Eheschließung
Personen, die heiraten möchten, reichen einen Antrag auf Eheschließung beim Standesamt ein. Das Standesamt überprüft die Ehefähigkeit der Antragsteller und prüft, ob es Hindernisse oder Verbote für die Eheschließung gibt. Falls alles in Ordnung ist, wird die Ehe von der Standesbehörde geschlossen und im Eheregister vermerkt. Das zuständige Standesamt stellt daraufhin eine Eheurkunde aus, die Informationen über Familiennamen, Ehenamen sowie den Status der Ehe (bestehend oder aufgelöst) enthält. Es ist auch möglich, nach der Eheschließung eine Eheurkunde zu beantragen, beispielsweise um den Familienstand für Behörden oder einen Rentenantrag nachzuweisen.
Status
Dezember 2025
Die Leistungen des Online-Dienstes werden den mitnutzenden Ländern in zwei Paketen angeboten: „Basispaket Ehe-EfA“ und „Gesamtpaket Ehe-EfA“. Das Land Sachsen-Anhalt wird das „Gesamtpaket Ehe-EfA“ nachnutzen. Neben den Leistungen „Anmeldung Eheschließung, „Voranmeldung Eheschließung“ und „Beantragung Ehefähigkeitszeugnis“ beinhaltet das „Gesamtpaket Ehe-EfA“ noch die Leistungen der Urkundenbestellung und die Nachbeurkundung der Eheschließung.
Neue Entwicklungen
Dezember 2025
Das Land Sachsen-Anhalt befindet sich mit über 90 Standesämtern im Flächen-Roll-In. Im Rahmen der Anbindung von EfA-Onlinediensten, die ein elektronisches Bezahlverfahren anbieten, unterstützt das Land Sachsen-Anhalt seine Behörden durch Bereitstellung einer Bezahlplattform auf technischer Basis der ePayLSA. Zur risikoarmen Erprobung der Bezahldaten wird derzeit eine gesonderte Testumgebung durch Online-Dienst-Bereitsteller konzipiert.





