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Wer arbeitet im Themenfeld Bildung mit?

Federführer für das Themenfeld "Bildung" sind das Land Sachsen-Anhalt und das Bundesministerium für Bildung und Forschung, unterstützend wirkt die ]INIT[ mit. Im Land Sachsen-Anhalt koordiniert das Referat 51 des Ministeriums der Finanzen die OZG-Umsetzung und arbeitet bei allen Bildungsleistungen mit den entsprechenden Fachressorts zusammen. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich bereit erklärt, Sachsen-Anhalt bei der Bearbeitung des Themenfelds "Bildung" zu unterstützen. Darüber hinaus arbeitet Sachsen-Anhalt bei jeder Leistung eng mit anderen Bundesländern zusammen. Involviert sind Beschäftigte unterschiedlichster Verwaltungsebenen genauso wie Experten aus verschiedenen Gremien oder anderen Institutionen.

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Welche sind die kommunalen OZG-Leistungen und wie geht das Land Sachsen-Anhalt mit den OZG-Leistungen in eigener Regelungs- und Vollzugskompetenz um?

Im OZG-Katalog wurden 90 Leistungen vom Typ 4/5 identifiziert. Die Regelungs- und Vollzugskompetenz für diese Leistungen liegt beim Land bzw. den Kommunen. Dazu kommen 370 OZG-Leistungen, bei denen die Regelungskompetenz zwar beim Bund, die Vollzugskompetenz jedoch bei Land und Kommunen liegt.

Die Priorisierungskriterien orientieren sich daran, ob eine Verwaltungsleistung in einer der beiden Top 100-Studien (Top 100 - Verwaltungsleistungen für Bürger; Top 100 - Verwaltungsleistungen für Unternehmen), in der EU- Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) oder in den am häufigsten bei der 115 nachgefragten Leistungen gehört.

Das Land Sachsen-Anhalt möchte bei der Umsetzung den kooperativen und engen Austausch mit anderen Bundesländern fortführen. In verschiedenen Pilotprojekten mit der kommunalen Ebene sollen Lösungen entwickelt werden, die dann im Land ausgerollt werden können.

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Wann werden standardisierte Leistungen bereitgestellt?

Die Bereitstellung standardisierter Leistungen erfolgt, sobald Lösungsansätze existent sind. Als Dataport-Trägerland wird Sachsen-Anhalt grundsätzlich bei jeder von Dataport entwickelten Anwendung prüfen, inwieweit diese auf Sachsen-Anhalt anwendbar ist. Sachsen-Anhalt wird bereits bestehende gute Lösungen nachnutzen, um Aufwände möglichst gering zu halten.  Aktuell werden in verschiedenen Pilotierungsprojekten mögliche Lösungen getestet, um sie anschließend landesweit zur Verfügung zu stellen.

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Was sind die Konsequenzen, wenn die Kommunen es zeitlich nicht schaffen, alle OZG-Leistungen umzusetzen?

Das OZG fordert, dass Bund und Länder alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale digital anbieten und die Portale zu einem Portalverbund verknüpfen müssen. Alle föderalen Ebenen sind an der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und der Bereitstellung dieser Leistungen auf Digitalisierungsplattformen beteiligt. 

Das OZG sieht keine Sanktionierungen vor.

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Wie sind die Aufgaben und Zuständigkeiten im Land verteilt? Wie werden die Kommunikation- und der Informationsfluss zwischen den verschiedenen Ebenen im Land sichergestellt?

Die Zuständigkeiten zwischen den Ministerien zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt wurden in einem Kabinettsbeschluss 09/2019 abgegrenzt.

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Welche finanzielle Unterstützung bietet das Land Sachsen-Anhalt den Kommunen?

Gemäß § 3 Abs. 4 eGovG LSA gewährt das Land den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen, die ihre Verwaltung bis zum 1. Januar 2022 den Absätzen 1 bis 3 entsprechend modernisieren, Zuwendungen im Rahmen der im Haushalt für diese Zwecke bereitgestellten Mittel.

Im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung gibt es bereits Zuwendungen zur Umsetzung der "Digitalen Agenda".

Im Rahmen von Pilotierungsprojekten wird das Ministerium der Finanzen hierzu bereite Modellkommunen bei der Implementierung gemeinsamer Basisinfrastrukturen unterstützen.

Für die OZG-Umsetzung erforderliche Basiskomponenten wird das Land Sachsen-Anhalt allen Kommunen kostenfrei zur Verfügung stellen.

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Gibt es von Seiten des Landes Bestrebungen den Erwerb von digitalen Kompetenzen zu fördern?

Zum Thema Fortbildung laufen aktuell Gespräche mit dem AFI und dem SIKOSA e.V.. Auch ist das Thema Anpassung der Hochschulbildung Teil der Überlegungen. Spezifische Weiterbildungsbedarfe bezüglich der OZG-Umsetzung nimmt das Ministerium der Finanzen gern auf.

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