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6. Türchen

OZG-Adventskalender 2024

Nachnutzbare Online-Services: Wahlhelfer werden & Briefwahl beantragen
 
Seit August 2024 stehen zwei wichtige Online-Dienste auf dem eGovernment-Marktplatz zur Nachnutzung zur Verfügung:

  • „Wahlhelfer werden“: Ein einfacher Weg für engagierte Bürgerinnen und Bürger, sich als Wahlhelfer zu melden.
  • „Briefwahl beantragen“: Ein effizienter Service, der es Wählern ermöglicht, ihre Briefwahlunterlagen digital zu beantragen.

Diese Online-Dienste sind sofort verfügbar und erleichtern Kommunen den digitalen Ausbau ihrer Wahlservices.

Jetzt auf dem Marktplatz anschauen und bestellen: https://marktplatz.sachsen-​​anhalt.de/

Grußwort CIO des Landes Sachsen-Anhalt

Liebe OZG-Interessierte,

ich begrüße Sie auf der Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz (OZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Als ich im Jahr 2021 das "CIO-Amt" übernommen habe, wurde bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, wie wichtig die Digitalisierung und damit einhergehend der digitale Wandel aller Lebensbereiche geworden ist. Meine Motivation ist, den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben und allen Menschen zugänglich zu machen.

Ihr Bernd Schlömer
Staatssekretär im Ministerium Infrastruktur und Digitales und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO)