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Eheschließung

Personen, die heiraten möchten, reichen einen Antrag auf Eheschließung beim Standesamt ein. Das Standesamt überprüft die Ehefähigkeit der Antragsteller und prüft, ob es Hindernisse oder Verbote für die Eheschließung gibt. Falls alles in Ordnung ist, wird die Ehe von der Standesbehörde geschlossen und im Eheregister vermerkt. Das zuständige Standesamt stellt daraufhin eine Eheurkunde aus, die Informationen über Familiennamen, Ehenamen sowie den Status der Ehe (bestehend oder aufgelöst) enthält. Es ist auch möglich, nach der Eheschließung eine Eheurkunde zu beantragen, beispielsweise um den Familienstand für Behörden oder einen Rentenantrag nachzuweisen.

Status
März 2024
Die Leistungen des Online-Dienstes werden den mitnutzenden Ländern in zwei Paketen angeboten: „Basispaket Ehe-EfA“ und „Gesamtpaket Ehe-EfA“. Das Land Sachsen-Anhalt wird das „Gesamtpaket Ehe-EfA“ nachnutzen. Neben den Leistungen „Anmeldung Eheschließung, „Voranmeldung Eheschließung“ und „Beantragung Ehefähigkeitszeugnis“ beinhaltet das „Gesamtpaket Ehe-EfA“ noch die Leistungen der Urkundenbestellung und die Nachbeurkundung der Eheschließung.

Neue Entwicklungen
März 2024
Aktuell befindet sich Sachsen-Anhalt im Flächenrollout. Der aktuelle Status zum Flächenrollout ist dem Punkt „Organisatorisches“ zu entnehmen. Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Nachnutzungsverträge gezeichnet. Die zentrale Finanzierung des Online-Dienstes wurde sichergestellt.