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Barrierefreiheitserklärung - Anmeldung zur Grundschule

Diese Erklärung informiert darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Internetauftritts.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt ist bemüht, ihre Anwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Online-Dienst Anmeldung Grundschule.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpersonen

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich zu beheben. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular oder folgende Telefonnummer: 0391 567 01.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist die Onlineredaktion der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen Anhalt (Kontakt per E-Mail).

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueberuns/ombudsstelle) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Landesfachstelle für Barrierefreiheit Unfallkasse Sachsen-Anhalt

Büroanschrift:

Käsperstraße 31

39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: +49 391 751 69

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für den Online-Dienst Anmeldung Grundschule, ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2023 durchgeführten Bewertung durch Dataport AöR nach den Anforderungen der EN 301 549 Version 3.2.1 und der BITV 2.0 in Bezug auf den Paragraph 4.

Dieser Online-Dienst ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Bereiche

Folgende Mängel beinträchtigen besonders die Barrierefreiheit des Dienstes:

Allgemein

Der Online-Dienst verfügt bisher über keine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache.

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Es sind Aria-Label falsch benannt. (Sprechblase hat „Fehler“-Text) 9.1.1.1b

  • Mobil hat die Anzeige in der Seitenübersicht, auf welcher Seite man sich befindet, zu geringen Kontrast. 9.1.3.5

  • Im Firefox ist es kaum sichtbar, wenn der Fokus auf dem Feedback-Button ist. 9.2.4.7

  • Die Suche hat keine sichtbare Beschriftung. 9.3.3.2

  • Es gibt offene div-Tags und doppelte IDs im Code. 9.4.1.2

  • Der Dokumententitel beinhaltet bei manchen Seiten nicht das Angebot. 9.2.4.2

Unverhältnismäßige Belastung

  • PDFs der Anträge können am Ende des Dienstes heruntergeladen werden. Diese sind nicht barrierefrei umgesetzt.

  • Autocomplete-Attribute fehlen bei Telefonnummer und E-Mail. 9.1.3.5

  • Der Dokumententitel beinhaltet auf manchen Seiten nicht die individuelle Bezeichnung. 9.2.4.2

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Diese Erklärung gilt für die Anmeldung zur Grundschule.

Das ist eine Anmeldung im Internet.

Wir versuchen die Anmeldung zur Grundschule so barriere-arm wie möglich zu halten.

Damit jeder Mensch alle wichtigen Infos bekommt.

Darum gibt es zum Beispiel:

  • Infos in Leichter Sprache
  • Vorlese-Programme für blinde Menschen

 

Wir beachten außerdem die Vorschriften für Barriere-Freiheit.

Das sind die Vorschriften:

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: BGG
  • Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung: BITV 2.0
  • Richtlinie der Europäischen Union Nummer 2016/2102

Es gibt auch noch einen Test für Barriere-Freiheit.

Mit diesem Test prüfen wir:

  • Haben wir alle Regeln beachtet?
  • Wo gibt es noch Barrieren?

Das Ergebnis des Test:

Unsere Internet-Seite ist nicht komplett barrierefrei.

Das heißt: Manchmal braucht man Hilfe auf der Internet-Seite

 

Das klappt nur mit Hilfe

Es gibt keine Erklärung in Deutscher Gebärden-Sprache

Gehörlose Menschen können Probleme haben

die Internet-Seite auszufüllen..

Blinde Menschen können einige Elemente nicht lesen

mit ihrem Programm das Texte vorliest.

Ein paar Felder sind schwer zu erkennen

wenn man darauf klicken möchte.

Am Ende der Anmeldung zur Grundschule

gibt es eine PDF-Datei.

Diese PDF-Datei ist nicht barrierefrei.

  • Für die PDF-Datei braucht man Hilfe beim Lesen.
  • Bei einigen Feldern gibt es keine Hilfe beim Ausfüllen der Inhalte

 

Wenn Sie eine Barriere gefunden haben.

Oder:

Sie haben eine wichtige Info nicht gefunden.

Sie können uns schreiben.

Hier ist ein Formular:

Kontakt-Formular

Sie können uns auch anrufen:

Hier ist unsere Telefon-Nummer: +49 391 751 69

Oder eine E-Mail schreiben:

onlineredaktion@stk.sachsen-anhalt.de

 

Sie sind nicht zufrieden?

Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht:

Ein Amt muss alle Menschen gleich behandeln.

Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.

Zum Beispiel

Es gibt ein Barriere oder ein Problem

bei einer Behörde oder einem Amt.

 

Es gibt die Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.

Zum Beispiel:

Es gibt eine Barriere bei einem Amt oder einer Behörde.

Sie haben sich beschwert.

Die Barriere ist immer noch da.

 

Jetzt gibt es die Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle kann bei Streit helfen.

Man muss nicht vor ein Gericht gehen.

Es ist besser, wenn sich beide Seiten gut verstehen.

Man kann eine Schlichtung beantragen.

Zum Beispiel:

Man ist mit einer Antwort

zur Barriere-Freiheit nicht zufrieden

Eine Schlichtung kostet nichts

Man braucht keinen Anwalt.

Man kann den Antrag in Leichter Sprache

oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

Hier gibt es mehr Infos:

Schlichtungs-Stelle BGG in Leichter Sprache

 

Sie können sich auch direkt bei der Schlichtungsstelle melden.

Die E-Mail-Adresse von der Schlichtungsstelle ist:

info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

Hier ist die Adresse der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Die Telefonnummer von der Schlichtungsstelle ist: 030 18 52 72 80 5

 

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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. September 2023 erstellt.

Diese Erklärung wurde am 01. Dezember 2023 aktualisiert.

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