E-Rechnung
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG neu geregelt. Ab dem 01. Januar 2025 wird die sogenannte elektronische Rechnung – begleitet von Übergangsvorschriften – obligatorisch. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Welche Vorteile hat eine E-Rechnung für den Rechnungssteller?
- Vereinfachte Rechnungsstellung,
- Kürzere Durchlaufzeiten,
- Schnellere Bearbeitung und pünktliche Zahlung,
- Einsparpotenziale (Papier, Porto),
- Steigerung der Prozessqualität durch automatisierte Erstellungen und Validierung der Rechnungen,
- Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung
Welche Vorteile hat eine E-Rechnung für den Rechnungsempfänger?
- Optimierung der Rechnungsverarbeitung durch automatisiertes Einlesen der Rechnungsdaten,
- Steigerung der Datenqualität durch verringerte Fehleranfälligkeit,
- Einsparpotenziale in der Rechnungsverarbeitung,
- Ermöglichung einer dezentralen Rechnungsbearbeitung,
- Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsbearbeitung
Wie sieht eine E-Rechnung aus?
Eine elektronische Rechnung bildet Rechnungsinhalte, anders als Papierrechnung oder Bilddateien wie PDF in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz ab. Die Rechnungen müssen der Europäischen Norm EN 16931 bzw. dem daraus abgeleiteten Standard XRechnung entsprechen. XRechnung bezeichnet den Standard zur elektronischen Rechnungsstellern bei öffentlichen Auftraggebern und setzt die Richtlinie 2014/55/EU in Deutschland maßgeblich um. Der Standard XRechnung definiert die Art und technische Zusammensetzung der Rechnungsinformationen in einem XML-Datensatz. Dieser XML-Datensatz entspricht der elektronischen Rechnung. Der Standard ermöglicht den Empfang und die Weiterverarbeitung einer elektronischen Rechnung durch unterschiedliche Softwaresysteme und Fachverfahren.