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Leistungen vom föderalen Interesse

Leistungen von föderalem Interesse sind Verwaltungsleistungen, die wie Fokusleistungen besonders häufig von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen nachgefragt werden und deren flächendeckender Einsatz von hohem Interesse ist. Der IT-PLR hat in seinem Beschluss 2023-43 die Absicht erklärt ab dem Jahr 2025 fortfolgende weitere EfA-Verfahren in die gemeinsame Finanzierung mit aufzunehmen, um deren Umsetzung zu forcieren. Die AL-Runde des IT-Planungsrates hat mit Beschluss 2023-23 aktuell sieben Leistungen von föderalem Interesse definiert. 

Die nachfolgende Übersicht ist dynamisch und bietet Ihnen einen Blick auf die sieben Leistungen mit jeweils einem Statusbericht. Der Statusbericht liefert die aktuellen Projektinformationen zum Status, neue Entwicklungen, IT-Sicherheit und Datenschutz sowie zu den technischen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Dimensionen. Zudem werden Termine und weitere Informationen eines Online-Dienstes bekannt gegeben und auch dargestellt, wo der Online-Dienst verfügbar ist, das Rollout geplant ist und die Mitnutzung bekundet wurde. Die Fragen zur Nachnutzung einer Leistung von föderalem Interesse können so von allen Seiten betrachtet und entsprechend beantwortet werden.

Die nachfolgende Übersicht bietet Ihnen einen aktuellen Einblick in die Leistungen vom föderalen Interesse, die einen Statusbericht haben und die noch keinen Statusbericht haben.

Leistung mit einem Statusbericht sind:

Leistung noch ohne Statusbericht:

EfA-Projekte in zentraler Koordinierung des Landes

Die nachfolgende Übersicht bietet Ihnen einen aktuellen Einblick in die EfA-Projekte in zentraler Koordinierung des Landes, die einen Statusbericht haben und die noch keinen Statusbericht haben.

Projekt mit einem Statusbericht sind:

Projekte noch ohne Statusbericht:

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