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Neue Standards für die digitale Verwaltung: Föderale IT-Architekturrichtlinie & DIN SPEC 66336

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung nimmt weiter Fahrt auf! Mit der kommenden Standardverordnung gemäß § 6 OZG erhalten die Föderale IT-Architekturrichtlinie und die DIN SPEC 66336 (Servicestandard) eine höhere Rechtsverbindlichkeit. Diese Standards legen klare Vorgaben für IT-Architekturen, Qualitätsanforderungen und benutzerfreundliche Online-Dienste fest.

Was bedeutet das für Sie? Einheitliche, sichere und effiziente digitale Verwaltungsleistungen – von der Entwicklung über den Betrieb bis hin zur kontinuierlichen Verbesserung. Insbesondere für Kommunen bieten diese Standards wertvolle Orientierung für moderne, nutzungsfreundliche Services.

Bringen Sie daher sowohl die Föderale IT-Architekturrichtlinie als auch die DIN SPEC 66336 in Ihren Digitalisierungsprojekten zum Einsatz. 
Alle Detailinformationen finden Sie in

Grußwort CIO des Landes Sachsen-Anhalt

Liebe OZG-Interessierte,

ich begrüße Sie auf der Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz (OZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Als ich im Jahr 2021 das "CIO-Amt" übernommen habe, wurde bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, wie wichtig die Digitalisierung und damit einhergehend der digitale Wandel aller Lebensbereiche geworden ist. Meine Motivation ist, den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben und allen Menschen zugänglich zu machen.

Ihr Bernd Schlömer
Staatssekretär im Ministerium Infrastruktur und Digitales und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO)