Personalausweis
Deutsche Staatsbürger müssen nach Vollendung das 16. Lebensjahrs, und wenn sie der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, einen gültigen Personalausweis besitzen. Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann unter bestimmten Umständen erfolgen, zum Beispiel für betreute oder dauerhaft untergebrachte Personen sowie für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Der Online-Dienst Personalausweis digitalisiert die Personalausweis Meldung und die Befreiung von der Ausweispflicht.
Status
August/September 2024
Der Online-Dienst „Annexleistungen zum Personalausweis“ aus dem Themenfeld Querschnittsleistungen umfasst die „Befreiung von der Ausweispflicht“ und „die Verlustmeldung“. Ursprünglich wurde er vom Themenfeldfederführer Berlin umgesetzt. Anfang 2023 hat das BMI die Projektverantwortung übergansweise übernommen. Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Hamburg Service vor Ort, hat sich in Abstimmung mit dem BMI entschieden, die Umsetzungsverantwortung für diesen EfA-Dienst ab dem 01.01.2024 zu übernehmen.
Neue Entwicklungen
August/September 2024
Befreiung von der Ausweispflicht (Leika 99008002010000): Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).
Verlustmeldung (Leika 99008001014000): Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder
wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Beide Online-Dienste stehen ab September 2024 anschlussbereit zur Verfügung und können direkt an das Fachverfahren angebunden werden. Die Kosten der Nachnutzung können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Das Land Sachsen-Anhalt hat sein grundsätzliches Nachnutzungsinteresse ausgesprochen.