Das Bundeskabinett hat am 24. Juni das Digitale-Familienleistungen-Gesetz beschlossen. Es eröffnet die Möglichkeit, fünf wichtige Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag gemeinsam zu beantragen. So können Eltern künftig die Geburtsurkunde – mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige - sowie Eltern- und Kindergeld in einem Vorgang beantragen. Im weiteren Verlauf soll auch der Kinderzuschlag dazukommen.
Ein erster Prototyp des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) soll noch in diesem Jahr in Bremen getestet werden. Spätestens 2022 soll bundesweit allen Eltern diese Möglichkeit zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.