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Breitband-Portal – Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG
(OZG-ID 10725)

Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz bildet die Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1-3, 6-8 Telekommunikationsgesetz (TKG) digital ab. Das „Breitband-Portal“ ermöglicht die digitale, medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung von Verwaltungsleistungen gemäß § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG. Auf Basis dieser als „Software-as-a-Service“-Anwendung (SaaS) bereitgestellten IT-Lösung werden Nutzerinnen und Nutzer sowohl im Rahmen der Antragstellung (auf Seiten der TK-Unternehmen) als auch im Prozess der Zustimmung (auf Seiten der Wegebaulastträger) Schritt für Schritt durch die Beantragung und Bescheidung der Verwaltungsleistung geführt. Rückfragen, Änderungen und die gesamte Kommunikation werden digital und medienbruchfrei über das Portal gesteuert.
 

Status
März 2025
Das Interesse zur Nachnutzung des Dienstes wurde bekundet. Der Prozess zur Zeichnung des Nachnutzungsvertrags ist von Seiten Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Durch das Referat 46, die ekom21 sowie anzubindenden Behörden auf Landesebene, Kreis und kommunaler Ebene wurde entschieden einen Schrittweisen Rollout vorzunehmen.

Neue Entwicklungen
März 2025
Nachdem die Stadt Burg die Pilotierung des Dienstes erfolgreich abschließen konnte und bereits 44 Anträge eingegangen sind, wird die Nutzung des Portals positiv bewertet. Die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) befindet sich in der Pilotierungsphase, um die Eignung des Einsatzes auf Landesebene abschließend zu bewerten. Erste Konfigurationen konnten bereits abgeschlossen werden. Zusätzlich haben gemeinsam mit dem Landkreis Jerichower sowie der ekom21 Gespräche zur Anforderungserhebung stattgefunden. Um den Dienst weiter auszubauen und die Anforderungen auf Anwenderebene zu konsolidieren, wurden Expertengremien eingerichtet. Für das Land Sachsen-Anhalt beteiligen sich daran die Stadt Burg sowie die LSBB.