Verpflichtungserklärung
(OZG-ID 10273)
Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann die Verpflichtungsgeberin oder der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt eines Drittstaatsangehörigen absichern. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht dem Drittstaatsangehörigen so den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. eines Schengenvisums. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbaren Verpflichtungen der Verpflichtungsgeberin oder des Verpflichtungsgebers gegenüber dem Drittstaatsangehörigen. Stattdessen eröffnet die Verpflichtungserklärung staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt der Ausländerin oder des Ausländers aufgewendet werden müssen, bspw. für die Versorgung mit Wohnraum sowie die Versorgung im Krankheitsfalle oder bei Pflegebedürftigkeit.
Status/Neue Entwicklungen
September 2025
Der Onlinedienst ist bereits in 4 Landkreisen verfügbar und soll in weiteren 7 Landkreisen und 2 kreisfreien Städten angebunden werden. Die neue Antragsstrecke „Aufenthalt aus humanitären Gründen“ ist jetzt auch anbindungsbereit. Die Kosten des OD für Anbindung und Betrieb sowie für die erstmalige und einmalige Bereitstellung der Schnittstelle an die kommunalen Fachverfahren Axians Infoma-ALW-Systems; Beister-Stranger, HSH-AUSO/VOIS-ADVIS, Kommunix-VISITVIS inklusive Softwarewartung für 12 Monate werden voraussichtlich bis zum 31.12.2026 durch das Land Sachsen-Anhalt getragen.