Wohngeld
Die Verwaltungsleistung Wohngeld hilft einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Der Online-Dienst Wohngeld bietet die Möglichkeit der vollständig digitalen Antragstellung optional mittels Authentifizierung durch den elektronischen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel über die Ausweis2App an. Des Weiteren bietet er die Möglichkeit, alle notwendigen Nachweise in Oktober 2022 S. 2 von 3 elektronischer Form hochzuladen. Die Antragsbearbeitung kann unterbrochen werden, der bisherige Bearbeitungsstand wird zwischengespeichert (geplant 14 Tage).
Status
September 2024
Die Leistungen des Online-Dienstes umfassen die 8 Antragsarten „Mietzuschuss“ Erstantrag, Weiterleistungsantrag, Erhöhungsantrag und Änderungsmitteilung, sowie „Lastenzuschuss“ Erstantrag, Weiterleistungsantrag, Erhöhungsantrag und Änderungsmitteilung. Für den Mietzuschuss Erstantrag wurde die Schnittstelle vom Online-Dienst in das DiWo-Fachverfahren bereits umgesetzt. Schnittstellen für die anderen Antragsarten sind in Arbeit.
Neue Entwicklungen
September 2024
In mittlerweile zehn Wohngeldbehörden wurde der Erstantrag auf Mietzuschuss samt Schnittstelle
zum DiWo-Fachverfahren produktiv gesetzt. Mehr als 100 Anträge wurden erfolgreich gestellt und
bearbeitet. Der Roll-Out für den Mietzuschuss Erstantrag in den restlichen 23 Wohngeldbehörden
ist in vollem Gange.