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Bundeskabinett beschließt das Digitale-Familienleistungen-Gesetz

Mit dem neuen Gesetz wird der digitale Kombiantrag für Familienleistungen ermöglicht, so dass Eltern künftig die Geburtsurkunde sowie Eltern- und Kindergeld in einem Vorgang beantragen können.

Das Bundeskabinett hat am 24. Juni das Digitale-Familienleistungen-Gesetz beschlossen. Es eröffnet die Möglichkeit, fünf wichtige Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag gemeinsam zu beantragen. So können Eltern künftig die Geburtsurkunde – mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige - sowie Eltern- und Kindergeld in einem Vorgang beantragen. Im weiteren Verlauf soll auch der Kinderzuschlag dazukommen.

Ein erster Prototyp des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) soll noch in diesem Jahr in Bremen getestet werden. Spätestens 2022 soll bundesweit allen Eltern diese Möglichkeit zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Grußwort CIO des Landes Sachsen-Anhalt

Liebe OZG-Interessierte,

ich begrüße Sie auf der Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz (OZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Als ich im Jahr 2021 das "CIO-Amt" übernommen habe, wurde bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, wie wichtig die Digitalisierung und damit einhergehend der digitale Wandel aller Lebensbereiche geworden ist. Meine Motivation ist, den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben und allen Menschen zugänglich zu machen.

Ihr Bernd Schlömer
Staatssekretär im Ministerium Infrastruktur und Digitales und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO)