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Verpflichtungserklärung
(OZG-ID 10273)

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann die Verpflichtungsgeberin oder der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt eines Drittstaatsangehörigen absichern. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht dem Drittstaatsangehörigen so den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. eines Schengenvisums. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbaren Verpflichtungen der Verpflichtungsgeberin oder des Verpflichtungsgebers gegenüber dem Drittstaatsangehörigen. Stattdessen eröffnet die Verpflichtungserklärung staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt der Ausländerin oder des Ausländers aufgewendet werden müssen, bspw. für die Versorgung mit Wohnraum sowie die Versorgung im Krankheitsfalle oder bei Pflegebedürftigkeit. 
 

Status
Dezember 2025
Der bereitgestellte Online-Dienst zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ermöglicht entweder die direkte digitale Abgabe oder die digitale Vorbereitung zur späteren Einreichung im Rahmen eines Behördentermins. Die jeweilige Nutzungsform hängt davon ab, ob eine elektronische Authentifizierung über ein Nutzerkonto erfolgt. Bei erfolgreicher Authentifizierung kann die Verpflichtungserklärung vollständig online übermittelt werden; andernfalls dient der Dienst der strukturierten Vorbereitung des Vorgangs.

Neue Entwicklungen
Dezember 2025
Das Ministerium für Inneres und Sport hat den Vertrag zur Beauftragung der KITU zur Schnittstellenanbindung der jeweiligen Fachverfahren gezeichnet. Die KITU kommt zeitnah auf die Behörden zur Finanzabwicklung der einmaligen Fachverfahrensanbindung an den Online-Dienst zu.
Alle Ausländerbehörden werden gebeten die Leistungen und den Online-Dienst im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt zu verknüpfen. Hierzu wurden Ihnen Handreichungen erstellt, welche Sie in Kürze über den eGovernment-Marktplatz unter folgendem Link beziehen können. Bei Fragen und Anmerkungen können Sie sich jederzeit an die Landesredaktion (FIM-Landesredaktion(at)mi.sachsen-anhalt.de) wenden.