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Verfügbare Basisdienste

Das Land Sachsen-​Anhalt stellt zur Schaffung einer gemeinsamen Kommunikationsstruktur gemäß § 17 des E-​Government-Gesetzes Sachsen-​Anhalt (EGovG LSA) verschiedene E-​Government Angebote (Basisdienste) zur Verfügung. Die entscheidende Rolle für die erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) spielen dabei die Basisdienste (weitere Basisdienste sind im § 17 EGovG LSA aufgeführt).

Der eGovernment-​Marktplatz des Landes Sachsen-​Anhalt bietet den Landesbehörden und Kommunen entwickelte Basisdienste zur Nachnutzung an.

https://marktplatz.sachsen-anhalt.de/Basisdienste/

Weitere Basisdienste des Landes

ARIS4FIM, ARIS4OZG und ARIS4GPM
Mit ARIS4FIM, ARIS4OZG und ARIS4GPM stehen drei Basisdienste für die Prozess- und Datenfeldmodellierung zur Verfügung, welche für die Umsetzung des OZG genutzt werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der FIM-Landesredaktion unter FIM-Landesredaktion(at)mi.sachsen-anhalt.de.

DVDV
Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist ein vertrauenswürdiges Verzeichnis der technischen Verbindungsdaten von Kommunikationspartner im Rahmen von digitalen Verwaltungsleistungen und E-​Government. Der nicht-​öffentliche Dienst stellt Verbindungsparameter für die rechtssichere elektronische Kommunikation von und mit Behörden bereit. Er verbindet alle föderalen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) untereinander. Zudem werden mit Hilfe des DVDV Onlineportale im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) angebunden. Die Abfrage der Verbindungsdaten erfolgt über die Fachverfahren der Kommunikationspartner. Das DVDV wird demnach nicht von natürlichen Personen genutzt, stattdessen findet eine Maschine-​zu-Maschine-Kommunikation statt. Weitere Informationen zum DVDV sind verfügbar unter: DVDV | FITKO.

FIT-​Connect
FIT-​Connect ist eine Basisinfrastruktur-​Komponente der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland. FIT-​Connect wird im Auftrag des IT-​Planungsrats von der Föderalen IT-​Kooperation (FITKO) entwickelt und betrieben. FIT-​Connect stellt eine IT-​Infrastruktur bereit, die das digitale Beantragen von Verwaltungsleistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wesentlich erleichtert. FIT-​Connect wurde insbesondere konzipiert für die föderale Nachnutzung zentraler Online-​Dienste (Einer-​für-Alle-, kurz EfA- Dienste). Dadurch trägt FIT-​Connect wesentlich zur schnelleren Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bei.
Weitere Information über den Nutzen, die Anwendungsmöglichkeiten und den Leistungsumfang von FIT-​Connect finden Sie unter: Einführung in FIT-​Connect | FIT-​Connect (fitko.de) und in der Checkliste unter https://docs.fitko.de/fit-connect/assets/files/FIT-Connect_Checkliste_Behoerden-2184f914f0a48f6a8772bddf31fe1909.pdf.

Online-​Sicherheitsprüfung (OSiP)
In vielen Bereichen verlangt der Gesetzgeber aus Sicherheitsgründen von den Behörden personenbezogene Zuverlässigkeits-​ und Sicherheitsüberprüfungen, z. B. bei Einbürgerung oder Waffenerwerb. Dank der Online-​Sicherheitsprüfung (OSiP) können diese Überprüfungen weitestgehend medienbruchfrei durchgeführt und dabei die betroffenen Stakeholder (Genehmigungsbehörden, Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen, Sicherheitsbehörden, Register) in einen gemeinsamen Workflow integriert werden. Weitere Informationen finden Sie unter: OSiP | FITKO

Portalverbund Online-​Gateway (PVOG)
Das Portalverbund Online-​Gateway (PVOG) verknüpft die Verwaltungsportale des Bundes und der Länder und ermöglicht einen einfachen und maschinenlesbaren Zugang zu Zuständigkeitsinformationen aller Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen). Über das PVOG sind in den verknüpften Portalen die Daten aller teilnehmenden Portale verfügbar, so dass Bürger und Bürgerinnen bundesweit alle Online-​Verwaltungsleistungen erreichen können. Das PVOG bietet diese Daten über verschiedene für Mensch oder Maschine ausgelegte Schnittstellen an. Weitere Informationen zum Produkt finden sich PVOG | FITKO.

Postfach (elektronische Postfächer)
Zu jedem Nutzerkonto gehört ein Postfach, welches automatisch bei der Registrierung des Nutzerkontos angelegt wird, damit eine sichere Kommunikation mit der Verwaltung erfolgen kann. Die Verwaltung kann in das Postfach Statusinformationen zum Antrag einstellen, oder ggf. um die Einreichung von weiteren Unterlagen bitten. Über eine E-​Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte E-​Mailadresse wird über den Eingang einer Postfachnachricht informiert.

Nutzerkonto
Das Nutzerkonto ist eine zentrale Identifizierungskomponente, bei der sich Nutzerinnen und Nutzer bei der Beantragung von Online-​Diensten (Online-​Verwaltungsleistungen) identifizieren und authentifizieren können.

Grundsätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, andere Organisationen und Behörden ein Nutzerkonto mit Benutzernamen und Passwort angelegen. Die Registrierung für ein Nutzerkonto ist freiwillig und kostenfrei. Kosten oder Gebühren können jedoch bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen, wie auch bei herkömmlichen Verwaltungsprozessen entstehen. Im jeweiligen Online-​​Dienst wird darauf hingewiesen, ob Kosten oder Gebühren anfallen. Für bestimmte Online-​​Dienste mit einer besonderen Sicherheitsstufe kann eine besondere Authentifizierung notwendig werden.

Für Bürgerinnen und Bürgern steht das Nutzerkonto des Bundes - die BundID - zur Verfügung. Mit der BundID können Online-​Verwaltungsleistungen einfach und sicher beantragt werden. Mittels der BundID ist es möglich, unterschiedliche Sicherheitsstufen bei der Beantragung von Online-​Verwaltungsdiensten abzubilden.
 
Für Unternehmen und andere Organisationen steht derzeit das Servicekonto Business zur Verfügung, welches im Vergleich zu dem Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Funktionen bietet und von beliebig vielen Beschäftigten genutzt werden kann. Die Registrierung am Servicekonto Business erfolgt mit Benutzername und Passwort. 

Für Unternehmen, andere Organisationen steht das Servicekonto Business zur Verfügung, welches im Vergleich zu dem Servicekonto für Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Funktionen bietet und von beliebig vielen Beschätigten genutzt werden kann. Die Registrierung am Servicekonto Business erfolgt mit Benutzername und Passwort.

Vorankündigung zum Einheitlichen Unternehmenskonto 
Gemäß § 3 Abs. 3 sowie Abs. 4 Nr. 2 OZG wird das einheitliche Organisationskonto sowohl für Behörden als auch Unternehmen obligatorisch. 
Das bundesweit Einheitliche Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto) bietet die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu nutzen. Es stellt das bundesweit einheitliche Nutzerkonto für Unternehmen dar und ist darauf ausgelegt, dass es für alle Bereiche im Umfeld der öffentlichen Verwaltung genutzt werden kann. Mein Unternehmenskonto ist ein zentraler Authentifizierungs-​ und Identifizierungsdienst und bietet u. a. auch ein Postfach für die Kommunikation mit verschiedensten Behörden. Das Einheitliche Unternehmenskonto wird im Jahr 2024 in das Serviceportal Sachsen-​Anhalt integriert und das Servicekonto Business ablösen. 

Ein Nutzerkonto können Sie hier registrieren: 
zur Registrierung

Die Anbindung der BundID kann über den sogenannten Brückenkopf des Servicekonto Sachsen-​Anhalt vorgenommen werden. Weitere Details unter dem Produkt Servicekonto Sachsen-​Anhalt.