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iKfz Stufe 4
In Deutschland erhalten juristische Personen mit der Verordnung zur Änderung der FZV auf zwei Arten Zugang zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) (OZG-ID: 10743): Zum einen werden die dezentralen iKfz-Portale für juristische Personen geöffnet, die über die graphischen Benutzeroberflächen der dezentralen Portale analog zu den BürgerInnen Zulassungen, Ummeldungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen vornehmen können. Zum anderen wird für Unternehmen mit dem Geschäftsziel im Bereich Zulassungen (sog. Großkunden), welche eine hohe Anzahl von Vorgängen (Massenvorgänge) über eine XKfz-Schnittstelle bundesweit abwickeln, eine zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereitgestellt, welche die XKfz-Anträge an die zuständigen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet verteilt. Großkunden müssen sich dafür beim KBA registrieren und gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Status
Februar 2025
Die Erfüllung der Mindestsicherheitsanforderungen (MSA) des KBA stellen eine notwenige Voraussetzung für die Anbindung des Online-Dienstes dar. Um die Landkreise zu entlasten und die flächendeckende Anbindung des Online-Dienstes zu fördern, hat das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten ein Angebot zur finanziellen Unterstützung unterbreitet. Dieses Angebot umfasst die Migration in ein externes Rechenzentrum, dass die Mindestsicherungsanforderungen (MSA) erfüllt. Darüber hinaus konnte die Finanzierung der Ablösung eines sich mehrheitlich im Einsatz befindlichen Fachverfahrens gesichert werden, dessen Support 2027 ausläuft.

Neue Entwicklungen
Februar 2025
Fünf Landkreise haben bereits ihr Interesse für die Migration in externes Rechenzentrum sowie ein Fachverfahrenswechsel bekundet. Der Burgendlandkreis konnte als Pilotkommune für die Migration und den Fachverfahrenswechsel gewonnen werden - erste notwendige Schritte für die Migration konnten bereits unternommen werden.