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Personalausweis
Deutsche Staatsbürger müssen nach Vollendung das 16. Lebensjahrs, und wenn sie der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, einen gültigen Personalausweis besitzen. Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann unter bestimmten Umständen erfolgen, zum Beispiel für betreute oder dauerhaft untergebrachte Personen sowie für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Der Online-Dienst Personalausweis digitalisiert die Personalausweis Meldung und die Befreiung von der Ausweispflicht.

Status
Mai 2024
Der Online-Dienst „Annexleistungen zum Personalausweis“ aus dem Themenfeld Querschnittsleistungen umfasst die Leistungen „Befreiung von der Ausweispflicht“ und „die Verlustmeldung“. Ursprünglich wurde er vom Themenfeldfederführer Berlin umgesetzt. Anfang 2023 hat das BMI die Projektverantwortung übergansweise übernommen. Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Hamburg Service vor Ort, hat sich in Abstimmung mit dem BMI entschieden, die Umsetzungsverantwortung für diesen EfA-Dienst ab dem 01.01.2024 zu übernehmen.

Neue Entwicklungen
Mai 2024
Am 24.04.2024 fand der erste Steuerungskreis dieses Jahres statt. Es wurde einer der beiden Online-Diensten nmtl. der Online-Dienst „Verlustmeldung“ (LeiKa 99008001014000) vorgestellt. Die Umsetzung der noch ausstehenden Leistung „Befreiung von der Ausweispflicht“ (LeiKa 99008002010000) muss noch finalisiert werden. Die Kosten der Nachnutzung können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Das Land Sachsen-Anhalt hat sein grundsätzliches Nachnutzungsinteresse ausgesprochen. Aktuell wird geprüft, ob die angebotenen Leistungen auch rechtskonform abgebildet sind.