Finanzielle Hilfen für Kinder von Alleinerziehenden: Online-Antrag „Unterhaltsvorschuss“ flächendeckend in Sachsen-Anhalt verfügbar
Der fokussierte Online-Dienst Unterhaltsvorschuss-Online (UVO) aus dem Themenfeld „Familie & Kind“, wurde unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt (siehe unter https://ozg.sachsen-anhalt.de/online-dienste/fokusleistungen/unterhaltsvorschuss-hb).
In allen Landkreisen und kreisfreien Städten von Sachsen-Anhalt kann der Online-Dienst „Unterhaltsvorschuss“ ab sofort digital genutzt werden. Elternteile können Anträge unkompliziert online stellen und von der effizienten Bearbeitung profitieren. In Sachsen-Anhalt sind die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte am Wohnort des Kindes für das Antrags-, Bewilligungs- und Zahlungsverfahren zuständig.
Nutzen Sie für die Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss den Online-Antrag über das Serviceportal "Unterhaltsvorschuss Online“: https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/
Link zum Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt: https://buerger.sachsen-anhalt.de
Beschreibung zur Fokusleistung "Unterhaltsvorschuss" (OZG-ID: 10035)
Der Online-Dienst Unterhaltsvorschuss Online (UVO) bietet den Nutzern eine volldigitale Abwicklung des Unterhaltsvorschuss-Erstantrags und auch der jährlichen Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen an, inkl. digitaler Signatur und dem Upload aller Nachweise. Die Eingabemasken erzwingen die Vollständigkeit der Daten und plausibilisieren diese, ohne die Nutzenden zu überfrachten – dank dynamischer Fragestellungen und Zwischenspeicherungsmöglichkeit. Die Unterhaltsvorschuss-Stelle empfängt den ausgefüllten digitalen Antrag automatisiert und medienbruchfrei in ihrem Fachverfahren über den Standard XFamilie. Für Unterhaltsvorschuss-Stellen ohne Fachverfahrensschnittstelle ist eine Zwischenlösung über den Erhalt eines PDF-Antrags verfügbar. Auch der Erhalt von Änderungsmitteilungen über UVO ist möglich.
Dieser Service wird demnächst auch im eGovernment-Marktplatz verfügbar sein.