"Anzeigen nach Trinkwasserverordnung" im Gesundheitsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld seit Oktober online möglich
Seit Oktober 2024 können Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Anzeigen gemäß der Trinkwasserverordnung bequem online unter folgendem Link https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/themen-fachbereich-gesundheit.html einreichen. Ein Service des Fachbereiches Gesundheit in Anhalt-Bitterfeld. Weitere Kommunen sind bereits in der Anbindung: Halle (Saale), Saalekreis, Stendal, Mansfeld-Südharz.
Beschreibung des Online-Dienstes „Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen“ (OZG-ID 10486):
Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Regelmäßige Untersuchungen von Trinkwasser stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzen die Untersuchungen der Wasserversorgungsunternehmen. Darüber hinaus werden die Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert. Dazu bestehen Prüfungs- und Anzeigepflichten. Informationen erteilen das jeweils zuständige Gesundheitsamt, Wasserversorgungsunternehmen, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches sowie das Umweltbundesamt.
In diesem Onlinedienst können die Arten von Wasserversorgungsanlagen angezeitg werden:
- Zentrale Wasserversorgungsanlage
- Dezentrale Wasserversorgungsanlage
- Eigenwasserversorgungsanlage
- Mobile Wasserversorgungsanlage
- Gebäudewasserversorgungsanlage
- Zeitweilige Wasserversorgungsanlage
Dieser Service wird demnächst auch auf dem eGovernment-Marktplatz verfügbar sein.