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Warum ein Bildungseinrichtungsregister?

Die Entwicklung der Onlinedienste im Themenfeld Bildung hat gezeigt: Für ihre zukünftige medienbruchfreie Gestaltung wird insbesondere ein länderübergreifendes Bildungseinrichtungsregister benötigt, auch als Voraussetzung für ein noch zu implementierendes Bildungsnachweisregister.

Wie kann ein solches Bildungsregister aussehen? Warum genau wird es benötigt?

Diese Seite gibt einen Einblick in die Aktivitäten des Themenfelds Bildung bezüglich des Aufbaus bzw. Ertüchtigung von Registern im Bildungsbereich sowie erste Antworten auf diese Fragen.

Ausgangslage & Vorgehen

Aus verschiedensten Anwendungsfällen und Bedarfen ergibt sich auch ein vielfältiger Bedarf nach digitalen und vernetzten Registern im Bildungsbereich. Zum einen im Zusammenhang mit der Erstellung von Bildungsstatistiken, aber zum anderen auch aus fachlichen Bedarfen heraus. Zu den zensusrelevanten Registern existieren bereits Vorhaben des statistischen Bundesamts.

Was mögliche Fachregister im Bildungsbereich anbetrifft, wurden bislang die Bedarfe an vielen Stellen artikuliert. So wurde im Zusammenhang mit dem Onlinedienst „Beantragung eines digitalen Schulzeugnis“ festgestellt, dass es erforderlich ist, auf Daten zu den Schulen als Institutionen zurückzugreifen. Ein entsprechendes Bildungseinrichtungsregister, dass es z.B. ermöglicht, Schulen als zeugnisausstellende Institutionen zu verifizieren, existiert bislang nicht.

Ein solches Bildungseinrichtungsregister wäre auch eine notwendige Basisinfrastruktur für ein späteres Bildungsnachweisregister.

Daher hat das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt als Themenfeldführer Bildung hier die Initiative ergriffen, um eine länderübergreifende Initiative für ein solches Bildungseinrichtungsregister zu ermöglichen.

Da alle Datenbestände in der Zuständigkeit der Länder liegen, ist nur eine gemeinsame Lösung sinnvoll und realisierbar. Daher wurde zunächst eine Bestandsaufnahme auf Basis folgender Thesen gemacht:

  • Kein Zentralregister: Ein Bildungseinrichtungsregister ist voraussichtlich als zentrales Register nicht möglich, vielmehr muss die Registerstruktur der föderalen Aufstellung des Bildungsbereichs Rechnung tragen
  • Anknüpfen an Bestandsstrukturen: Es wird vermutlich weniger um den Aufbau eines neuen Registers gehen als vielmehr um die Ertüchtigung bestehender Strukturen in den Ländern, Standardisierung und Vernetzung in einem Registerportal/Abrufstruktur
  • Schrittweises Vorgehen sinnvoll: Um der großen Heterogenität/Komplexität Rechnung zu tragen. Dabei bietet sich als Anknüpfungspunkt der Schulbereich an, da hier am häufigsten Bedarfe artikuliert wurden, u.a. im Zusammenhang mit dem Digitalen Schulzeugnis.

Derzeit finden auf Basis der Bestandsaufnahme konzeptionelle Vorarbeiten für ein solches Bildungseinrichtungsregister statt, diese wurden erstmalig Vertretern verschiedener Bundesländer als Diskussionsgrundlage vorgestellt. Weitere Abstimmungen sind geplant.

Rahmen: Registermodernisierung

Die Registermodernisierung ist Voraussetzung für eine nutzerfreundliche, zukunftsfähige und effiziente Verwaltung in Deutschland. Sie schafft neben den zeitlichen und finanziellen Vorteilen zudem greifbaren Nutzen für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeitende.

Eines der Ziele der Registermodernisierung ist die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips für Verwaltungsleistungen. Nach diesem Prinzip sollen staatliche Stellen, das Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger vorausgesetzt, Daten und Nachweise, welche bereits vorliegen, selbst abrufen. Bürgerinnen und Bürger müssten Standardinformationen dann nur noch einmalig übermitteln. Dies wird sie bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen in hohem Maße entlasten und die Bearbeitungszeiten in der Verwaltung verkürzen.

Um hierfür die vielen zentralen und dezentralen Register zu vernetzen und einen Austausch von Informationen oder Nachweisen zu ermöglichen, wird das sog. NOOTS - Nationales Once-Only-Technical System - implementiert. Die Gesamtsteuerung Registermodernisierung übernehmen die Federführenden Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Für die Digitalisierung und Ertüchtigung der anzubindenden, komplexen Fachregisterlandschaft - wie etwa bei den genannten Registern im Bildungsbereich - sind die jeweiligen fachlichen Stellen (hier: die Länder) zuständig.

Erste Überlegungen

Am 25.01.24 und 22.02.24 fanden erste Veranstaltungen mit den VertreterInnen der Bundesländer statt, bei denen ein erstes Konzept für ein Bildungseinrichtungsregister präsentiert und zur Diskussion gestellt wurde. Den aktuellen Arbeitsstand können Sie den entsprechenden Präsentationen / Architekturskizzen entnehmen, die Sie hier herunterladen können.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Bildungseinrichtungs-register?

Dann melden Sie sich gerne bei uns unter ozg.bildung(at)sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen

Nützliche Links