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Verpflichtungserklärung
(OZG-ID 10273)

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann die Verpflichtungsgeberin oder der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt eines Drittstaatsangehörigen absichern. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht dem Drittstaatsangehörigen so den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. eines Schengenvisums. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbaren Verpflichtungen der Verpflichtungsgeberin oder des Verpflichtungsgebers gegenüber dem Drittstaatsangehörigen. Stattdessen eröffnet die Verpflichtungserklärung staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt der Ausländerin oder des Ausländers aufgewendet werden müssen, bspw. für die Versorgung mit Wohnraum sowie die Versorgung im Krankheitsfalle oder bei Pflegebedürftigkeit. 
 

Status
April 2026
Der bereitgestellte Online-Dienst zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ermöglicht entweder die direkte digitale Abgabe oder die digitale Vorbereitung zur späteren Einreichung im Rahmen eines Behördentermins. Die jeweilige Nutzungsform hängt davon ab, ob eine elektronische Authentifizierung über ein Nutzerkonto erfolgt. Bei erfolgreicher Authentifizierung kann die Verpflichtungserklärung vollständig online übermittelt werden. Andernfalls dient der Dienst der strukturierten Vorbereitung des Vorgangs.

Neue Entwicklungen
April 2026
Das Ministerium für Inneres und Sport hat den Vertrag zur Beauftragung der KITU zur Schnittstellenanbindung an die jeweiligen Fachverfahren gezeichnet. Die KITU hat bereits Verträge mit allen relevanten Fachverfahrensherstellern geschlossen. Somit können Behörden bereits jetzt die entsprechenden Schnittstellenlizenzen kostenfrei über die Fachverfahrenshersteller beziehen. Voraussetzung für die Schnittstellenanbindung durch die KITU sind EVB-IT-Überlassungsverträge. Diese müssen zwischen jeder Ausländerbehörde und der KITU geschlossen werden.

Bis zum 23. April haben anbindungsinteressierte Behörden die Möglichkeit, an der Abfrage zur begleitenden Anbindungssprechstunde an den Online-Dienst teilzunehmen. Die Umfrage wurde durch das Landesverwaltungsamt an alle Ausländerbehörden übermittelt.