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Basisdienste des Landes

Das Land Sachsen-Anhalt stellt zur Schaffung einer gemeinsamen Kommunikationsstruktur gemäß § 17 des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt (EGovG LSA) verschiedene E-Government Angebote (Basisdienste) zur Verfügbung. Verschiedene Basisdienste bietet Ihnen der eGovernment-​Marktplatz des Landes Sachsen-​Anhalt zur Nachnutzung an.

Die entscheidende Rolle für die erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) spielen dabei die Basisdienste (weitere Basisdienste sind im § 17 EGovG LSA aufgeführt):

ARIS4FIM, ARIS4OZG und ARIS4GPM

Mit ARIS4FIM, ARIS4OZG und ARIS4GPM stehen drei Basisdienste für die Prozess- und Datenfeldmodellierung zur Verfügung, welche für die Umsetzung des OZG genutzt werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der FIM-Landesredaktion unter FIM-Landesredaktion(at)mi.sachsen-anhalt.de.

Besonderes Behördenpostfach

Gemäß Runderlass "Sichere Übermittlungswege in der unmittelbaren Landesverwaltung im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden" sind Landesbehörden und Einrichtungen des Landes verpflichtet, einheitlich das besondere elektronische Behördenpostfach als sicheren Übermittlungsweg zu nutzen. 
Ein beBPo kann über den eGovernment-Marktplatz bestellt werden. 

Beteiligungsportal

Mit der Basiskomponente nach dem EGovG LSA werden die verwaltungsträgerübergreifende Kommunikation im Bereich E-Partizipation und internetgestützte Beteiligungsprozesse für Stellen der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung digital umgesetzt. Der einheitliche Basisdienst dient der elektronischen Durchführung formeller, rechtlich gebundener sowie informeller Beteiligungsverfahren mittels verschiedener Beteiligungsformate. Die Anwendung ist mandantenfähig und steht auf Landesebene allen Ressorts mit ihren nachgeordneten Bereichen sowie allen kommunalen Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt zur kostenfreien Nachnutzung zur Verfügung.
Seit dem 01.04.2024 können Sie auf das Beteiligungportal zugreifen.
Link zum Portal: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite

Bezahlfunktion (ePayLSA)

Der Basisdienst ePayment für Sachsen-Anhalt – im Folgenden „ePayLSA (ePayBL)“ genannt – ist eine Bezahlplattform für die standardisierte, automatisierte Verarbeitung von Zahlungsinformationen im Zusammenhang mit digitalen Verwaltungsleistungen auf Grundlage von ePayBL.

Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS)

Mit dem Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS LSA) existiert seit dem Jahr 2002 ein elektronischer Behördenwegweiser, der Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Informationen zur Erledigung von Verwaltungsleistungen bietet. Inhalte des BUS werden im Landesportal und auf den kommunalen Internetseiten angezeigt sowie vom Einheitlichen Ansprechpartner (EA) und den 115-Servicecentern zur Auskunftserteilung genutzt. Der BUS LSA ist somit die zentrale Wissensbasis zu Verwaltungsleistungen im Land. Der BUS LSA wird im Entwicklerverband „Linie6Plus“ der neun Bundesländer Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Saarland und Sachsen-Anhalt gemeinsam genutzt und weiterentwickelt. Dabei steht das “Plus” auch für die weitere inhaltliche Kooperation mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Saarland und Sachsen. Im Redaktionssystem des BUS LSA werden durch die FIM-Landesredaktion bundesrechtliche Inhalte – soweit verfügbar – aus dem Leistungskatalog der Verwaltung (LeiKa) bezogen und gegebenenfalls um landesspezifische Aspekte erweitert. Darüber hinaus werden auch auf Landesrecht beruhende Leistungen im BUS LSA gepflegt. Den Kommunen steht das Redaktionssystem des BUS LSA kostenfrei zur Verfügung. Die zuständigen Kommunalbehörden können sich den von der FIM-Landesredaktion bereitgestellten Leistungen organisatorisch zuordnen. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nicht nur Informationen, unter welchen Voraussetzungen sie eine Leistung in Anspruch nehmen können und welche Unterlagen sie dazu beibringen müssen, sondern erhalten gleichzeitig die Kontakt- und Adressdaten der zuständigen Behörde in ihrem Gebiet sowie Informationen zur Barrierefreiheit an diesen Adressen. Die Kommunen können zudem die von der FIM-Landesredaktion bereitgestellten Leistungstexte um ihre lokalen Besonderheiten ergänzen, z.B. bei kommunal unterschiedlichen Gebühren. Mit diesem Service profitieren die zuständigen Kommunalbehörden von bereits zentral erfassten Leistungsbeschreibungen und Online-Diensten. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen somit einen umfassenden Service - vor, während und nach dem Verwaltungsverfahren. Damit die Kommunalbehörden den BUS LSA erfolgreich einsetzen können, finden regelmäßig Anwenderschulungen und eine monatliche Sprechstunde statt. Der Service ist für sie kostenlos. Die Vorteile auf einen Blick: Nachnutzung qualitätsgesicherter Leistungsinformationen Ergänzung von organisatorischen Daten (z.B. Kontakt, Öffnungszeiten) Integration in die kommunalen Portale Registrierung und Nachnutzung von Online-Diensten Kostenfreie Schulungen und Sprechstunden für das Redaktionssystem des BUS LSA Gewährleistung der technologischen Anbindung an das SDG über den Portalverbund 
Weitere Informationen erhalten Sie bei der FIM-Landesredaktion unter FIM-Landesredaktion(at)mi.sachsen-anhalt.de.

DVDV

Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist ein vertrauenswürdiges Verzeichnis der technischen Verbindungsdaten von Kommunikationspartner im Rahmen von digitalen Verwaltungsleistungen und E-Government. Der nicht-öffentliche Dienst stellt Verbindungsparameter für die rechtssichere elektronische Kommunikation von und mit Behörden bereit. Er verbindet alle föderalen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) untereinander. Zudem werden mit Hilfe des DVDV Onlineportale im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) angebunden. Die Abfrage der Verbindungsdaten erfolgt über die Fachverfahren der Kommunikationspartner. Das DVDV wird demnach nicht von natürlichen Personen genutzt, stattdessen findet eine Maschine-zu-Maschine-Kommunikation statt. Weitere Informationen zum DVDV sind verfügbar unter: DVDV | FITKO.

FIT-Connect

FIT-Connect ist eine Basisinfrastruktur-Komponente der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland. FIT-Connect wird im Auftrag des IT-Planungsrats von der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) entwickelt und betrieben. FIT-Connect stellt eine IT-Infrastruktur bereit, die das digitale Beantragen von Verwaltungsleistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wesentlich erleichtert. FIT-Connect wurde insbesondere konzipiert für die föderale Nachnutzung zentraler Online-Dienste (Einer-für-Alle-, kurz EfA- Dienste). Dadurch trägt FIT-Connect wesentlich zur schnelleren Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bei.
Weitere Information über den Nutzen, die Anwendungsmöglichkeiten und den Leistungsumfang von FIT-Connect finden Sie unter: Einführung in FIT-Connect | FIT-Connect (fitko.de) und in der Checkliste unter https://docs.fitko.de/fit-connect/assets/files/FIT-Connect_Checkliste_Kommunen_2-bdc0ffc8ded805877fcbf196ad6f20cb.pdf

 

Geokodierungsdienst

Viele Verwaltungsleistungen (z. B. in Genehmigungsverfahren) haben einen Raumbezug. Der Raumbezug (die Georeferenzierung) ist den Verfahrensbeteiligten oftmals lediglich als Adressangabe (Straße und Hausnummer) oder sonstige Lagebeschreibung (Geonamen) bekannt. Mit dem Geokodierungsdienst können solchen mit Attributen beschriebenen Lagebezeichnungen die geografische Lage in Form von Koordinatenangaben zugeordnet werden. Des Weiteren wird durch die Verwendung des Geokodierungsdienstes als Ortssuchdienst in einer Kartenanwendung eine gezielte Suche ermöglicht.
Der Geokodierungsdienst der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern. Für die Verwendung als Basisdienst im Sinne des OZG und des § 17 EGovG LSA ist der Geokodierungsdienst kostenfrei nutzbar.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Geodatenportal (Geokodierungsdienst (sachsen-anhalt.de)) und beim LVermGeo (Kontakt (sachsen-anhalt.de)) direkt.

Governikus-Anwendungen

Die Anwendung Governikus ist eine Softwaresammlung, welche in drei Themenbereiche unterteilt ist.

Sichere Identitäten

  • ID Mercury: Server-Software, die als Gateway fungiert und Identitätsprovider und Authentifizierungsmöglichkeiten bündelt, so dass diese nicht einzeln an eine Infrastruktur angeschlossen werden müssen.
  • ID Panstar: Server-Software, die eine einfache und sichere Identifikation mittels der Online-Ausweisfunktion ermöglicht. ID Panstar ermöglicht auch die Identifizierung mittels anderer europäischer eID-Token, die gemäß eIDAS-Verordnung der Europäischen Kommission notifiziert sind.
  • ID Crucis: Server-Software, um einheitlich eine schriftformwahrende Zustimmung von einem oder mehreren Bürgern durch die Identifizierung mittels Online-Ausweis zu Anträgen zu erhalten.

Sichere Daten

  • DATA Boreum - Client-Software für das Signieren von Dokumenten und Daten mittels elektronischen Signaturen und Siegeln aller gängigen nationalen und internationalen (eIDAS) Signaturen und Siegeln und deren Validierung. Darüber hinaus können mit Governikus DATA Boreum beliebige Daten ver- und entschlüsselt werden (Zertifikat oder Passwort).
  • DATA Pluto - Server-Software, welche die Anbindung an Drittanbieter, sowie die Anbringung der Fernsignatur an die entsprechenden Anträge übernimmt.
  • DATA Deneb - Server-Software, welche Services zum Erstellen von elektronischen Signaturen und Siegeln gemäß eIDAS-Verordnung bietet.
  • DATA Varuna - Server-Software zu  Validierung digitaler Signaturen und digitaler Zertifikate sowie zur Ermittlung des rechtlichen Niveaus und des Typs von digitalen Signaturen auf der Basis von Vertrauenslisten gemäß den Anforderungen der eIDAS-Verordnung.
  • DATA Pavonis - Web-Oberfläche zur Validierung von elektronischen Signaturen und Zertifikaten mittels Zugriff auf den Certificate Validation Server (CVS) des Produkts DATA Varuna.

Sichere Kommunikation

  • COM Tauri - Server-Software, welche als OSCI-Intermediär für den rechtsverbindlichen und sicheren Datenaustausch mittels starker Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und elektronischer Signaturen fungiert. COM Tauri ist als Landesintermediär vorhanden und kann durch Behörden in Sachsen-Anhalt mitgenutzt werden.
  • COM Despina - Server-Software für die Kommunikation zwischen Fach- und Transportverfahren im Rahmen von XTA, unabhängig von den beim Transport verwendeten Kommunikationsprotokollen. COM Despina ist im Land Sachsen-Anhalt nicht im Einsatz. Der Einsatzzweck wird durch den Nachrichtenbroker abgedeckt.
  • COM Vibilia - Client-Software für das Senden und Empfangen von OSCI-Nachrichten in XÖV- und EGVP-Szenarien auf Basis des OSCI-Transportprotokolls.
  • MultiMessenger - Server-Software, die als Multikanalkommunikationsplattform alle in der öffentlichen Verwaltung relevanten Nachrichtentransportkanäle (EGVP, E-Mail, Peppol, ...) verarbeiten kann. Er kann daher als Schnittstelle im Kommunikationsprozess eingesetzt werden. Der GovernikusMultimessenger ist im Land Sachsen-Anhalt im Betrieb. Der Anschluss im konkreten Anwendungsfall geschieht im Rahmen eines virtuellen Postfachs.

Die Nutzung der einzelnen Komponenten ist für die Landes- und Kommunalbehörden des Landes Sachsen-Anhalt kostenlos und kann über den eGovernment-Marktplatz bestellt werden.

Kommunales Recht

Kommunales Recht ist eine Anwendung, unter der landesweit die Kommunen in Sachsen-Anhalt ihr geltendes Ortsrecht im Internet, insbesondere im Landesportal sowie in ihren kommunalen Portalen, komfortabel und gut nutzbar zur Verfügung stellen können. Eine Amtsverwaltung kann zum Beispiel amtsbezogene Rechtsvorschriften und auch die Rechtsvorschriften der amtsangehörigen Gemeinden auf ihrem Amtsportal anbieten. Entsprechend gilt dies für eine Kreisverwaltung. Eine Gemeinde kann ebenso ihr Ortsrecht auf ihrem eigenen Gemeindeportal anbieten. Kommunales Recht ist in die Infrastruktur des Basisdienstes Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Sachsen-Anhalt integriert. Die Nutzung des Kommunalen Rechts bietet das Land für kommunale Verwaltungen kostenfrei an. So läuft die Teilnahme ab: Nach der Bestellung im eGovernment-Marktplatz erhalten Sie eine Bestellbestätigung. Sie können dann, sofern nicht schon mit der Bestellung geschehen, dem BUS-Team mitteilen, welche Personen Ihrer Verwaltung für das Redaktionssystem zur Datenpflege berechtigt werden sollen. Den von Ihnen benannten Personen wird anschließend eine Zugangskennung für das Redaktionssystem eingerichtet. Es werden übers Jahr verteilt bei Bedarf halbtägige Schulungen (i.d.R. online) angeboten, die eine kurze Übersicht über die Handhabung des Redaktionssystems geben. Das Land unterstützt eine teilnehmende Verwaltung bei der Ersterfassung der Satzungen etc. indem diese Dokumente (bevorzugt Word/PDF) von Ihnen an unseren Dienstleister gesendet werden können, der dann Ihre Texte entsprechend erfasst und Ihnen im Kommunalen Recht zur Verfügung stellt. Art und Umfang dieser Unterstützung ist je nach vorhandenem Landesbudget und Inanspruchnahme durch die Kommunen begrenzt.  Durch diese Erstdatenerfassung möchte das Land Ihnen die Möglichkeit geben, möglichst zeitnah eine vollständige Darstellung Ihres Ortsrechts im Kommunalen Recht zu erhalten. Die Qualitätsüberprüfung und das Veröffentlichen im Kommunalen Recht übernehmen Sie als Verwaltung selbst.  Für die Einbindung des Kommunalen Rechts in Ihren kommunalen Internetauftritt sind Sie als Verwaltung selbst bzw. Ihr Schnittstellenbetreiber oder IT-Dienstleister verantwortlich. Hier kann unser Dienstleister bei Bedarf unterstützen. Je nach entstehendem Aufwand fallen dann Kosten für die kommunale Verwaltung an, sobald es sich um komplexere Einbindungsvarianten handelt. Dies ist im Einzelfall zu klären. Nach Ende der durch das Land unterstützen Erstdatenerfassung sind Sie als kommunale Verwaltung selbst dafür zuständig, Texte bei Änderungen, Neuanlage, Löschung etc. zu bearbeiten. Sollten in Ihrer Verwaltung keine personellen Kapazitäten für diese redaktionelle Tätigkeit zur Verfügung stehen, bietet unser Dienstleister die Übernahme dieser Tätigkeit an. Sie als Kommune liefern die Texte und diese werden vom Dienstleister zeitnah eingepflegt. Die anfallenden Kosten sind von Ihrer kommunalen Verwaltung zu übernehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der FIM-Landesredaktion unter FIM-Landesredaktion(at)mi.sachsen-anhalt.de.

Nachrichtenbroker

Der Nachrichtenbroker fungiert als zentrale Vermittlungsstelle und unterstützt und optimiert technisch sowie organisatorisch Kommunikationsvorgänge unterschiedlichster DV-Verfahren.

Aufgabenschwerpunkt ist die sichere "Maschine (Fachverfahren)-zu-Maschine (Fachverfahren)"-Kommunikation für XÖV-Nachrichten. Der Nachrichtenbroker ist in der Lage, Informationen über Zustellung und ggf. Fehler an den Absender zurück zu liefern.

Es gibt 3 Möglichkeiten wie Kommunen den Nachrichtenbroker für die Digitalisierung nutzen können:

  1. Anbindung des Nachrichtenbrokers per XTA-WS zum Empfang von Daten (Voraussetzung Anschluss an das ITN-ST)
  2. Als OSCI-Client zum Empfang von OSCI-Nachrichten in ein XTA-Postfach (Voraussetzung Anschluss an das ITN-ST)
  3. Als Empfangs-Client für Nachrichten in die dDatabox

Die Einrichtung der Nachrichtenbroker-Postfächer können Sie im eGovernment-Marktplatz anfordern.

Online-Sicherheitsprüfung (OSiP)

In vielen Bereichen verlangt der Gesetzgeber aus Sicherheitsgründen von den Behörden personenbezogene Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfungen, z. B. bei Einbürgerung oder Waffenerwerb. Dank der Online-Sicherheitsprüfung (OSiP) können diese Überprüfungen weitestgehend medienbruchfrei durchgeführt und dabei die betroffenen Stakeholder (Genehmigungsbehörden, Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen, Sicherheitsbehörden, Register) in einen gemeinsamen Workflow integriert werden. Weitere Informationen finden Sie unter: OSiP | FITKO

Portalverbund Online-Gateway (PVOG)

Das Portalverbund Online-Gateway (PVOG) verknüpft die Verwaltungsportale des Bundes und der Länder und ermöglicht einen einfachen und maschinenlesbaren Zugang zu Zuständigkeitsinformationen aller Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen). Über das PVOG sind in den verknüpften Portalen die Daten aller teilnehmenden Portale verfügbar, so dass Bürger und Bürgerinnen bundesweit alle Online-Verwaltungsleistungen erreichen können. Das PVOG bietet diese Daten über verschiedene für Mensch oder Maschine ausgelegte Schnittstellen an. Weitere Informationen zum Produkt finden sich PVOG | FITKO.

Postfach (elektronische Postfächer)

Zu jedem Nutzerkonto gehört ein Postfach, welches automatisch bei der Registrierung des Nutzerkontos angelegt wird, damit eine sichere Kommunikation mit der Verwaltung erfolgen kann. 

Die Verwaltung kann in das Postfach Statusinformationen zum Antrag einstellen, oder ggf. um die Einreichung von weiteren Unterlagen bitten. 

Über eine E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse wird über den Eingang einer Postfachnachricht informiert.

Nutzerkonto

Das Nutzerkonto ist eine zentrale Identifizierungskomponente, bei der sich Nutzerinnen und Nutzer bei der Beantragung von Online-Diensten (Online-Verwaltungsleistungen) identifizieren und authentifizieren können.

Grundsätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, andere Organisationen und Behörden ein Nutzerkonto mit Benutzernamen und Passwort angelegen. Die Registrierung für ein Nutzerkonto ist freiwillig und kostenfrei. Kosten oder Gebühren können jedoch bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen, wie auch bei herkömmlichen Verwaltungsprozessen entstehen. Im jeweiligen Online-​Dienst wird darauf hingewiesen, ob Kosten oder Gebühren anfallen. Für bestimmte Online-​Dienste mit einer besonderen Sicherheitsstufe kann eine besondere Authentifizierung notwendig werden.

Für Bürgerinnen und Bürgern steht das Nutzerkonto des Bundes - die BundID - zur Verfügung. Mit der BundID können Online-Verwaltungsleistungen einfach und sicher beantragt werden. Mittels der BundID ist es möglich, unterschiedliche Sicherheitsstufen bei der Beantragung von Online-Verwaltungsdiensten abzubilden.
 
Für Unternehmen und andere Organisationen steht derzeit das Servicekonto Business zur Verfügung, welches im Vergleich zu dem Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Funktionen bietet und von beliebig vielen Beschäftigten genutzt werden kann. Die Registrierung am Servicekonto Business erfolgt mit Benutzername und Passwort. 

Für Unternehmen, andere Organisationen steht das Servicekonto Business zur Verfügung, welches im Vergleich zu dem Servicekonto für Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Funktionen bietet und von beliebig vielen Beschätigten genutzt werden kann. Die Registrierung am Servicekonto Business erfolgt mit Benutzername und Passwort.

Vorankündigung zum Einheitlichen Unternehmenskonto 
Gemäß § 3 Abs. 3 sowie Abs. 4 Nr. 2 OZG wird das einheitliche Organisationskonto sowohl für Behörden als auch Unternehmen obligatorisch. 
Das bundesweit Einheitliche Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto) bietet die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu nutzen. Es stellt das bundesweit einheitliche Nutzerkonto für Unternehmen dar und ist darauf ausgelegt, dass es für alle Bereiche im Umfeld der öffentlichen Verwaltung genutzt werden kann. Mein Unternehmenskonto ist ein zentraler Authentifizierungs- und Identifizierungsdienst und bietet u. a. auch ein Postfach für die Kommunikation mit verschiedensten Behörden. Das Einheitliche Unternehmenskonto wird im Jahr 2024 in das Serviceportal Sachsen-Anhalt integriert und das Servicekonto Business ablösen. 

Ein Nutzerkonto können Sie hier registrieren: 
zur Registrierung

Die Anbindung der BundID kann über den sogenannten Brückenkopf des Servicekonto Sachsen-Anhalt vorgenommen werden. Weitere Details unter dem Produkt Servicekonto Sachsen-Anhalt.