Personalausweis
 Deutsche Staatsbürger müssen nach Vollendung das 16. Lebensjahrs, und wenn sie der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, einen gültigen Personalausweis besitzen. Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann unter bestimmten Umständen erfolgen, zum Beispiel für betreute oder dauerhaft untergebrachte Personen sowie für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Der Online-Dienst Personalausweis digitalisiert die Personalausweis Meldung und die Befreiung von der Ausweispflicht.
Status
 Februar 2025
 Der Online-Dienst „Annexleistungen zum Personalausweis“ aus dem Themenfeld Querschnittsleistungen umfasst die „Befreiung von der Ausweispflicht“ und „die Verlustmeldung“. Ursprünglich wurde er vom Themenfeldfederführer Berlin umgesetzt. Seit dem 01.01.2024 hat die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Hamburg Service vor Ort, in Abstimmung mit dem BMI, die Umsetzungsverantwortung für diesen EfA-Dienst übernommen.
Neue Entwicklungen
 Februar 2025
 Die Querschnittsleistungen „Befreiung von der Ausweispflicht (LeiKa 99008002010000)“ und „Verlustmeldung (LeiKa 99008001014000)“ stehen anschlussbereit zur Verfügung und ermöglichen eine direkte Anbindung an das Fachverfahren. Das Land Sachsen-Anhalt hat bereits ein grundsätzliches Nachnutzungsinteresse über den EfA-Marktplatz an das betreibende Land signalisiert und plant nach Abschluss der 
 Nachnutzungsverträge den Start des Roll-Ins mit einer online stattfindenden Informationsveranstaltung. Alle Personalausweisbehörden werden zeitnah vor dem Termin informiert.





 
                