Aufgrund des erhaltenen Feedbacks haben wir beschlossen, die Frist für die Einreichung der Informationen bis zum 31. März zu verlängern. Diese Entscheidung wurde getroffen, um allen Beteiligten ausreichend Zeit für eine vollständige Übermittlung der erforderlichen Daten zu gewähren. Darüber hinaus haben wir die Umfrage um einen ergänzenden Hinweis erweitert, der eine zusätzliche Definition des Begriffs „Register“ sowie eine Klärung der Zuständigkeiten beinhaltet. Die erhobenen Informationen werden benötigt, um die Registermodernisierung in Sachsen-Anhalt voranzutreiben und die nächsten Schritte in diesem wichtigen Digitalisierungsvorhaben zu planen. Alle registerführenden Stellen sind dazu aufgerufen, die relevanten Daten zu ihren Registern über die Onlinebeteiligungsplattform mitzuteilen. Sollten Sie als registerführende Stelle den Link zur Umfrage benötigen, bitten wir Sie, sich direkt an das Funktionspostfach registermodernisierung(at)sachsen-anhalt.de zu wenden. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie betroffen sind, melden Sie sich gerne unter dem angegebenen Funktionspostfach.
Besuchen Sie unsere Webseite www.registermodernisierung.sachsen-anhalt.de und erfahren Sie alles über die Registermodernisierung in Sachsen-Anhalt.