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AdV-Geokodierungsdienst ist ab sofort im Rahmen von OZG-Umsetzung übergreifend nutzbar

Die AdV unterstützt aktiv die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) durch die Bereitstellung bundesweiter Geobasisdaten. Künftig kann der AdV-Geokodierungsdienst für Adressen und Geonamen unter Einsatz von UUIDs (Universally Unique Identifier) zwischen den Landesvermessungsverwaltungen, Behörden, Kommunen und deren Auftragnehmern weitergegeben werden.

Damit steht dieser Dienst nicht nur für die Erledigung öffentlicher Aufgaben landesintern zur Verfügung, sondern kann auch bundesweit für EfA- (Einer für Alle) und OZG-Leistungen, an denen weitere Länder und der Bund beteiligt sein können, genutzt werden.
Der AdV-Geokodierungsdienst ist gebührenfrei nutzbar.

Link zum eGovernment-Marktplatz Sachsen-Anhalt: https://marktplatz.sachsen-anhalt.de/Geokodierungsdienst

Grußwort CIO des Landes Sachsen-Anhalt

Liebe OZG-Interessierte,

ich begrüße Sie auf der Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz (OZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Als ich im Jahr 2021 das "CIO-Amt" übernommen habe, wurde bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, wie wichtig die Digitalisierung und damit einhergehend der digitale Wandel aller Lebensbereiche geworden ist. Meine Motivation ist, den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben und allen Menschen zugänglich zu machen.

Ihr Bernd Schlömer
Staatssekretär im Ministerium Infrastruktur und Digitales und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO)