Aufenthalt im Bündel mit "Aufenthaltstitel" & "Aufenthaltskarten und
aufenthaltsrelevante Bescheinigungen"
(OZG-ID 10255, 10596)
Dem OZG-Umsetzungsprojekt „Aufenthalt“ sind die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ (10255) und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (10596) zugeordnet. Alle zur Umsetzung dieser Leistungen entwickelten Online-Dienste sind Teil des Leistungsumfangs. Für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ werden die folgenden acht Antragsstrecken bereitgestellt: „Erwerbstätigkeit“; „Familiäre Gründe“, „Ausbildung“, „Änderung von Nebenbestimmungen“, „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“, „Niederlassungserlaubnis“, „Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG)“ (f. Ukraine-Geflüchtete) und "Aufenthalt aus humanitären Gründen". Die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ wird in zwei (Teil-)Antragsstrecken bereitgestellt.
Status
Dezember 2025
Der Online-Dienst dient der elektronischen Beantragung folgender aufenthaltsrechtlicher Leistungen: Aufenthaltstitel; Beschleunigtes Fachkräfteverfahren; Änderung einer aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmung; Daueraufenthaltskarte oder Daueraufenthaltsbescheinigung; Übermittlung von Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte. Der Online-Dienst ist grundsätzlich als entscheidungsvorbereitende Maßnahme zu verstehen. Er ermöglicht die digitale Übermittlung von Antragstellerdaten und zugehörigen Dokumenten an die zuständige Ausländerbehörde. Ein persönlicher Vor-Ort-Termin wird dadurch nicht ersetzt.
Neue Entwicklungen
Dezember 2025
Seit Beginn August 2025 steht die neue Antragsstrecke „Aufenthalt aus humanitären Gründen“ zur Verfügung. Die neue Antragsstrecke ersetzt in 2026 automatisiert die dezentralen Ukrainestrecken innerhalb der Bündelungskomponenten. Die Ukrainestrecke bleibt weiterhin auf der zentralen Seite www.germany4ukraine.de bestehen. Das Ministerium für Inneres und Sport hat den Vertrag zur Beauftragung der KITU zur Schnittstellenanbindung der jeweiligen Fachverfahren gezeichnet. Die KITU kommt zeitnah auf die Behörden zur Finanzabwicklung der einmaligen Fachverfahrensanbindung an den Online-Dienst zu.





