wenn ich mit den vorgeschlagenen Datenschutzerklärungen und -einschätzungen nicht einverstanden bin?
Sie bekommen alle Informationen von uns mit der Bitte zur Mitarbeit. Anschließend soll ein Austausch zwischen den Ländern stattfinden, damit wir den Datenschutz auf ein möglichst hohes Level heben können.
// Datensicherheit und Zuständigkeit
Wer ist für die Datensicherheit der Online-Dienste zuständig?
Datensicherheit, Datenschutz sowie die allgemeine Sicherheit unserer Online-Dienste hat für uns einen hohen Stellenwert. Dabei unterstützt uns unser IT-Dienstleister Dataport die Daten der Bürger:innen vor unbefugtem Zugriff, Verwendung und Offenlegung zu schützen.
// Digitales Zeugnis und Vertrauensdienste
Wieso muss das digitale Zeugnis beantragt werden?
Bei der Beantragung eines Digitalen Zeugnisses über den Online-Dienst, erfolgt die Nutzung der BundID. Im Rahmen der Anmeldung und Beantragung des Digitalen Zeugnisses wird das sogenannte Postfachhandle (die ID zum BundID-Postfach) ermittelt und an die Fachverfahren mit übergeben. Diese können nach Erstellung des digitalen Zeugnis eine Zustellung an das BundID-Postfach vornehmen.
Wie unterscheiden sich die Beantragung einer digitalen (Zweit-)Ausfertigung und die automatische antragsfreie Ausstellung der Zeugnisse, und wie sieht der aktuelle Sachstand zu dieser Frage aus?
Die antragsfreie Ausstellung und Übergabe des Papierzeugnisses erfolgt weiterhin wie gewohnt. Die Ausstellung einer Digitalen Zeugnisausfertigung erfolgt durch Beantragung über den Online-Dienst. Die erstellten digitalen Zeugnisausfertigungen können durch die Schulen an das BundID-Postfach der jeweiligen antragstellenden Person weitergeleitet werden.
Bietet das BSI bereits elektronische Siegel oder andere genannte Vertrauensdienste an, die durch Hochschulen genutzt werden können?
Das BSI bietet selber keine Vertrauensdienste an. Vertrauensdiensteanbieter finden sich auf der Webseite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/EVD/DE/Uebersicht_eVD/start.html und auf der Webseite eIDAS Dashboard: https://eidas.ec.europa.eu/efda/tl-browser/#/screen/home Digitale Nachweise auf Basis der genannten Technologien sind auch ein Teil der Nationalen Bildungsplattform (https://bildungsraum.de/ ). Last but not least kann die DFN-PKI eine Basis für fortgeschrittene Signaturen bilden.
Weshalb wird die NBP zur Ausstellung der digitalen Zeugnisse benötigt, wenn es einen Rückkanal zum Nutzerkonto Bund geben soll?
Über die digitalen Vernetzungsinfrastruktur Bildung (vormals NBP) wird die Komponente zur Siegelung/Signatur der digitalen Zeugnisausfertigungen zur Verfügung gestellt und ist nicht in den Prozess zur Übermittlung der digitalen Zeugnisausfertigungen an die Anstragstellenden eingebunden.
// Datenstandard XSchule
Werden die Antragsdaten im XSchule Datenstandard geliefert, um einen einheitlichen Import von Schülerdaten (gleich ob per Online-Antrag oder denkbarer Übertragung innerhalb eines Landes oder aus einem anderen Bundesland) programmieren zu können?
Antragsdaten sind nicht von der Standardisierung von XBildung bzw. XSchule abgedeckt. XBildung beinhaltet aber einige Datenobjekte, die in den Antragsdaten ebenfalls vorkommen. Ziel ist es, dass die Daten so interoperabel wie möglich abgebildet werden können. Die Datenfelder werden in den XML-Daten aufgrund der FIM-Methodik zwar andere Namen besitzen, syntaktisch und semantisch werden die Felder aber aufeinander abbildbar sein, sodass die Daten in nachgelagerten Fachverfahren auch bei der späteren Verwendung von z.B. XSchule-Nachrichten weiterverwendet werden können. Ein erster Beispielanwendungsfall für eine spätere weitere Verwendung wäre z.B. der Schulwechsel, bei welchem Daten zwischen den Schulverwaltungssystemen ausgetauscht werden. Hierbei findet gerade eine Pilotierung statt: https://xschule.digital/web/pilotierung_wechsel_2023. Bei Interesse zur Teilnahme am Pilotprojekt, schreiben Sie eine E-Mail an ozg.bildung@sachsen-anhalt.de.
Gibt es die Möglichkeit, eine Beispieldatei zu bekommen, um herauszufinden, wie man diese in seine Fachverfahren einbinden kann?
Es steht eine XML-Datei zur Verfügung, damit eine strukturelle Integration in die Fachverfahren geprüft werden kann.
// FIM-Stammtexte und FIM-Informationen
Können nachnutzende Länder die FIM-Stammtexte und FIM-Informationen erhalten?
Die FIM-Informationen beruhen auf landesspezifischen Rechtsgrundlagen und können demnach nicht identisch kopiert werden, da es Unterschiede zwischen den Ländern geben kann.
Könnte man zentrale Listen implementieren und zentral pflegen?
Wir können zwar wie beschrieben, zentrale Listen nach Abstimmung mit den Ländern hinterlegen, aber die Einrichtung einer zentralen Pflegestelle können wir aktuell nicht leisten. Wir können aber z.B. bestehende Codelisten aus anderen XÖV Standards nutzen.
Gibt es eine Übersicht über alle Listen?
Die Listen sind spezifisch für jeden Online-Dienst verfügbar und wurden im Rahmen der Steuerungskreise veröffentlicht.
// Single-Digital-Gateway (SDG)
Zum Themenfeldkonferenz-Vortrag zur SDG: Wieso wird nur EWP als Zusatz-Infrastruktur genannt, und nicht auch EMREX (s. z.B: EUNIS 2023)?
Im Vortrag der Themenfeldkonferenz bezogen sich die Ausführungen auf das Explanatory Paper – ein Begleitdokument zum Annex II.
Dort steht hierzu: The vision to reach the European Education Area6 by 2025 encompasses two initiatives, inked to the European Students Card initiative, which aim at facilitating students’ mobility and are of relevance to the digitalisation of this procedure: Erasmus Without Paper project foresees that all higher education institutions participating in the Erasmus+ programme will gradually have to start using the Erasmus Without Paper Network/Dashboard to exchange student mobility data with other higher education institutions participating in the new programme. Deployment of a unique European Student Identifier which is to be available to all mobile students in 2022 and to all students in universities in Europe by mid-2024.
Link zum Papier: https://ec.europa.eu/assets/grow/growth/_toolbox/sdg-docs/V03_Explanatory%20document%20on%20scope%20of%20Annex%20II_July%202022.pdf
Das Explanatory Paper wurde im Jahr 2020 erstellt und zuletzt Juli 2022 aktualisiert: Es können daher die neuesten Entwicklungen, insbesondere Beiträge der EUNIS im Jahr 2023 oder neueste Diskussion wie zu einer EMREX-Bridge, dort noch nicht enthalten sein.
Regelt SDG nur den Austausch von Daten zwischen Behörden?
Die Vorgaben der SDG-VO und der mitgeltenden Durchführungsverordnung (DVO) 2022/1463 bezogen auf den Datenaustausch im Rahmen des EU-Once-Only-Technical-System betreffen ausschließlich den Datenaustausch zwischen Behörden; vgl. hierzu auch Art. 14 Abs. 1 der SDG-VO:
„Zum Zwecke des Austauschs von Nachweisen für die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Online-Verfahren sowie für die Verfahren nach den Richtlinien 2005/36/EG, 2006/123/EG, 2014/24/EU und 2014/25/EU richtet die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein technisches System für den automatisierten Austausch von Nachweisen zwischen zuständigen Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten (im Folgenden „technisches System“) ein.“
Wobei Art. 3 der SDG-VO den Begriff der „zuständigen Behörde“ wie folgt definiert: „„zuständige Behörde“ [ist] jede Stelle oder Behörde eines Mitgliedstaats auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene mit bestimmten Zuständigkeiten für die unter diese Verordnung fallenden Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdienste“.
// Fachverfahren und Datenübertragung
Binden die CaMS-Hersteller die Nationale Feedbackkomponente ein?
Ein Austausch mit den CaMS-Herstellern bzgl. der Integration der Nationalen Feedback-Komponente (NFK) ist angestrebt. Bisher bindet nach Kenntnis der nationalen SDG-Koordination kein CaMS-Hersteller die NFK ein.
Wie sehr ist das Ganze auf XML festgelegt? An manchen Ecken wächst scheinbar in letzter Zeit JSON stärker, und XML wird weniger?
Diese redundanten Transfer-Optionen sind mir nicht bekannt. Wir sprechen derzeit auch mit der EUDI Wallet, so dass mögliche Nachweise an staatliche Register über das NOOTS abgerufen werden.
// Grundsatz, Steuerung und Finanzierung
Welche Aufgabe sieht die Themenfeldfederführung für sich? Wie könnte die Struktur der Zusammenarbeit künftig aussehen?
Die genaue Ausarbeitung zukünftiger Strukturen (z.B. mit Leit- und Geschäftsstellen) wie in der AG RABe definiert, wird aktuell im Themenfeld durchgeführt. Eine detaillierte Auskunft ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.
Grundsätzlich sehen wir als Aufgaben im Hochschulbereich weiterhin die Vernetzung der relevanten Beteiligten, Koordination und Information über laufende Vorhaben in Hochschulen und Ländern (ähnlich wie es momentan schon im Best Practice Austausch stattfindet) und das Vorantreiben der Standardisierung mit XBildung und seinen nachgelagerten Standards.
Die Umsetzung der relevanten Leika der Hochschulen erfolgt in Teilen durch Campus-Management-Systeme.
1. Was bedeutet das für den Aufgabenzuschnitt der Themenfeldfederführung?
2. Was bedeutet das für die Refinanzierbarkeit der Systeme, die an Hochschulen zur Umsetzung eingesetzt werden? Sind CaMS vollständig von der Finanzierungssystematik abgeschnitten?
Die Aufgabe der Federführung besteht darin, die Umsetzung der OZG-Leistungen im Themenfeld zu koordinieren, nicht darin, alle OZG-Leistungen für jeden umzusetzen. Es hat also keine Auswirkungen. Die Federführung ist nicht mit einer Finanzierung der Umsetzung verbunden. Es gibt keine Finanzierungssystematik. Jede betroffene Behörde ist selbst für die Umsetzung des OZG zuständig, eine zentrale Finanzierung des OZG gibt es nicht. Die vom Bund bereitgestellten Konjunkturmittel stehen ausschließlich für Umsetzungsprojekte zur Verfügung, die neue Online-Dienste nach dem EfA-Prinzip entwickeln, um OZG-Leistungen bundesweit umzusetzen. Diese Gelder können also von den CaMS nicht genutzt werden.
Erfolgt eine zentrale Bereitstellung bzw. Übersicht der bestehenden CaMS-Releases durch die Federführung?
Nein. Der Wunsch wurde an die CaMS herangetragen. Die Hersteller lehnen es ab aus folgenden Gründen:
- Alle Hersteller sind angeblich im Austausch mit ihren Kunden, alle Kunden kennen ihre Ansprechpartner, an die sie solche Fragen adressieren können.
- Aus Sicht der Hersteller trägt eine Übersicht mit Releases und Erscheinungsdaten nicht zur Klärung der Frage bei, wann eine Hochschule OZG-konform ist, da es immer ein Zusammenspiel individueller Faktoren gibt.
- Außerdem wäre eine solche Übersicht mit einem sehr hohen Pflegeaufwand verbunden und der Nutzen wird nicht gesehen.
Wie kann das Anforderungsmanagement verbessert werden? Warum wurde/wird die Kundenperspektive am Runden Tisch CaMS nicht mit einbezogen?
Die Anforderungen, die aus dem OZG generell kommen, kommunizieren und diskutieren wir auch am Runden Tisch. Die individuelle Kundenperspektive kann nur jeder Kunde mit seinem Vertragspartner diskutieren. Die Federführung steht in keinerlei Vertragsverhältnis mit den Herstellern, die Federführung ist auch nicht mit Kompetenzen ausgestattet, um übergreifend „Forderungen“ im Namen der Hochschulen zu stellen. Wir vermitteln und koordinieren z.B. im Best Practice Austausch.
Eine Aufteilung der Kosten für das Roll-Out der Releases unter Hochschulen, sollte durch die Federführung geprüft/koordiniert werden. Wäre eine bundesländerübergreifende fachliche Leitstelle für Hochschulen mit gleicher Software sinnvoll?
Die Hochschulen haben individuelle Verträge mit den Herstellern. Wofür welche Kosten entstehen und in welchem Verhältnis sie verteilt werden, weiß wahrscheinlich nur jeder Hersteller selbst. Die OZG-Anforderungen sind unseres Wissens nach auch immer nur ein kleiner Teil eines Releases. Wir können niemanden dazu verpflichten seine Verträge oder seine Kosten offenzulegen. Das ist auch gar nicht das Anliegen bzw. Aufgabe der Federführung, 400 Verträge zu studieren und Kostenverteilungen zu organisieren, dafür gibt es keine Kapazitäten und auch keine Kompetenzen.
Ob eine übergreifende fachliche Leitstelle sinnvoll ist, muss die Fachlichkeit entscheiden/abstimmen. Das OZG ist nur ein ganz kleiner Teil im Leistungsspektrum der Hersteller. Aus dem, was Hochschulen in Treffen kommunizieren, könnte man ableiten, dass sie so etwas für sinnvoll halten würden.
// Umsetzungsvorhaben
Wie geht es weiter im Thema Empfang und Versand elektronischer Zeugnisse?
Als Nächstes folgt die Auswertung des Feldtest NRW, dann die Erstellung der ersten Version des Online-Dienstes (geplant für September), danach weitere Tests und Pilotierungen.
Wann wird die Federführung die CaMS-Hersteller darüber informieren, welchen Lösungsansatz für das digitale Zeugnis verfolgt und wie dieser technisch angebunden werden kann. Bedarf es eines Beschlusses des Steuerungskreises, um Zuverlässigkeit zu schaffen?
Die Einstellung der CAMS ist absolut nachvollziehbar. Sobald die erste Version des Online-Dienstes fertig ist, stehen auch verbindliche Schnittstellendokumentationen etc. zur Verfügung. Die Federführung hat immer kommuniziert, dass wir erst dann, wenn die Funktionalität des Systems für die Abiturzeugnisse hergestellt ist, das System auch für die Hochschulabschlusszeugnisse nutzen werden.
Wann wird es die Möglichkeit zu Feldversuchen über DIGIZ.NRW hinaus geben und welche Rolle spielt die Themenfeldfederführung bei deren Koordination?
Erst, wenn die erste Version des Online-Dienstes fertig ist. Das Projekt Digitale Zeugnisse wird auch weiterhin gemeinsam von der Federführung und dem Team der NBP koordiniert.
Welche Absprachen und Vereinbarungen laufen zwischen der Federführung und der SfH?
- Wird auch hier der Reifegrad der ihr zugeordneten Leistungen erfasst?
- Wie wird sich ein zukünftiges Studienplatzkoordinierungsverfahren 2.0 auf die OZG-Prozesse auswirken?
- Entsprechen die LeiKa-Leistungen in der Zuständigkeit der SfH bereits dem Reifegrad 3?
- "Zentrale Vergabeverfahren durch die SfH Durchführung" und "Koordinierung bei den örtlichen Zulassungsverfahren und Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen durch die SfH Unterstützung"?
Im Rahmen der letzten Themenfeldkonferenz gab es eine sehr umfassende Präsentation der SfH, was sich durch das neue Verfahren ändern wird. Natürlich hat das auch Auswirkungen auf das Thema Bewerbung an einer Hochschule im Rahmen des OZG. Die SfH ist selbst verantwortlich, ihre beiden Leikas ozg-konform umzusetzen. Hier ist nach aktuellem Wissensstand der Federführung das momentan mögliche Maximum erreicht. Die ungeklärte redaktionelle Zuständigkeit für die beiden Leikas konnte gemeinsam geklärt werden (Leistungsredaktion NRW übernimmt Pflege wegen Stiftungssitz in Dortmund).
Welche Absprachen und Vereinbarungen laufen zwischen der Federführung und uni-assist? Wird auch hier der Reifegrad der durch u-a als Dienstleister abgewickelten Leistungen erfasst?
Auch hier ist nach Wissenstand der Federführung das momentan mögliche Maximum erreicht. Eine weitere Klärung mit uni-assist wurde angestoßen.
Gibt es Überlegungen dazu wie Sachsen-Anhalt als Federführer Länder und Hochschulen bei der Anbindung an das Verbindungsnetz des Bundes unterstützen wird um die BundID vollumfänglich, einschließlich der Postfachfunktion, nutzen zu können?
Der Austausch zu dem Thema wurde wie im letzten Best Practice Austausch besprochen mit den zuständigen Stellen auf Bundesebene angestoßen. Die Ergebnisse werden, wenn vorhanden, über die bekannten Kommunkationskanäle geteilt.
Wie kann sichergestellt werden, dass auch die kleineren Anbieter das Nutzerkonto Bund wie vorgeschrieben anbinden? Gibt es hier Informationen zum Umsetzungsstand?
Indem die Hochschulen bei ihrem CaMS nachfragen/den Bedarf adressieren. In sämtlichen Kreisen (Runder Tisch, Best practice, Themenfeldkonferenz) wurde ausführlich darüber berichtet, was für die Anbindung getan werden muss.
Wie lautet die finale Aussage der Themenfeldfederführung über zulässige bzw. OZG-konforme Bezahlformen?
Es ist nicht Aufgaben der Federführung, zu entscheiden, welche Bezahlformen zulässig sind. Man könnte die Einschätzung des Bundes zum SDG zugrunde legen: Der Bund sieht die Anforderungen des SDG durch ein SEPA-Lastschrift-Verfahren als erfüllt.
Wie ist der Umsetzungsstand im PIM-Projekts (Plattform für internationale Studierendenmobilität)?
Im Rahmen der Nationalen Bildungsplattform wird PIM unter Beteiligung zahlreicher Hochschulen aktuell vom Projekt zur produktiven Nutzung weiterentwickelt und an Hochschulen eingeführt. Eine Übersicht über den aktuellen Stand wird das PIM-Team voraussichtlich im Oktober im Best Practice Austausch geben.
Nachteilsausgleich/Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen erscheinen sehr komplex, die Umsetzung langwierig. Ist eine Koordination/Projektierung durch die Themenfeldfederführung denkbar?
Eine Koordination z.B. durch Unterstützung beim Zuschnitt der FIM-Leistungen und weiteren Umsetzungskonzeption im Rahmen der OZG-Methodik ist denkbar. Eine konkrete Pilotierung durch die Themenfeldfederführung ist nach aktuellem Stand der Planungen nicht umsetzbar.
Hierbei handelt es sich um ein bundesweit relevantes Thema (auch aus OZG 2.0), das geeignet scheint, zentral durch die TFF vorangetrieben zu werden. Gibt es hier bereits Aktivitäten bzw. sind diese geplant?
Es gibt Aktivitäten der digitalen Vernetzungsinfrastruktur für Bildung/Nationalen Bildungsplattform die Siegelung und Signaturen im Bildungsbereich für Bildungseinrichtung im Kontext der digitalen Nachweise zu gestalten.
// Registermodernisierung
Welche Aktivitäten unternimmt die Federführung im Bereich der Registermodernisierung im Feld Bildung? Sind Hochschulen als registerführende Stellen zu betrachten? Können die schon bestehenden Register als Bildungsnachweisregister genutzt werden?
Nach unseren bisherigen Erkenntnissen und Gesprächen mit BMBF und BVA sind die bestehenden Register reine Statistikregister und können nicht als Bildungsnachweisregister genutzt werden. Die Federführung bemüht sich aktuell um die Klärung wie und durch wen die im Themenfeld Bildung fehlenden Register aufgebaut werden können.
// SDG-Verordnung
An Hochschulen sind die Vorgaben des SDG bis zum 12.12.2023 umzusetzen. Inwieweit sind die Anforderungen identisch mit denen zu OZG-Reifegrad 3, und wo gehen sie darüber hinaus?
Die Anforderungen des SDG sind nicht identisch zu denen des OZG. OZG gilt für Deutschland, SDG darüber hinaus und erfordern teilweise Reifegrad 4. Verantwortlich für die SDG-Umsetzung sind die betroffenen Behörden in Zusammenarbeit mit dem SDG-Landeskoordinator und dem SDG-Bundeskoordinator. Ein OZG-Themenfeld ist nicht automatisch auch für die SDG-Umsetzung der Leistungen in dem Themenfeld verantwortlich. Aber auch hier versuchen wir bestmöglich zu unterstützen und zu koordinieren. Zu empfehlen ist hier der Leitfaden zur Anbindung sdg-relevanter Online-Verfahren auf der Ablage des Bundes zum SDG: Dateien - Nextcloud (bund.de)
Für welche LeiKa-Leistungen sind Anforderungen wie diskriminierungsfreie Datenfelder und die Bereitstellung von Statistik und Feedback zu erfüllen und durch wen?
Hierzu gibt der Leitfaden detailliert Auskunft: Verfahren Nr. 4 Einreichung erster Antrag auf Hochschulzugang und Verfahren Nr. 5 Anerkennung Diplome und Kurse zur Studiumsfortsetzung. Sämtliche Themen wie SDG-Anforderungen, Nutzerfeedbackkomponente, Bereitstellung englischsprachiger Informationen werden hier ausführlich behandelt.
Wurden SDG-Anforderungen im Rahmen der Runden Tische mit den CaMS-Herstellern an diese kommuniziert?
Ja, die SDG-Anforderungen wurden an die CaMS-Hersteller kommuniziert.
Besteht für die Hochschulen aus Sicht des OZG und aus Sicht der SDG-Verordnung eine Verpflichtung, ein digitales Bezahlverfahren (z.B. ePayBL) einzusetzen?
Es ist nicht Aufgaben der Federführung, zu entscheiden, welche Bezahlformen zulässig sind. Man könnte die Einschätzung des Bundes zum SDG zugrunde legen: Der Bund sieht die Anforderungen des SDG durch ein SEPA-Lastschrift-Verfahren als erfüllt.
Wie ist die Nationale Feedbackkomponenten durch die Hochschulen umzusetzen? Wurde das Thema Nationale Feedbackkomponente bereits im Rahmen des CaMS-Tisch kommuniziert und den CaMS-Herstellern die entsprechenden Anforderungen mitgeteilt?
Hierzu gibt es Informationen im Leitfaden und Hinweise zu weiterführendem Material. Im Rahmen des Runden Tischs war das noch nicht Thema. Wir haben auf Wunsch der Hersteller während der letzten Themenfeldkonferenz einen Slot mit dem SDG-Bundeskoordinator angeboten, um Fragen adressieren zu können. Die Einbindung der NFK wird Thema im nächsten Runden Tisch sein.
Wie werden die SDG II-relevanten Online-Dienste der Hochschulen in das Your Europe Portal eingebunden/verlinkt?
Da die übergeordneten Portale (Bundesportal, Landesportale) entsprechend in das Your-Europe Portal eingebunden werden, ist nach unserem Kenntnisstand keine zusätzliche Einbindung in das Your-Europe Portal notwendig.
// Verifizierung der Informationen der OZG-Informationsplattform
Auf der OZG-IP sind für das UP "Bildungszugang" noch LeiKas aufgeführt, die in der Liste auf der OZG-Homepage des Themenfeldführers nicht enthalten sind. Umgekehrt gibt es LeiKas aus Sachsen-Anhalt enthalten, aber nicht mehr auf der OZG-IP. Welche Übersi
Die Übersichten auf der OZG-IP und die auf unserer Themenfeld-Webseite werden nie komplett übereinstimmen. Bei der OZG IP beantragte Änderungen dauern teilweise mehrere Wochen bzw. werden trotz mehrmaliger Erinnerung nicht umgesetzt. Das entzieht sich unseren Handlungsmöglichkeiten. Darüberhinaus kann jeder jederzeit Leikas eintragen lassen, die dann von den Kollegen der OZG IP ohne Rücksprache einem Themenfeld und Umsetzungsprojekt zugewiesen werden. Hier fehlen leider zentrale Prozesse, die sicherstellen, dass die Federführung immer weiß, was auf der OZG IP steht. Die Listen auf der Homepage des Federführers enthalten die mit BMBF und BMI abgestimmten Leikas. Wenn es Änderungen gibt, die die Umsetzungsprojekte betreffen, wird in dem entsprechenden Steuerungskreis darüber informiert.
Auf der OZG-IP und der LeiKa-Liste des TFF ist angegeben, dass die LeiKas des UP "Bildungsjourney" seit 15.11.2022 EfA-fähig bereitgestellt wurden und Teil der Referenzimplementierung seien - was bedeutet/beinhaltet das?
Die erste Version des Online-Dienstes der OZG-Leistung „Anmeldung zum jur. Vorbereitungsdienst“ ist seit November 2022 live. Dabei handelt es sich um Leikas des UP Bildungsjourney. Leider kann die OZG-IP nicht alles so detailliert abbilden, wie es sinnvoll wäre.
Nach wie vor existiert die LeiKa "Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern Anerkennung". Eine entsprechende VL gibt es in TH nicht - wird die LeiKa gestrichen?
Nur weil die Leika in einem Bundesland nicht existiert, wird sie nicht gestrichen. Jeder muss natürlich nur die Leikas umsetzen, die bei ihm auch existent sind.
Warum sind LeiKas im Bereich "Informationserteilung" enthalten? Die Kriterien des OZG-Reifegradmodells sind hier nicht passfähig. Wie kann so eingeschätzt werden, ob die LeiKa dem Reifegrad 3 entspricht?
Die Leikas sind nicht erst durch das OZG entstanden, dieser Katalog existierte schon weit vorher, dementsprechend gibt es auch Leikas die gar nicht digitalisierbar sind (wie z.B. die Abholung von Müll) oder eben auch Leikas, die nicht durch einen Online-Dienst zu digitalisieren sind. Nicht bei allen katalogisierten Verwaltungsleistungen findet sich das volle Programm (Antrag, Bescheid, Bezahlung, Widerspruch). Bei der Informationserteilung müssen Informationen zu dieser Leistung Online zur Verfügung stehen.
Auf welche Verwaltungsleistung bezieht sich also die Angabe "umgesetzt durch CaMS" und wie wäre sie durch die LeiKa Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen abgegrenzt?
Vollständige Frage: Für die LeiKa „Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen Medizinstudium“ wurde als Online-Dienst „umgesetzt durch CaMS“ angegeben. In einigen Ländern liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung für das Medizinstudium jedoch nicht bei den Hochschulen. Auf welche Verwaltungsleistung bezieht sich also die Angabe "umgesetzt durch CaMS" und wie wäre sie durch die Leika Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen abgegrenzt?
Diese Frage kann aktuell nicht abschließend beantwortet werden. Das Thema Anerkennung und Anrechnung ist sehr komplex. Teilweise gibt es auch Unterschiede innerhalb einer LeiKa, z.B. je nachdem wofür etwas anerkannt werden soll. Unterschiedliche Zuständigkeiten lassen sich z.B. nicht in einer gemeinsamen Leika abbilden. Hier liegen aus den Ländern teilweise auch unvollständige Leistungsbeschreibungen vor. Wir sind dabei dieses Thema aufzuarbeiten und zu prüfen, ob Leikas eventuell neu zugeschnitten werden müssen.
// Studienplatzvergabeverfahren (SfH - Stiftung für Hochschulzulassung)
Werden Kunst- und Musikhochschulen im Studienplatzvergabeverfahren der SfH miteinbezogen?
Es sollen möglichst alle grundständigen Studienangebote von Hochschulen in staatlicher Trägerschaft im DoSV abbildbar sein. Grundsätzlich ist aus Bewerbersicht wünschenswert und systemseitig denkbar, dass auch eine Abbildbarkeit dieser Hochschulen und ihrer Studienangebote ermöglicht wird. Zur Zeit liegt der Fokus aber noch nicht auf der Aufnahme dieser Hochschulen.
Wie werden freie Studiengänge eingebunden?
Um möglichst alle grundständigen Studienangebote im DoSV abzubilden, sind natürlich auch NC-freie Studiengänge in das Konzept einbezogen. Die genaue fachliche und technische Ausgestaltung wird derzeit noch in der Stiftungsrats-AG zum neuen Verfahren ausgehandelt.
Wie werden Mehrfach-Studiengänge berücksichtigt?
Das Poolkonzept für Mehrfach-Studienangebote wird im neuen Verfahren fortgeführt und soll der Standard zur Abbildung werden.
Wie werden Fachwechsel-Bewerbungen berücksichtigt?
Für die Abbildung von Fachwechsel-Bewerbungen hat die SfH bereits einen ersten Workshop zur Bedarfsanalyse mit Hochschulen durchgeführt und arbeitet an einem Konzept zur Abbildung dieser Konstellationen.
Können Einschreibungen perspektivisch über Hochschulstart erfolgen?
Die Einschreibung steht aktuell nicht im Fokus, ist aber Bestandteil des nutzerzentrierten Prozesses. Mögliche Unterstützungsangebote der SfH für die Hochschulen sind mittel-/langfristig perspektivisch denkbar.
Bleiben Master-Studiengänge weiterhin außerhalb des DoSV (dialogorientiertes Serviceverfahren)?
Derzeit konzentrieren sich die Arbeiten auf den grundständigen Bereich.
// Funktionsweise und Intergration
Wie interagieren BundID und Online-Dienst? Wohin gelangen Nutzer nach der Authentifizierung?
Die Authentifizierung über die BundID erfolgt in einem Zwischenschritt, nach Verlassen des Verwaltungsportals des Landes hin zum Online-Dienst. Die Nutzenden werden nach der Authentifizierung direkt an den Online-Dienst weitergeleitet.
Welche technischen Voraussetzungen brauchen Institutionen für die Kommunikation mit BundID-Postfächern?
Folgende technische Vorrausetzungen werden für die Verwendung des BundID-Postfachs mit dem Kommandozeilentool cURL benötigt:
- cURL Client,
- Zugriff (HTTPS/443) auf die Postfach-URL (siehe Abschnitt URLs),
- es wird keine SAML-Anbindung an das Nutzerkonto Bund benötigt,
- ein Postfach-Handle eines Nutzers (dieser Nutzer kann selbständig erstellt werden),
- die Postfachnachricht mit validen XML- und Postfachnachrichten Format,
- eine Anbindung an das Netz des Bundes (NdB/NdB-VN).
Genaue Anforderungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Dokumentation auf dem BSCW-Server.
Welche Daten werden in die BundID übernommen?
Es werden alle Informationen aus dem Personalausweis übernommen. Diese sind dementsprechend nicht veränderlich. Veränderliche Angaben sind zum Beispiel: Telefonnummer und Email-Adresse. Es wird auch eine Möglichkeit geben eine 2. Adresse einzugeben. Das Geschlecht und die Anrede können vom Antragstellenden selbst angegeben werden.
Wie funktioniert das Anmeldeverfahren für nicht-EU-Bürger?
Die BundID kann auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) genutzt werden.
// Anmeldung und Authentifizierung
Wer legt das Vertrauensniveau fest?
Beim Senden an das Postfach kann das Vertrauensniveau vom Fachverfahren bei jedem Verschicken des Bescheids festlegen. Beim Anmelden am BundID-Account entscheidet die Authentifizierungsmethode über das aktuelle Vertrauensniveau.
Können minderjährige Personen den Online-Dienst nutzen?
Ja, die antragstellende Person kann auch minderjährig sein. Diesbezüglich ist aktuell keine Einschränkung vorgesehen.
Wie geht man mit EU-Bürgern um, wo keine eID unterstützt wird?
Zitat der BundID zum Thema Vertrauensniveau „hoch“: Dieses Vertrauensniveau erreichen Sie mit der Benutzung der Zugangsart „Online-Ausweis“ sowie einzelnen „EU Identitäten“. Unter die Kategorie „Online-Ausweis“ fallen der Personalausweis mit Onlinefunktion, die Smart-eID, der elektronische Aufenthaltstitel und die Unionsbürgerkarte.
Wie geht man im Online-Dienst damit um, wenn die BundID eine besondere Hürde für Antragstellende darstellt?
Wir sind uns darüber bewusst, dass mit der BundID eine Hürde geschaffen wird. Dieses Thema befindet sich aktuell noch in Klärung.
Wie ist die Nutzung der Elsteranmeldung bei Online-Diensten?
Auf der Webseite id.bund.de kann über vier Möglichkeiten ein BundID-Konto erstellt werden.
- Die erste Option besteht darin, dass Sie ein Basis-Konto mit einem Benutzernamen und einem Passwort erstellen (Sie können das Konto zu einem späteren Zeitpunkt mit einer höheren Sicherheitsstufe verknüpfen).
- Als zweite Option steht Ihnen die Konto-Erstellung mit der Online-Ausweisfunktion zur Verfügung. Dabei wird eine Ausweisung mittels eID notwendig. In Deutschland gibt es den neuen Personalausweis (nPA) und den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Des Weiteren benötigen Sie für die Konto-Erstellung mit der Online-Ausweisfunktion die AusweisApp2, gemeinsam mit Ihrem Ausweis-PIN Code.
Eine Anleitung zur Authentifizierung mittels AusweisApp2 finden Sie mit iOS/iPhone hier: https://www.youtube.com/watch?v=Gdc31r541jg und mit Android hier: https://www.youtube.com/watch?v=HQrtHOYQkwo - Als dritte Option können Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat, das Sie beispielsweise auch für die Steuererklärung nutzen, ein BundID-Konto erstellen.
- Als vierte Option steht die Konto-Erstellung mit der Europäischen ID zur Verfügung. Dabei können Sie sich als EU-Bürgerin bzw. als EU-Bürger über die eIDAS-Komponente mittels eID-Karte ausweisen.
Funktioniert BundID für Unternehmen mit Elster-Zertifikat?
Die BundID steht ausschließlich für Privatpersonen zur Verfügung. Für Organisationen und Unternehmen steht das einheitliche Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis zur Verfügung. Weitere Informationen zum Unternehmenskonto erhalten Sie unter: https://mein-unternehmenskonto.de
Wie wird die Identifizierung von Antragstellern aus Drittstaaten gehandhabt?
Das Vertrauensniveau „Basisregistrierung“ benötigt keinerlei Voraussetzungen und steht uneingeschränkt allen Nutzenden zur Verfügung. Somit können Personen aus Drittstaaten die BundID mit einer Basisregistrierung nutzen. Das Vertrauensniveau „Hoch“ kann mittels elektronischem Aufenthaltstitel(eaT) verwendet werden. Der eaT wird für in Deutschland lebende Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten außerhalb der EU durch die Bundesdruckerei in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel, als elektronische Aufenthaltskarte oder als elektronische Daueraufenthaltskarte ausgestellt.
Ist es möglich für Nutzende zu denken, dass sie sich auf dem Verwaltungsportal ihres Bundeslandes einloggen?
Nein, die Authentifizierungsoberfläche ist offensichtlich von der BundID (Corporate Design der BundID).
Brauchen Antragstellende und Länder neben der BundID ein zusätzliches Servicekonto?
Die BundID wird immer mit den Online-Diensten verbunden. Somit besteht für Antragstellende und Länder keine Notwendigkeit ein eigenes Servicekonto zu erstellen.
// Postfach und Kommunikation
Wie wird die Anbindung des Postfachs an das Verbindungsnetz des Bundes z.B. für Hochschulen realisiert?
Die Anbindung an die Netze des Bundes bzw. die Verbindungsnetze (NdB/NdB-VN) ist weiterhin für die Nutzung des Rückkanals, also die Übermittlung von Nachrichten und Bescheiden an die Postfächer der Endanwenderinnen und Endanwender, verpflichtend. Diese Voraussetzung für die Nutzung der Postfachschnittstelle begründet sich auf § 3 IT-Netzgesetz. Dies ist auch für Hochschulen gültig.
Um Ihren Online-Dienst an das Netz des Bundes anzuschließen, wenden Sie sich hierfür per E-Mail bitte direkt an die zuständige Stelle, BDBOS: Kundenbetreuung(at)netze.bund.de
Bitte geben Sie den Namen Ihrer Behörde, die Art der Behörde, Ihr Bundesland, eine Kontaktperson und den Grund der Anfrage an. Für eine Beratung, ob Ihr Online-Dienst über NdB oder NdB-VN angeschlossen werden soll, können Sie sich an die folgende Nummer wenden: +49 30 18 681-45000. Sie können bei BDBOS bereits bestehende NdB/NdB-VN Verbindungen in Ihrem Land anfragen, um den Prozess einer Drittnutzung anzugehen. Es werden aber Wege geprüft, wie kleineren Diensten und Hochschulen die Anbindung vereinfacht werden kann.
Kann die Anbindung des Postfachs einfacher gemacht werden?
Die Übermittlung von Nachrichten der Fachverfahren an die Postfächer der Endanwenderinnen und Endanwender ist ausschließlich über dieNetze des Bundes (NdB/NdB-VN) bzw. das Verbindungsnetz erforderlich. Diese Voraussetzung für die Nutzung der Postfachschnittstelle begründet sich auf § 3 IT-Netzgesetz.
Kann das Fachverfahren den Bescheid über einen Antrag direkt in das Postfach der Antragstellenden schicken?
Ja, dass ist möglich, wenn das Fachverfahren die Schnittstellen des BundID Postfachs bedienen kann. Hier gibt es jedoch Restriktionen bei der Anzahl und der Datentypen sowie der Größe von Dateianhängen.
Kann man über das BundID-Postfach mit den Antragstellenden kommunizieren?
Dem Antragsstellenden können Nachrichten unidirektional zugestellt werden. Hierfür wird eine Implementierung der Schnittstelle zum BundID Postfach benötigt, sowie die eindeutige Zeichenkette des Postfach-Handles / Postkorb-Handles, welches abstrakt mit einer E-Mail-Adresse vergleichbar ist
Müssen Nutzende das Postfach für die BundID separat aktivieren?
Nein, mit dem Anlegen eines BundID-Accounts haben Sie automatisch ein eigenes Postfach. Die Möglichkeit, sich als Gast am Online-Dienst zu authentifizieren – dass sogenannte temporäre Login - erzeugt jedoch kein Postfach auf Seiten der BundID.
Werden EU-Ausländer (im Kontext von eIDAS) auch Bescheide in ein Postfach erhalten können?
Mit einem BundID-Konto erhalten Nutzende immer auch ein Postfach. Die BundID macht für die Online-Dienste "automatisch" alle produktiven eIDAS-Partner verfügbar. Tritt ein neues Land dem eIDAS-Verbund bei oder wird ein neues eIDAS-Identifizierungsmittel notifiziert, steht die Möglichkeit zur Authentifikation mit dem neuen Nutzerkonto des Landes bzw. des neuen Identifizierungsmittels den Nutzerinnen und Nutzern des Online-Dienstes unmittelbar zur Verfügung. Dasselbe gilt für weitere Identifizierungsmittel von Mitgliedstaaten der EU.
// Planung und Erweiterung
Wann wird das BundID-Postfach für bidirektionale Kommunikation bereit sein?
Die Bidirektionalität befindet sich aktuell in der Konzeptionsphase, weshalb leider noch kein konkretes Releasedatum festgelegt ist. Anvisiert ist jedoch die Funktionalität bis Mitte 2024 produktiv nutzbar zu haben.
Wie ist die Planung für Serviceangebote für Nicht-EU-Ausländer?
Für Bürgerinnen und Bürger aus einem Drittland stehen folgende mögliche Authentifikationen zur Verfügung:
- Die erste Option besteht darin, dass sie ein Basis-Konto mit einem Benutzernamen und einem Passwort erstellen. Dies ist für alle Personen möglich und auf diesem Weg können niederschwellige Online-Dienste in Anspruch genommen werden.
- Als zweite Option (wenn Drittstaatler schon in Deutschland sind) steht ihnen die Konto-Erstellung mit der Online-Ausweisfunktion zur Verfügung. Dabei wird eine Ausweisung mittels eID notwendig. Für Drittlandangehörige kann hier der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) verwendet werden.
// Technische Anbindung und Zugang
Gibt es Unterstützung aus Sachsen-Anhalt bei der Anbindung an FIT-Connect?
Mittels eines "Dummy-Fachverfahrens" konnten Erfahrungen bei der Anbindung gewonnen werden, sodass eine umfangreiche Hilfestellung seitens Sachsen-Anhalt zur technischen Umsetzung geboten wird.
Wie lange dauert die FIT-Connect Testphase für ein Fachverfahren?
Die Dauer der Testphasen hängt davon ab, wie weit die Fachverfahren bereits fortgeschritten sind. Dazu ist zu sagen, dass grundsätzliche Kommunikationstests zwischen FIT-Connect und dem Fachverfahren jederzeit durchgeführt werden können und gut zugänglich sind.
Wann ist Entwicklerwissen erforderlich, um FIT-Connect zu testen? Können auch Nicht-Entwickler:innen Zugang beantragen und es selbst ausprobieren?
Der Fachverfahrensdienstleister sollte von Beginn an mit eingebunden werden, da eine Absprache bezüglich der FIT-Connect-Anbindung wichtig ist und Entwicklerkompetenzen für die Schnittstelle benötigt werden. Organisatorisch ist in Abstimmung mit dem Dienstleister auch die Anzahl der notwendigen Accounts und Zertifikate zu klären, da diese von der Infrastruktur abhängen.
Wie kann ich den Zugang zu FIT-Connect beantragen?
Für die Testumgebung ist eine kostenlose Registrierung als Client möglich. Der gesamte Anbindungsprozess wurde von der FITKO hier beschrieben:
https://docs.fitko.de/fit-connect/docs/organisation-tasks/leitfaden-fachverfahren-ueberblick
// Features und Anwendungsbereiche
Welche Anzahl von Zugängen wäre notwendig, um alle empfangenden Behörden (z.B. Schulen) über FIT-Connect anzubinden?
Je nach Infrastruktur gibt es hier verschiedene Möglichkeiten:
- die Implementierung einer zentralen Empfangskomponente mit einem Zugang und einem Zustellpunkt mit Weiterleitung der Daten auf einem anderen Kanal zum Empfänger oder zentraler Verarbeitung
- die Implementierung einer zentralen Empfangskomponente mit einem Zugang und separaten Zustellpunkten mit Weiterleitung der Daten auf einem anderen Kanal zum Empfänger oder zentraler Verarbeitung
- die dezentrale Implementierung der Empfangskomponente mit separaten Zugängen, Zertifikaten und Zustellpunkten pro Empfänger
Sind wir als Kammer überhaupt verpflichtet, das OZG umzusetzen und Leistungen zu digitalisieren?
Ja, durch das OZG sind die Kammern ähnlich wie Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Denn neben der unmittelbaren Verwaltung (Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden) sind auch die Organisationen der Selbstverwaltung, u.a. die Kammern vom OZG erfasst, da sie Verwaltungsleistungen erbringen. Die entsprechenden Kammerleistungen basieren auf Bundesrecht und werden auf Landes- beziehungsweise regionaler Ebene vollzogen.
Für weitere Information sprechen Sie bitte mit ihren jeweiligen Dachverbänden oder sehen sich um unter: Kammerleistungen digital
Die rechtlichen Grundlagen zu Verwaltungsleistungen finden Sie verständlich erläutert unter: Verwaltungsleistungen im Sinne des OZG
Was haben andere Kammern bereits gemacht?
Die über 300 Kammern in Deutschland sind sehr unterschiedlich weit in der Umsetzung des OZG. Es gibt Vorreiter, die eigene OZG-Antragsportale eingerichtet haben. Als ein Best-Practice-Beispiel wird auf das Portal der Steuerberater verwiesen: Antragsportal StBK
Eine Einordnung der Bestrebungen, Digitalisierung OZG-konform auf Kammerseite voranzutreiben finden Sie in Interviewform auf den Seiten zum OZG: Einblicke in die Entwicklung des Zentralen OZG-Antragsportals der Steuerberaterkammern
Lassen sich Ergebnisse der OZG-Umsetzung wie der Nachnutzung von Leistungsbeschreibungen übertragen?
Im Projekt werden Zusammenarbeitsstrukturen entwickelt und etabliert, die es ermöglichen, Kammerübergreifend an der OZG-Umsetzung zu arbeiten und Synergien zu nutzen. Ziel des Projektes ist es, unter Anwendung der FIM-Methode, insbesondere Leistungen, aber auch Datenfelder und Prozesse so in der Beschreibung und Modellierung zu harmonisieren, dass sie durch viele Kammern genutzt werden können.
Welches Level der Digitalisierung / Welcher Digitalisierungsgrad muss erreicht werden?
Hierzu wurde ein Reifegradmodell entwickelt, anhand dessen der digitale Entwicklungsstand einer Leistung bewertet werden kann. Für eine OZG-konforme Umsetzung, muss Reifegrad 3 erreicht werden. Dies bedeutet, eine Online-Leistung kann einschließlich aller Nachweise vollständig digital abgewickelt werden.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahme am Projekt ist für Kammern kostenfrei. Auch Beratungsleistungen durch das Projektteam im Rahmen der Projektziele sind abgedeckt.
// Antragsprozess und Änderungen
Können Antragsdaten nach der Siegelung noch angepasst werden?
Nachdem ein Antrag abgesendet wurde, ist keine Bearbeitung mehr möglich.
Ist es möglich, einen bereits abgeschickten Antrag zu widerrufen?
Es ist nicht möglich den Antrag zu widerrufen, da wir keinen Zugriff auf die Fachverfahren haben.
// Digitaler Widerspruch
Könnte ein QR Code zum Widerspruch schon direkt auf dem Bescheid stehen? Wäre zu befürchten, dass die Anzahl der Widersprüche durch ein "bequemes" Verfahren signifikant steigen würde?
Die Ausgabe eines QR-Codes, der direkt auf dem Bescheid platziert werden kann, ist tatsächlich bereits Teil unseres Konzepts. Ebenso werden wir einen Link sowie einen Code zur Verfügung stellen, die ebenfalls im Bescheid mitgegeben werden können, um direkt in die entsprechende Widerspruchstrecke zu gelangen.
Auswirkungen auf das Widerspruch-Verhalten können wir nicht bewerten, da es pauschal schwer einzuschätzen ist, warum Personen, die Widerspruch einlegen könnten, davon bisher keinen Gebrauch machen. Wir geben aber zu bedenken, dass die Nutzung der digitalen Widerspruchstrecke Aufwand für die widersprechende Person oder das widersprechende Unternehmen bedeutet. Das Scannen des QR-Codes, der Klick auf den Link oder die Eingabe des Codes führt nur dorthin, die Person muss dann aber nach wie vor selbst aktiv werden, sich je nach Konfiguration eventuell erst ein Nutzerkonto anlegen, alle geforderten Informationen eintragen und digital oder analog unterschreiben – und bei einer händischen Unterschrift dies auch noch selbst versenden.
Ist der digitale Widerspruch aktuell schon produktiv?
Das Vorhaben befindet sich aktuell im Rahmen des Umsetzungsprojektes 9 (Wochen- und Spezialmärkte)/Programm Digital First in Hamburg in der Umsetzung. Die Produktivsetzung ist für September avisiert.
Muss die Unterschrift per Post versendet werden oder könnte man das ausgedruckte Formular ebenfalls einscannen/abfotografieren und hochladen?
Laut unser juristischen Analyse ist für eine sichere Erfüllung der Schriftform ein unterschriebenes eingescanntes und elektronisch übermitteltes Dokument ausreichend, wenn das Originalschreiben vom Verfasser eigenhändig unterschrieben ist und der Empfänger das übermittelte Schreiben ausdruckt (VG Dresden, BeckRS 2015, 126533, m.w.N.; VG Berlin, BeckRS 2018, 13936, Rn. 14). Darüber hinaus bestehen in der Praxis gewisse Ausnahmen für eine ausreichende Erfüllung der Schriftform, soweit eindeutig und ohne Beweiserhebung erkennbar ist, dass das Schriftstück vom Widerspruchsführer kommt. Ob das für alle Bescheide gilt, ist allerdings noch zu prüfen. Sicher nicht ausreichend ist in der Regel, dass das Widerspruchsschreiben lediglich maschinenschriftlich ohne Unterschrift und ohne weitere Hinweise auf den Absender und dessen Identität erstellt und eingereicht wird.
Wie steht es um die Kosten beim digitalen Widerspruch?
Wenn alle Kommunen mitmachen würden, würde die Nutzung jede Kommune grob überschlagen 1,33 Euro pro Monat kosten. Unser Ziel ist es, dass die Länder die digitale Widerspruchstrecke zentral einkaufen und bereitstellen. Sollte das nicht der Fall sein, ist es auch möglich, bspw. durch eine Kommune dieses Tool zu nutzen. Bereitgestellt wird die digitale Widerspruchstrecke über Gov.digital sowie die Fitko, um eine maximale Reichweite zu erreichen. Wird die digitale Widerspruchstrecke durch ein Land eingekauft und in die von ihm bereitgestellten Onlinedienste eingebunden, gehen wir derzeit davon aus, dass es damit auch den nachnutzenden Ländern/Kommunen für diese Verwaltungsleistung bereitsteht.