Eheschließung
Personen, die heiraten möchten, reichen einen Antrag auf Eheschließung beim Standesamt ein. Das Standesamt überprüft die Ehefähigkeit der Antragsteller und prüft, ob es Hindernisse oder Verbote für die Eheschließung gibt. Falls alles in Ordnung ist, wird die Ehe von der Standesbehörde geschlossen und im Eheregister vermerkt. Das zuständige Standesamt stellt daraufhin eine Eheurkunde aus, die Informationen über Familiennamen, Ehenamen sowie den Status der Ehe (bestehend oder aufgelöst) enthält. Es ist auch möglich, nach der Eheschließung eine Eheurkunde zu beantragen, beispielsweise um den Familienstand für Behörden oder einen Rentenantrag nachzuweisen.
Status
Juli 2024
Die Leistungen des Online-Dienstes werden den mitnutzenden Ländern in zwei Paketen angeboten: „Basispaket Ehe-EfA“ und „Gesamtpaket Ehe-EfA“. Das Land Sachsen-Anhalt wird das „Gesamtpaket Ehe-EfA“ nachnutzen. Neben den Leistungen „Anmeldung Eheschließung, „Voranmeldung Eheschließung“ und „Beantragung Ehefähigkeitszeugnis“ beinhaltet das „Gesamtpaket Ehe-EfA“ noch die Leistungen der Urkundenbestellung und die Nachbeurkundung der Eheschließung.
Neue Entwicklungen
Juli 2024
Gemeinsam mit dem Roll-Out-Team der eKom21 können Anbindungssprechstunden im 2-Wochen-Rhythmus ab dem 12.06.2024 (14.00-14.30 Uhr) für alle sich in der Anbindung befindlichen Standesämter angeboten werden. Die Einladung hierzu erhalten Sie zeitnah vor dem Termin. Zusätzlich hat sich das Betriebsteam Bremen dazu bereit erklärt eine erneute Informationsveranstaltung zu „Ehe Online“ am 19.06.2024 (10.00-11.00 Uhr) für alle bisher noch nicht im Anbindungsprozess befindlichen Standesämter durchzuführen. Die Einladung hierzu erhalten die betroffenen Standesämter zeitnah vor dem Termin.