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Tätigkeitsanzeige und -erlaubnis
(OZG-ID 10293)

Tätigkeiten mit bestimmten Merkmalen bzw. möglichen Auswirkungen für die Öffentlichkeit oder betroffene Arbeitnehmende bedürfen einer Tätigkeitsanzeige bzw. -erlaubnis. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten mit Krankheitserregern, biologischen Arbeitsstoffen sowie Gefahrstoffen. Eine Anzeige ist u. a. weiterhin notwendig für das Verbringen von Waffen und Munition, den Betrieb von Schießstätten, die gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung und die Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen. Die OZG-Leistung ist Bestandteil des Leistungspakets zur Wirtschaftsserviceportal NRW (WSP.NRW).
 

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15.11.2024
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