Das Einheitliche Organisationskonto
Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes wird das Einheitliche Organisationskonto obligatorisch. Das einheitliche Organisationskonto basiert auf der ELSTER-Technologie und wird gemeinschaftlich von Bayern und Bremen entwickelt. Es ermöglicht eine bundesweit einheitliche, sichere Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen im Rahmen des Portalverbundes auf dem Hin- und Rückkanal (Antragstellung und Bescheidübermittlung) und kann dabei auf die ELSTER-Datenbasis zurückgreifen. Das Einheitliche Organisationskonto besteht aus sechs aufeinander aufbauenden Modulen.
Für Sachsen-Anhalt bedeutet dies, dass das vorhandene Servicekonto Business für Organisationen durch das Einheitliche Organisationskonto abgelöst wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Namen einer Landes- oder Kommunalbehörde oder eines Landes- oder Kommunalbetriebes künftig mit dem Einheitlichen Organisationskonto Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen oder den Betrieb von Online-Diensten für eine Behörde verantworten, benötigen für diese Nutzung ELSTER-Organisationszertifikate (nachfolgend „Organisationszertifikat“ genannt). Diese sind nicht zu verwechseln mit den persönlichen ELSTER-Zertifikaten, welche im Rahmen der privaten Steuererklärung verwendet werden, funktionieren aber nach dem gleichen Prinzip der Authentifizierung mithilfe einer Zertifikatsdatei. Der Prozess der Beschaffung und Verwaltung der Organisationszertifikate muss künftig von jeder Behörde und jedem Landesbetrieb selbstständig und eigenverantwortlich durchgeführt werden.
Zur Unterstützung der Organisationen im Hinblick auf die Beschaffung und Verwaltung dieser ELSTER-Organisationszertifikate wird ein Leitfaden bereitgestellt. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier auf der OZG-Webseite.