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Im Januar 2023 informierte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) darüber, dass der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes vorgelegt wurde. Der Entwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Verbändestellungnahmen wurden angefordert. Zur Kurzmeldung des BMI vom 31.01.2023

Was ist das OZG?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten und ihre Verwaltungsportale miteinander zu verknüpfen. Das Bundesinnenministerium hat dafür in seiner OZG-Informationsplattform etwa 575 Verwaltungsleistungen identifiziert.

Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen dann das Ausfüllen, Ausdrucken und das Versenden der Anträge per Post mehr und mehr der Vergangenheit angehören. Sie können vieles dann jederzeit online erledigen und sind nicht mehr an die Öffnungszeiten der Verwaltung gebunden.

hier zum Onlinezugangsgesetz (OZG) (HTML), als Download (PDF)

Wie soll das OZG umgesetzt werden?

Um die Vielzahl der verpflichtend zu digitalisierenden Antragsverfahren umzusetzen, arbeiten Bund, Länder und Kommunen arbeitsteilig zusammen. Nach dem Motto „Einer-für-alle“ sollen dabei Online-Dienste möglichst nur einmal entwickelt und idealerweise deutschlandweit genutzt werden.

Sachsen-Anhalt hat die Federführung für das Themenfeld Bildung übernommen. Ob BAföG, Hortantrag, Einschulung, Studienplatzvergabe oder Bildungsgutschein – hier gilt es für insgesamt 29 Leistungsbündel Online-Dienste zu entwickeln, die dann auch allen anderen Bundesländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Das Besondere am OZG ist, dass erstmals in der Verwaltung der Nutzer im Fokus steht. In allen Arbeitsgruppen sind Bürger bzw. Unternehmen beteiligt, es finden schon während der Entwicklung regelmäßige Nutzertests statt. Dadurch bietet das Gesetz die große Chance, Verwaltungsabläufe zu optimieren, Formulare zu vereinfachen und die Verwaltung bürgerfreundlich zu machen.

hier zu den OZG-Themenfeldern