Wohngeld
Die Verwaltungsleistung Wohngeld hilft einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Der Online-Dienst Wohngeld bietet die Möglichkeit der vollständig digitalen Antragstellung optional mittels Authentifizierung durch den elektronischen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel über die Ausweis2App an. Des Weiteren bietet er die Möglichkeit, alle notwendigen Nachweise in elektronischer Form hochzuladen. Die Antragsbearbeitung kann unterbrochen werden, der bisherige Bearbeitungsstand wird zwischengespeichert (geplant 14 Tage).
Status
Mai 2026
Die Leistungen des Online-Dienstes umfassen die 8 Antragsarten „Mietzuschuss“ Erstantrag, Weiterleistungsantrag, Erhöhungsantrag und Änderungsmitteilung, sowie „Lastenzuschuss“ Erstantrag, Weiterleistungsantrag, Erhöhungsantrag und Änderungsmitteilung. Für den Mietzuschuss Erstantrag, Lastenzuschuss Erstantrag und Mietzuschuss Weiterleistungsantrag wurden die Schnittstellen vom Online-Dienst in das DiWo-Fachverfahren bereits umgesetzt. Schnittstellen für die anderen Antragsarten sind in Arbeit.
Neue Entwicklungen
Mai 2026
Mittlerweile wurden der Erstantrag auf Mietzuschuss und der Erstantrag auf Lastenzuschuss samt Schnittstelle zum DiWo-Fachverfahren in allen Wohngeldbehörden in Sachsen-Anhalt produktiv gesetzt. Mehr als 1000 Anträge wurden erfolgreich gestellt und bearbeitet. Der Roll-Out des Mietzuschuss Weiterleistungsantrags ist auch bereits fast abgeschlossen mit 32 von 33 produktiv angebundenen Wohngeldbehörden.

