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Eheschließung

Personen, die heiraten möchten, reichen einen Antrag auf Eheschließung beim Standesamt ein. Das Standesamt überprüft die Ehefähigkeit der Antragsteller und prüft, ob es Hindernisse oder Verbote für die Eheschließung gibt. Falls alles in Ordnung ist, wird die Ehe von der Standesbehörde geschlossen und im Eheregister vermerkt. Das zuständige Standesamt stellt daraufhin eine Eheurkunde aus, die Informationen über Familiennamen, Ehenamen sowie den Status der Ehe (bestehend oder aufgelöst) enthält. Es ist auch möglich, nach der Eheschließung eine Eheurkunde zu beantragen, beispielsweise um den Familienstand für Behörden oder einen Rentenantrag nachzuweisen.

Status
Juni 2026
Die Leistungen des Online-Dienstes werden den mitnutzenden Ländern in zwei Paketen angeboten: „Basispaket Ehe-EfA“ und „Gesamtpaket Ehe-EfA“.
Das Land Sachsen-Anhalt wird das „Gesamtpaket Ehe-EfA“ nachnutzen.
Neben den Leistungen „Anmeldung Eheschließung, „Voranmeldung Eheschließung“ und „Beantragung Ehefähigkeitszeugnis“ beinhaltet das „Gesamtpaket Ehe-EfA“ noch die Leistungen der Urkundenbestellung und die Nachbeurkundung der Eheschließung.

Neue Entwicklungen
Juni 2026
Das Land Sachsen-Anhalt befindet sich mit über 70 Standesämtern im Flächen-Roll-In.
Die automatisierte Übertragung der Antragsanhänge in die Fachanwendung ist derzeit technisch noch nicht möglich, soll jedoch bis Mitte des Jahres realisiert werden.
Die Landingpage „ehe-digital.de“, welche es Nutzerinnen und Nutzern erlaubt zu prüfen, ob sie die jeweilige Online Leistung nutzen können und auf das jeweilige Standesamt (Zuständigkeitsfinder) verlinken, wurde fertiggestellt und kann von Standesämtern/ Kommunen in die Webpräsenz eingebunden werden. Die Prüfung einer Antragsberechtigung soll für Zeitersparnisse und Verminderungen von Rückfragen in den Standesämtern sorgen.
Der Turnus der regelmäßigen Anbindungssprechstunden verlagert sich ab dem 29.04 von drei auf sechs Wochen.