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18. Türchen

OZG-Adventskalender 2024

Mehr Service für Bürgerinnen und Bürger: „Wohngeld Online“ jetzt in 25 von 33 Wohngeldbehörden verfügbar!
Seit heute können weitere Wohngeldbehörden in Sachsen-Anhalt ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, Wohngeldanträge digital einzureichen. Damit steht der Online-Dienst „Wohngeld Online“ jetzt in 25 von 33 Wohngeldbehörden zur Verfügung!

1.    Altmarkkreis Salzwedel
2.    Landkreis Anhalt-Bitterfeld
3.    Landkreis Börde
4.    Landkreis Burgenlandkreis
5.    Landkreis Harz
6.    Landkreis Jerichower Land
7.    Landkreis Stendal
8.    Landkreis Wittenberg
9.    Lutherstadt Eisleben
10.  Lutherstadt Wittenberg
11.  Salzlandkreis
12.  Stadt Aschersleben
13.  Stadt Bernburg
14.  Stadt Bitterfeld-Wolfen
15.  Stadt Burg
16.  Stadt Dessau-Roßlau
17.  Stadt Halberstadt
18.  Stadt Halle (Saale)
19.  Stadt Köthen
20.  Stadt Naumburg
21.  Stadt Salzwedel
22.  Stadt Stendal
23.  Stadt Weißenfels
24.  Stadt Wernigerode
25.  Stadt Zeitz

Welche Kommunen sind neu dabei?
Mit dem heutigen Livegang nutzen weitere 6 Behörden diesen modernen Service. Der Online-Antrag ist nun verfügbar in:

    •    Stadt Lutherstadt Eisleben
    •    Stadt Wernigerode
    •    Stadt Naumburg
    •    Stadt Salzwedel
    •    Landkreis Wittenberg
    •    Stadt Lutherstadt Wittenberg

Was bietet „Wohngeld Online“?
Der Online-Dienst deckt eine Vielzahl von Antragsarten ab:

    •    Erstantrag
    •    Weiterleistungsantrag
    •    Erhöhungsantrag
    •    Änderungsmitteilung
Jeweils für die Varianten Mietzuschuss und Lastenzuschuss.

Die Links zu den produktiven Online-Diensten sind:

Beschreibung zum Online-Dienst „Wohngeld“ zur EfA-Nachnutzung (OZG-ID 10092):
Die Verwaltungsleistung Wohngeld (Fokusleistung) hilft einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Der Online-​Dienst Wohngeld bietet die Möglichkeit der vollständig digitalen Antragstellung optional mittels Authentifizierung durch den elektronischen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel über die Ausweis2App an. Des Weiteren bietet er die Möglichkeit, alle notwendigen Nachweise in Oktober 2022 S. 2 von 3 elektronischer Form hochzuladen. Die Antragsbearbeitung kann unterbrochen werden, der bisherige Bearbeitungsstand wird zwischengespeichert (geplant 14 Tage).

Mehr erfahren und das Produkt „Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss)“ auf dem eGovernment-​Marktplatz nutzen:
https://marktplatz.sachsen-anhalt.de/Wohngeld-Mietzuschuss-Lastenzuschuss

Grußwort CIO des Landes Sachsen-Anhalt

Liebe OZG-Interessierte,

ich begrüße Sie auf der Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz (OZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Als ich im Jahr 2021 das "CIO-Amt" übernommen habe, wurde bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, wie wichtig die Digitalisierung und damit einhergehend der digitale Wandel aller Lebensbereiche geworden ist. Meine Motivation ist, den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben und allen Menschen zugänglich zu machen.

Ihr Bernd Schlömer
Staatssekretär im Ministerium Infrastruktur und Digitales und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO)