Menu
menu

OZG-Umsetzung in Kammern

Worum geht es?

Im Kontext der Entwicklungen zur Beruflichen Bildung wurden Bedarfe von Seiten der Kammern zur Koordinierung der OZG-Umsetzung, zur Etablierung von Standards und zur Unterstützung bei der Föderalen Informationsmanagement (FIM) Methode benannt. Über Finanzierung von Seiten der FITKO wurde daraufhin das Projekt „Berufliche Bildung – Zusammenarbeitsstrukturen mit Kammern“ zur Gesamtkoordination und -Konzeption gegründet.

Übergreifend werden im Projekt Zusammenarbeitsstrukturen mit den Kammerdachorganisationen und Kammern im Bereich Digitalisierung und OZG-Umsetzung aufgebaut und etabliert. Die Erarbeitung der Themen erfolgt in zwei Teilprojekten:

1 - Standardisierung

Ziel des Teilprojekts Standardisierung ist der medienbruchfreie Datenaustausch zwischen den Akteuren (z.B. Hochschulen, berufsbildende Schulen, Bildungsträger und Kammern) der beruflichen Bildung. Insbesondere die Nachnutzung digitaler Nachweise, wie z.B. Zeugnisse und Bescheinigungen aus dem Anwendungsbereich der Berufsbildung, steht im Vordergrund der Bearbeitung.  
Vorteile von standardisierten und elektronisch untereinander austauschbaren Daten ergeben sich für Bildungsteilnehmende (z.B. Azubis) und den zuständigen Stellen beispielsweise im schnelleren Prüf-/Verfahren und bei der Fehlerreduktion.

Das Teilprojekt baut auf den Erkenntnissen von XBildung auf.

2 - Unterstützung

Ziel des Teilprojekts Unterstützung ist die bedarfsgerechte Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen für die Verantwortungsträger der Kammern. Anhand der FIM-Methodik werden bundesweit die Kammern bei der Erfassung und Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen in der Eigenentwicklung unterstützt und vorhandene Arbeitswerkzeuge genutzt. Der Projekt-Scope umfasst grundsätzlich alle Kammerleistungen im Themenfeld Bildung zur OZG-Leistung 10748 („Berufliche Bildung“). Dies sind rund 70 Leistungen im Leistungskatalog.

1 Teilprojekt Standardisierung

1.1 Status

Mit Beginn des Teilprojektes wurde zunächst das Umfeld analysiert, um die potenziellen Standardisierungsbedarfe im Bereich der beruflichen Bildung aufzudecken. Dies erfolgte im Rahmen der Erarbeitung der Studie "Standardisierungsansätze für den Datenaustausch im Berufsbildungswesen", die in einem gemeinsamen Prozess von Seiten des MID und der zuständigen Stellen und deren Dachverbänden als Stakeholder erstellt wird.

Neben einer mehrteiligen Reihe an den XBerufsbildung Workshops in den Jahren 2023 und 2024, die eine breite Teilnehmerbasis ansprechen, arbeitet das Vorhaben auch mit Kammern, Softwareherstellern, IT-Dienstleistern und Landesministerien in kleinen Arbeitskreisen zusammen. Die gemeinsame Zielsetzung ist es, zu ermitteln, welche Daten in der Sachbearbeitung typischerweise strukturiert erfasst und ausgewertet werden, sowie in welcher Form diese Daten am effektivsten durch das XBerufsbildung-Modell bereitgestellt werden können. Ergebnisse sind in die Bedarfsbeschreibung für den IT-Planungsrat eingeflossen, der das Standardisierungsvorhaben auf die Standardisierungsagenda heben soll.

1.2 Nächste Schritte

Es wurden zwei Arbeitskreise ins Leben gerufen, die sich 1. mit dem Prüfungszeugnis von Lehrlingen und 2. dem Ausbildungsvertrag auseinandersetzen. Anhand der beleuchteten Anwendungsfälle wird anschließend die Ausgestaltung des Standards XBerufsbildung begonnen. Das Vorhaben begrüßt die Teilnahme neuer Stakeholder an den Arbeitskreisen. Sollte eine Teilnahme gewünscht sein, kontaktieren Sie das Team unter der untenstehenden E-Mail-Adresse.

Inzwischen wurden das Prüfungs- und das Ausbildungszeugnis als XÖV-Standard modelliert und im XRepository bereitgestellt.

2 Teilprojekt Unterstützung der Kammern

2.1 Status

Der Umsetzungsstand des OZG von Kammerleistungen ist uneinheitlich. Während einzelne Kammerverbände ihre Leistungen bereits OZG-konform digitalisiert haben, stehen andere noch vor den grundsätzlichen Umsetzungsentscheidungen.

Im Projekt wird auf die Bedarfe des kompletten Spektrums der Kammern eingegangen und Unterstützung angeboten.

Seit September 2023 befinden sich im Rahmen des Projekts generische Leistungsbeschreibungen in Erstellung. Sie sind für alle Kammern und in allen Bundesländern nutzbar. Einzig Lokalinformationen, um beispielsweise die Kammer vor Ort zu hinterlegen, werden anpassbar eingestellt. Im März 2024 konnte die erste generische Leistungsbeschreibung „Eintragung im Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse“ im BUS Sachsen-Anhalt sowie im Bundesportal veröffentlicht werden.

Zudem wurden seitens des Projekt-Teams Klärungen mit der Zentralen Leistungsredaktion zur Abnahme der Leistungsbeschreibungen gemäß FIM-Methode herbeigeführt.

Links:

Aktueller Status der Leistungsbeschreibungen

2.2 Nächste Schritte

Nach dem Kick-Off mit Kammern vom 26.09.2023 finden Termine der Facharbeitsgruppen zur Erstellung von Leistungsbeschreibungen, Prozessmodellen und Datenmodellen ab November 2023 statt. Diese werden nach der FIM-Methodik erstellt und dienen als Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung von Staat, Ländern, Kommunen und den Kammern. Dabei wird ein Drei-Stufen-Vorgehen vorgenommen:

1. Erfassung und Beschreibung der Leistungen und ihrer Erbringer

Zunächst wird eine Priorisierung der zu digitalisierenden Leistungen durch die Kammern veranlasst. Die so festgelegten Leistungen werden dann anhand der FIM-Methodik erfasst. Dabei werden entsprechende Leistungsbeschreibungen formuliert und mit der Zentralen Leistungsredaktion (ZLR) abgestimmt.

Im ersten Schritt werden die Leistungsbeschreibungen nach Freigabe im BUS Sachsen-Anhalt und Bundesportal veröffentlicht, anschließend findet die Übertragung in weitere Landesportale statt und die Kammern ergänzen ihre Lokalinformationen individuell.

2. Modellierung des Prozesses unter Nutzung einheitlicher Standards

Anhand der FIM-Methodik werden die Prozesse in Zusammenarbeit mit den Kammern erfasst, modelliert und gegebenenfalls optimiert. Die entstandenen Prozessmodelle sind für die Kammern verfügbar und können zur Weitergabe an die Entwicklung genutzt werden.

3. Modellierung der Datenfelder unter Nutzung einheitlicher Standards

Anhand der FIM-Methodik werden die Datenfelder in Zusammenarbeit mit den Kammern erfasst und standardisiert abgebildet. Die entstandenen Datenmodelle sind für die Kammern verfügbar und können zur Weitergabe an die Entwicklung genutzt werden. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, melden sie sich gerne unter berufsausbildung.ozg.bildung@sachsen-anhalt.de

Des Weiteren werden einmal im Monat, jeweils jeden 3. Mittwoch, offene Sprechstunden angeboten, unter anderem um Fragen der Projektmitglieder aufzugreifen. Sollten Sie Fragen einreichen oder an den Sprechstunden teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte unter berufsausbildung.ozg.bildung(at)sachsen-anhalt.de

Übergreifend werden Best-Practice-Ansätze erarbeitet, Erkenntnisse dokumentiert und zur weiteren Verwendung über das Projekt hinaus aufbereitet.

Kontakt

Möchten Sie sich als Kammer dem Projekt anschließen oder weitere Informationen erhalten?

Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt unter berufsausbildung.ozg.bildung(at)sachsen-anhalt.de

Häufig gestellte Fragen

1 Projekt allgemein

1.1 Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme am Projekt ist für Kammern kostenfrei. Auch Beratungsleistungen durch das Projektteam im Rahmen der Projektziele sind abgedeckt.

2 OZG

2.1 Sind wir als Kammer überhaupt verpflichtet, das OZG umzusetzen und Leistungen zu digitalisieren?

Ja, durch das OZG sind die Kammern ähnlich wie Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Denn neben der unmittelbaren Verwaltung (Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden) sind auch die Organisationen der Selbstverwaltung, u.a. die Kammern vom OZG erfasst, da sie Verwaltungsleistungen erbringen. Die entsprechenden Kammerleistungen basieren auf Bundesrecht und werden auf Landes- beziehungsweise regionaler Ebene vollzogen.

Für weitere Information sprechen Sie bitte mit ihren jeweiligen Dachverbänden oder sehen sich um unter: Kammerleistungen digital

Die rechtlichen Grundlagen zu Verwaltungsleistungen finden Sie verständlich erläutert unter: Verwaltungsleistungen im Sinne des OZG

2.2 Was haben andere Kammern bereits gemacht?

Die über 300 Kammern in Deutschland sind sehr unterschiedlich weit in der Umsetzung des OZG. Es gibt Vorreiter, die eigene OZG-Antragsportale eingerichtet haben. Als ein Best-Practice-Beispiel wird auf das Protal der Steuerberater verwiesen: Antragsportal StBK

Eine Einordnung der Bestrebungen, Digitalisierung OZG-konform auf Kammerseite voranzutreiben finden Sie in Interviewform auf den Seiten zum OZG: Einblicke in die Entwicklung des Zentralen OZG-Antragsportals der Steuerberaterkammern

2.3 Lassen sich Ergebnisse der OZG-Umsetzung wie der Nachnutzung von Leistungsbeschreibungen übertragen?

Im Projekt werden Zusammenarbeitsstrukturen entwickelt und etabliert, die es ermöglichen, Kammerübergreifend an der OZG-Umsetzung zu arbeiten und Synergien zu nutzen. Ziel des Projektes ist es, unter Anwendung der FIM-Methode, insbesondere Leistungen, aber auch Datenfelder und Prozesse so in der Beschreibung und Modellierung zu harmonisieren, dass sie durch viele Kammern genutzt werden können.

2.4 Welches Level der Digitalisierung / Welcher Digitalisierungsgrad muss erreicht werden?

Hierzu wurde ein Reifegradmodell entwickelt, anhand dessen der digitale Entwicklungsstand einer Leistung bewertet werden kann. Für eine OZG-konforme Umsetzung, muss Reifegrad 3 erreicht werden. Dies bedeutet, eine Online-Leistung kann einschließlich aller Nachweise vollständig digital abgewickelt werden. Weitere Informationen

3 Abkürzungsverzeichnis

BUS

Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS LSA)

HWK

Handwerkskammer

Leika        

Leistungskatalog

ZLR

Zentrale Leistungsredaktion

Medien & Downloads

Anstehende Termine

Facharbeitsgruppe Leistungsbeschreibungen:

  • 04.04.2024
  • 25.04.2024
  • 16.05.2024
  • 06.06.2024

 

Facharbeitsgruppe Prozesse:

  • 28.03.2024
  • 18.04.2024
  • 09.05.2024
  • 30.05.2024

 

Offene Sprechstunde:

  • 17.04.2024
  • 15.05.2024
  • 19.06.2024