Verfügbare Online-Dienste
E-Rechnung
Mit dem Gesetz zur Einführung der Elektronischen Rechnung (E-Rechnung) sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt verpflichtet, ab dem 18. April 2020 E-Rechnungen von ihren Auftragnehmern zu empfangen. Der Gesetzgeber hat die Landesregierung ermächtigt, in einer Verordnung (E-Rechnungsverordnung) die organisatorische und technische Ausführung zu erlassen.
Als erster Online-Dienst mit Anbindung an das Nutzerkonto ermöglicht es die e-Rechnung seit dem 18. April 2020 Rechnungssendende eine E-Rechnung im XRechnung-Standard per Mail, De-Mail, Webupload- und erfassung oder über das europäische Transportnetzwerk PEPPOL zu übermitteln. Das System erkennt automatisch, aufgrund der angegebenen Leitweg-ID, welche Behörde der Rechnungsempfangende ist.
Der Online-Dienst ist über die Zentrale E-Rechnungseingangsplattform nutzbar.
Corona-Dienste
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen
Weitere Informationen zum Online-Dienst
(Infektionsschutzgesetz gem. §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a)
Informationen zur aktuellen Corona-Situation im Land Sachsen-Anhalt
Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe
Seit dem 10. Juli können kleine und mittelständische Unternehmen weitere Liquiditätshilfen erhalten, wenn sie Corona-bedingt ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken mussten. Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe für die am schwersten von der Pandemie betroffenen Branchen als Teil des Konjunkturpaketes beschlossen. Die Leistung fällt ins Digitalisierungsprogramm der OZG-Umsetzung und wurde im Eilverfahren gemeinsam durch den Bund und die Länder digitalisiert.
Anträge auf die "Corona-Überbrückungshilfe" des Bundes können online durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt in einem bundesweit einheitlichem Online-Antragsprozess, der eine sichere und medienbruchfreie Weiterleitung der Antragsdaten sowie eine schnelle Bearbeitung gewährleistet. Die Antragsplattform mit digitalen Fachverfahren in den Ländern wurde als gemeinsames Bund-Länder-Projekt im Themenfeld Forschung und Förderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit finanziellen Mitteln des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gefördert.
Weitere Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.