iKfz Stufe 4
In Deutschland erhalten juristische Personen mit der Verordnung zur Änderung der FZV auf zwei Arten Zugang zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) (OZG-ID: 10743): Zum einen werden die dezentralen iKfz-Portale für juristische Personen geöffnet, die über die graphischen Benutzeroberflächen der dezentralen Portale analog zu den BürgerInnen Zulassungen, Ummeldungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen vornehmen können. Zum anderen wird für Unternehmen mit dem Geschäftsziel im Bereich Zulassungen (sog. Großkunden), welche eine hohe Anzahl von Vorgängen (Massenvorgänge) über eine XKfz-Schnittstelle bundesweit abwickeln, eine zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereitgestellt, welche die XKfz-Anträge an die zuständigen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet verteilt. Großkunden müssen sich dafür beim KBA registrieren und gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Status
Januar 2026
Um die Erfüllung der Mindestsicherheitsanforderungen (MSA) des KBA zu gewährleisten und die flächendeckende Anbindung des Online-Dienstes zu fördern hat das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten ein Angebot zur finanziellen Unterstützung für die Migration in ein externes Rechenzentrum sowie die Finanzierung der Ablösung eines sich mehrheitlich im Einsatz befindlichen Fachverfahrens, dessen Support 2027 gesichert.
Neue Entwicklungen
Januar 2026
Drei neue Anbindungen konnten erfolgreich umgesetzt werden. Die Landkreise Mansfeld-Südharz sowie die Landeshauptstadt Magdeburg bieten den Online-Dienst nun produktiv an, sodass Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vollständig digital abwickeln können. Der Burgenlandkreis konnte als Pilotkommune das Migrationsangebot sowie die Anbindung mit Direktintegration in das Fachverfahren erfolgreich umsetzen.

