"Anerkennung als Pharmaberater" jetzt digital beantragen!
Aus dem Online-Dienstepaket des Wirtschaftsserviceportals NRW ist in Sachsen-Anhalt als erster Online-Dienst die Anerkennung als Pharmaberater verfügbar. Die Beantragung der „Anerkennung als Pharmaberater“ kann somit auf digitalem Weg erfolgen.
Pharmazeutische Unternehmer oder Pharmazeutische Unternehmerinnen dürfen nach dem Arzneimittelrecht nur Personen mit entsprechender Sachkenntnis beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater und Pharmaberaterinnen).
Die Sachkenntnis besitzen
1. Apotheker und Apothekerinnen oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung,
2. Apothekerassistenten und Apothekerassistentinnen sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin,
3. Pharmareferenten und Pharmareferentinnen.
Das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der genannten Personen mindestens gleichwertig ist.